Bevorstehendes Urteil

Das medizinische Personal vor dem Berufungsgericht in Bahrain nach der Anhörung im November 2011

Das medizinische Personal vor dem Berufungsgericht in Bahrain nach der Anhörung im November 2011

Im Berufungsverfahren gegen 20 Angehörige des medizinischen Personals ist für den 14. Juni die Urteilsverkündung anberaumt worden. Sollten die Schuldsprüche gegen die Angeklagten und die verhängten Freiheitsstrafen bestätigt werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness / Hoheit)
Fax: (00 973) 175 33 033 oder (00 973) 175 32 839

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 36 343 oder (00 973) 175 31 284
E-Mail: via website: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 14. Juni 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich habe erfahren, dass die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren gegen 20 Angehörige des Ärztepersonals des Medizinischen Zentrums von Salmaniya für den 14. Juni anberaumt worden ist. Sollte das Gericht die Angeklagten für schuldig befinden und die verhängten Freiheitsstrafen bestätigen, würde es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handeln, die nur deshalb inhaftiert worden sind, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gewaltfrei wahrgenommen haben.

  • Ich fordere Sie höflich auf, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Folter und Misshandlungen der Angeklagten zu veranlassen und sicherzustellen, dass eine solche Untersuchung durch eine unabhängige forensische Institution durchgeführt wird. Sorgen Sie bitte dafür, dass die für Übergriffe gegen die Angeklagten Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Noting that the verdict on the appeal of 20 medical professionals is expected on 14 June, and expressing concern that if jailed, they would be prisoners of conscience imprisoned solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly.

  • Urging the authorities to launch an independent and impartial investigation, including an independent forensic examination, into the defendants' allegations of torture and other ill-treatment, and ensure that anyone found responsible for abuses is brought to justice.

Sachlage

Im Verfahren gegen 20 Angehörige des medizinischen Personals vor dem Oberen Berufungsgericht für Strafsachen haben die VerteidigerInnen der Angeklagten am 10. Mai ihre Schlussplädoyers gehalten. Die Angehörigen des Ärztepersonals waren in der Vorinstanz unter anderem des "unerlaubten Waffenbesitzes für terroristische Zwecke", "des Versuchs der gewaltsamen Besetzung eines öffentlichen Krankenhauses" sowie "versuchten gewaltsamen Sturzes der Regierung" schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gericht ihre Erkenntnisse bereits am 26. April vorgetragen und die Angeklagten des unerlaubten Waffenbesitzes und der Besetzung des Krankenhauses beschuldigt. Nach Kenntnis von Amnesty International sind während des Verfahrens keine stichhaltigen Beweise präsentiert worden, welche die Anschuldigungen gegen die Angeklagten hätten erhärten können.

Amnesty International geht davon aus, dass gegen die MedizinerInnen allein deshalb strafrechtliche Schritte eingeleitet worden sind, weil sie durch ihre Teilnahme an Demonstrationen und Protestmärschen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegenüber den internationalen Medien Vorfälle exzessiver Gewaltanwendung gegen friedliche Protestierende durch Angehörige der Sicherheitskräfte zur Sprache gebracht hatten. Sollten die Angeklagten erneut schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

Viele der 20 Angeklagten haben den Vorwurf erhoben, in der Haft gefoltert worden zu sein. Sie geben an, unter anderem geschlagen sowie mit Fußtritten und Elektroschocks gequält worden zu sein. Ihren Aussagen zufolge mussten sie stundenlang stehend ausharren. Sie seien am Schlafen gehindert worden, hätten die Toilette nicht benutzen dürfen und seien in Einzelhaft gehalten worden. Eine unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe hat – soweit bekannt – nicht stattgefunden.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich habe erfahren, dass die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren gegen 20 Angehörige des Ärztepersonals des Medizinischen Zentrums von Salmaniya für den 14. Juni anberaumt worden ist. Sollte das Gericht die Angeklagten für schuldig befinden und die verhängten Freiheitsstrafen bestätigen, würde es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handeln, die nur deshalb inhaftiert worden sind, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gewaltfrei wahrgenommen haben.

  • Ich fordere Sie höflich auf, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Folter und Misshandlungen der Angeklagten zu veranlassen und sicherzustellen, dass eine solche Untersuchung durch eine unabhängige forensische Institution durchgeführt wird. Sorgen Sie bitte dafür, dass die für Übergriffe gegen die Angeklagten Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness / Hoheit)
Fax: (00 973) 175 33 033 oder (00 973) 175 32 839

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 36 343 oder (00 973) 175 31 284
E-Mail: via website: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 14. Juni 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die 20 Angeklagten zählen zu einer Gruppe von 48 Angehörigen des Ärztepersonals im Medizinischen Zentrum von Salmaniya, die in den Monaten März und April 2011 festgenommen worden waren. Einige von ihnen hatten die Regierung in Interviews mit ausländischen Medien bezichtigt, Protestteilnehmende in ihren Menschenrechten verletzt zu haben. Die 48 HeilberuflerInnen wurden über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. In den meisten Fällen blieben ihre Familien während des größten Teils dieser Zeit ohne jede Kenntnis über den Verbleib der Gefangenen und durften sie bis zur Prozesseröffnung am 6. Juni vor dem Nationalen Sicherheitsgericht erster Instanz, einem Gericht der Militärjustiz, nicht ein einziges Mal sehen. Am 13. Juni 2011 teilte man die Angeklagten in zwei Gruppen auf. Gegen die eine Gruppe erging Anklage wegen schwerer Straftaten, die übrigen Personen wurden minderschwerer Delikte angeklagt. Aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung und den gegen sie angestrengten Prozess trat ein Großteil der Gefangenen in den Hungerstreik, woraufhin sie in den Monaten August und September 2011 sukzessive aus der Haft entlassen wurden.

Am 29. Juni 2011 verfügte der König von Bahrain, alle Fälle im Zusammenhang mit den Protesten, die vor Militärgerichten anhängig waren, an zivile Gericht der Strafjustiz zu übertragen. Am 18. August 2011 aber erließ er eine Verordnung (Verordnung 28/20011), derzufolge das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für die Ahndung schwerer Straftaten und Gerichte der zivilen Justiz lediglich für minderschwere Vergehen zuständig sind. Seit Anfang Oktober haben keine Prozesse mehr vor Militärgerichten, sondern nur noch vor Gerichten der zivilen Justiz stattgefunden. Am 29. September 2011 wurden die 20 Angehörigen des Ärztepersonals vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt.

Gegen die 13 Mediziner 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Nader Mohammed Hassan Dewani, Ahmed 'Abdulaziz Omran Hassan, Mahmood Asghar 'Abdulwahab, 'Abdulkhaleq 'Ali Hussain al-'Oraibi, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Bassim Ahmed 'Ali Dhaif, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Sayed Marhoon Majid al-Wedaei, Roula Jassim Mohammed al-Saffar, Nada Sa’eed 'Abdelnabi Dhaif, 'Ali Hassan al-Sadadi und Qassim Mohammad 'Omran ergingen Gefängnisstrafen von jeweils 15 Jahren. Die Urteile gegen Hassan Mohammed Sa’eed Nasser und Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji lauteten auf zehn Jahre Haft, während Fatima Salman Hassan Haji, Dhia Ibrahim Ja’far, Najah Khalil Ibrahim Hassan, Zahra Mahdi al-Sammak und Mohammed Faeq 'Ali Al Shehab zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Alle genannten Personen befinden sich mittlerweile gegen Kaution auf freiem Fuß.

Am 23. Oktober 2011 wurde das Berufungsverfahren gegen die Angehörigen des Ärztepersonals vor einem zivilen Gericht eröffnet und drei der Anklagepunkte fallengelassen: "Verbreitung falscher die öffentliche Sicherheit gefährdender Nachrichten", "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" und "Anstachelung der BeamtInnen des Medizinischen Zentrums Salmaniya zu Handlungen, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen und zur Unterlassung ihrer Pflichten am Arbeitsplatz". Andere Anklagepunkte wurden dagegen aufrecht erhalten, darunter "unerlaubter Waffenbesitz für terroristische Zwecke", "versuchte gewaltsame Besetzung eines öffentlichen Krankenhauses" und "versuchter gewaltsamer Sturz der Regierung".

Die unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (BICI) wurde am 29. Juni 2011 im Auftrag des Königs ins Leben gerufen, um die Verstöße in Verbindung mit den Protesten vom Februar und März sowie in den darauffolgenden Monaten zu untersuchen. Der vollständige Bericht wurde am 23. November 2011 veröffentlicht. Der Bericht enthält Hunderte Fälle. Darunter waren auch Fälle, in denen Protestierende von Sicherheitskräften geschlagen wurden, willkürliche Massenfestnahmen von AktivistInnen, die hauptsächlich der schiitischen Opposition angehören; sowie Folter, die in fünf Fällen während der Haft zum Tode führte. Insgesamt sind seit Februar 2011mindestens 60 Personen in Verbindung mit den Protesten gestorben, unter ihnen auch fünf Angehörige der Sicherheitskräfte. In dem Bericht der BICI wurde die bahrainische Regierung außerdem aufgefordert, eine unabhängige Instanz bestehend aus VertreterInnenn der Zivilgesellschaft, der Opposition sowie der Regierung zu gründen. Diese soll die Umsetzung der Empfehlungen der BICI überwachen, Gesetzesreformen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards einleiten und die für Straftaten Verantwortlichen vor Gericht stellen.