Absolutes Abtreibungsverbot vorerst gestoppt

My Body, My Rights

My Body, My Rights

Nachdem auf den dominikanischen Präsidenten auf nationaler und internationaler Ebene Druck ausgeübt worden war, legte dieser ein Veto gegen den Reformentwurf des Strafgesetzbuchs ein. Die vorgeschlagene Reform muss nun erneut im Kongress debattiert werden. Im Entwurf war eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter allen Umständen vorgesehen. Der Präsident forderte den Kongress auf, Schwangerschaftsabbrüche in bestimmten Fällen zu entkriminalisieren.

Appell an

PRÄSIDENT DER ABGEORDNETENKAMMER
Abel Martínez Durán
Congreso Nacional Centro de los Héroes
1er Piso
Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente de la Cámara de los diputados / Dear President of the Chamber of Deputies / Sehr geehrter Herr Präsident der Abgeordnetenkammer)
Fax: (00 1809) 535 4554
E-Mail: aa.martinez@camaradediputados.gob.do
Twitter: @AbelMartinezD_

PRÄSIDENTIN DES SENATS
Cristina Altagracia Lizardo
Congreso Nacional
Av. Enrique Jiménez Moya
Esq. Juan de Dios Ventura Simo
Centro de los Héroes de Constanza Maimón y Estero Hondo (La Feria)
Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señora Presidenta del Senado / Dear President of the Senate / Sehr geehrte Frau Präsidentin des Senats)
Fax: (00 1809) 532 5468
E-Mail: info@cristinalizardo.com.do
Twitter: @cristinalizardo

PRÄSIDENT DER JUSTIZKOMMISSION DER ABGEORDNETENKAMMER
Demóstenes William Martínez Herández
Cámara de los Diputados de la República Dominicana
Av. E J Moya 100
Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente de la Comisión Permanente de Justicia / Dear President of the Justice Commission / Sehr geehrter Herr Präsident der Justizkommission)
E-Mail: demostenesm@hotmail.com
Twitter: @demostenesm

Sende eine Kopie an

FRAUENRECHTSORGANISATION
Colectiva Mujer y Salud
E-Mail: ciudadaniaactivadelasmujeres@gmail.com

BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn
Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte setzen Sie die Empfehlungen von Präsident Danilo Medina um.

  • Ich bin in großer Sorge, dass die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben, Gesundheit und Schutz vor Diskriminierung, Folter und anderweitiger Misshandlung verletzt werden, sollte weiterhin ein absolutes Abtreibungsverbot gelten.

  • Ich fordere Sie auf, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gesetzlich und in der Praxis zu ermöglichen und zwar mindestens dann, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit einer Frau darstellt, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überleben wird, oder wenn die Schwangerschaft eine Folge von Inzest oder Vergewaltigung ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the presidents of both chambers of the Congress to accept President Danilo Medina’s recommendations.

  • Expressing your profound concern that women and girls in the Dominican Republic are at risk of having their rights to life, health and freedom from discrimination, and from torture and ill-treatment violated if the full ban on abortion is maintained.

  • Calling on them to ensure access to abortion both in law and in practice, at a minimum, in cases where pregnancy poses a risk to the life or the physical or mental health of a pregnant woman or girl, in cases where the foetus will be unable to survive outside the womb, and in cases where the pregnancy is the result of rape or incest.

Sachlage

Am 28. November legte der dominikanische Präsident Danilo Medina in einem Brief an die Abgeordnetenkammer (dem Unterhaus des dominikanischen Kongresses) sein Veto gegen den Reformentwurf des Strafgesetzbuches ein. Im Entwurf war weiterhin eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter allen Umständen vorgesehen. In seinem Brief sprach sich der Präsident dafür aus, im Strafgesetzbuch ausdrücklich bestimmte Umstände festzulegen, die Ausnahmen darstellen und in denen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden sollen. Er erklärte, dass es Ausnahmeregelungen geben solle, wenn es wahrscheinlich sei, dass die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben, Gesundheit, Achtung ihrer Menschenwürde sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit verletzt werden. Dabei berief er sich darauf, dass diese Rechte in der dominikanischen Verfassung sowie in völkerrechtlichen, durch die dominikanische Republik ratifizierten Menschenrechtsverträgen garantiert werden. Zusätzlich wies er auf die Notwendigkeit dieser Ausnahmeregelungen hin, da die Dominikanische Republik eines der Länder mit der höchsten Müttersterblichkeit und den meisten Jugendschwangerschaften in Lateinamerika und der Karibik sei. Er präzisierte, dass das Strafgesetzbuch Schwangerschaftsabbrüche zulassen sollte, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Frau oder des Mädchens darstellt, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überleben wird und in Fällen, in denen die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist.

Die Abgeordnetenkammer wird die vom Präsidenten empfohlenen Änderungen ab dem 2. Dezember debattieren. Nach Artikel 102 der dominikanischen Verfassung können die Anmerkungen des Präsidenten nur dann außer Acht gelassen werden, wenn beide Kammern des Kongresses die ursprüngliche Fassung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Daher muss nun Druck auf die Präsident_innen der beiden Kammern ausgeübt werden, solange diese die Empfehlungen von Präsident Danilo Medina zur Änderung der Reform prüfen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Reformierungsprozess des Strafgesetzbuchs dauert bereits mehrere Jahre an. Unter der aktuellen Fassung des Strafgesetzbuchs drohen Frauen, die sich einem Schwangerschaftsabbruch unterziehen oder Personen, die an einem Schwangerschaftsabbruch beteiligt sind, strafrechtliche Sanktionen, ungeachtet der Umstände, unter denen der Schwangerschaftsabbruch angestrebt oder durchgeführt wurde. 2010 trat eine neue Verfassung in Kraft. Gemäß Artikel 37 dieser Verfassung gilt die Unantastbarkeit des Rechts auf Leben "von der Empfängnis bis zum Tode".

Im Juni 2013 verabschiedete die Abgeordnetenkammer des dominikanischen Parlaments einen Entwurf für die Reform des Strafgesetzbuchs. Nach diesem Entwurf sollte eine Ausnahmeregelung für das geltende absolute Abtreibungsverbot eingeführt werden. Schwangerschaftsabbrüche hätten dadurch entkriminalisiert werden können, wenn die Schwangerschaft eine Bedrohung für das Leben einer Frau dargestellt hätte. Doch auf Druck der katholischen Kirche wurde die Regelung im Juli 2014 vom Senat gestrichen. Am 18. November verabschiedete die Abgeordnetenkammer die vom Senat bewilligte Fassung. Der vom Präsidenten abgelehnte Reformentwurf des Strafgesetzbuchs sah weiterhin strafrechtliche Sanktionen von zwei bis drei Jahren Haft für Frauen vor, die ihre Schwangerschaft abbrechen und gegen Personen, die Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch leisten. Personen, die im medizinischen oder pharmazeutischen Bereich arbeiten und Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen oder bei einem Schwangerschaftsabbruch assistieren, würden nach dem Reformentwurf Haftstrafen von vier bis zehn Jahren drohen. Auf die Ermöglichung oder Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch würden sogar 20 bis 30 Jahre stehen, wenn eine Frau infolge des Schwangerschaftsabbruchs stirbt.

Am 25. November hatten die katholische Kirche und evangelikalische Kirchen den Präsidenten dazu gedrängt, die Reform des Strafgesetzbuchs so zu verabschieden, wie sie von der Abgeordnetenkammer am 18. November beschlossen worden war. Dennoch legte der Präsident am 28. November ein Veto gegen den Reformentwurf ein. Zuvor hatten Staatsbedienstete eingeräumt, dass zunehmend Druck vonseiten lokaler Frauenrechtsorganisationen und Amnesty International ausgeübt worden, dem Reformentwurf nicht zuzustimmen, unter Berufung darauf, dass dieser die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben und Gesundheit sowie Schutz vor Diskriminierung, Folter und anderweitiger Misshandlung verletze.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wird die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche durch ein absolutes Abtreibungsverbot nicht reduziert. Stattdessen steigt die Gefahr für Frauen, durch illegale, unsichere Schwangerschaftsabbrüche zu sterben. Die Weltgesundheitsorganisation warnte, dass restriktive Abtreibungsgesetze insbesondere Frauen und Mädchen, die in Armut, auf dem Land oder in entlegenen Gebieten leben, der Gefahr von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen aussetzen. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter allen Umständen hält Frauen davon ab, sich in medizinische Behandlung zu begeben. Des Weiteren schreckt die Kriminalisierung Ärzte davon ab, lebensrettende Behandlungen an Frauen durchzuführen, deren Leben oder Gesundheit durch eine Schwangerschaft bedroht sind oder bei denen während eines unsicheren Schwangerschaftsabbruchs Komplikationen aufgetreten sind.

Im Zuge der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat im Juni 2014 nahm die Dominikanische Republik Empfehlungen für eine wirksame Umsetzung eines nationalen Strategieplans zur Senkung von Müttersterblichkeit an. Empfehlungen zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Fällen von Inzest und Vergewaltigung und zur uneingeschränkten Anerkennung der sexuellen und reproduktiven Rechte lehnte das Land aber ab.