Mögliche Wiederaufnahme von Hinrichtungen

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Die Strafvollzugsbehörde in Kalifornien hat einen Vorschlag für neue Richtlinien bezüglich der Verwendung der Giftspritze öffentlich zur Diskussion gestellt. Bis zum 22. Februar 2016 können nun Stellungnahmen zu dem Vorschlag eingereicht werden, der eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen in dem US-Bundesstaat nach sich ziehen würde. In Kalifornien befinden sich so viele Menschen in den Todestrakten der Gefängnisse wie nirgendwo sonst in den USA.

Appell an

STRAFVOLLZUGSBEHÖRDEN VON KALIFORNIEN (CDCR)
Timothy M. Lockwood
California Department of Corrections and Rehabilitation –
Regulation and Policy Management Branch
P.O. 942883 Sacramento, CA
94283-0001, USA
(Anrede: Dear Mr. Lockwood / Sehr geehrter Herr Lockwood)
Fax: (00 1) 916 324 6075
E-Mail: LI.comments@cdcr.ca.gov

GOUVERNEUR VON KALIFORNIEN
Edmund G. Brown Jr.
c/o State Capitol
Suite 1173
Sacramento, CA
95814, USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 916 5583160
E-Mail: governor@governor.ca.gov

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über die Website:
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie sofort jegliche Pläne zur Einführung neuer Richtlinien bezüglich der Verwendung der Giftspritze. Arbeiten Sie bitte gemeinsam mit anderen Behörden des Bundesstaates an der Abschaffung der Todesstrafe.

  • Erlassen Sie bitte entsprechend der internationalen und nationalen Entwicklungen und in Übereinstimmung mit den fünf Resolutionen, die von der UN-Generalversammlung seit 2007 verabschiedet wurden, ein offizielles Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zu einer umfassenden Abschaffung der Todesstrafe.

  • Ich möchte Sie hiermit daran erinnern, dass die USA eines der wenigen Länder ist, in denen noch immer Hinrichtungen vollzogen werden und dass eine Tötung nie menschenwürdig sein kann.

Sachlage

Die Strafvollzugsbehörde in Kalifornien (California Department of Corrections and Rehabilitation – CDCR) hat am 6. November einen Vorschlag für neue Richtlinien bezüglich der Verwendung der Giftspritze öffentlich zur Diskussion gestellt. Unter anderem sieht der Vorschlag die Verwendung einer einzigen Substanz für die Giftspritze vor, das heißt, dass für Hinrichtungen je eines der vier Barbiturate, die in den Richtlinien aufgelistet sind, ausgewählt werden würde. In dem Vorschlag der CDCR werden auch Kriterien für die Auswahl, Anstellung und Ausbildung von Mitarbeiter_innen dargelegt, die an Hinrichtungen per Giftspritze beteiligt sind. Zudem sind darin Verfahren und Zeitvorgaben zur Verlegung und Beobachtung von Gefangenen nach der Zustellung der Hinrichtungsanordnung enthalten.

Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 22. Februar 2016 Zeit, um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen neuen Richtlinien einzureichen. Anschließend kann die CDCR Änderungen an ihrem Vorschlag vornehmen.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.

In keinem anderen US-Bundesstaat befinden sich so viele Menschen in den Todestrakten der Gefängnisse wie in Kalifornien. Im Dezember 2015 waren es 745. Zuletzt war 2006 eine Hinrichtung in Kalifornien durchgeführt worden. Nachdem dort rechtliche Schritte gegen die Richtlinien bezüglich der Verwendung der Giftspritze zu einer Außerkraftsetzung der geltenden Regelungen geführt hatten, wurde die Vollstreckung der Todesstrafe ausgesetzt. Um die Durchführung von Hinrichtungen wiederaufnehmen zu können, müssen die Behörden Kaliforniens neue Vorschriften für die Vollstreckung von Todesurteilen erlassen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Kalifornien ist nur dann möglich, wenn in dem US-Bundesstaat neue Durchführungsvorschriften erlassen werden. Um dies zu erreichen, hat die Strafvollzugsbehörde des Bundesstaates (California Department of Corrections and Rehabilitation – CDCR) am 6. November 2015 eine öffentliche Konsultation zu Vorschlägen für die Abänderung der bestehenden Richtlinien bezüglich der Verwendung der Giftspritze bekanntgegeben. Unter anderem wird eine Änderung des Paragrafen 3349 des Gesetzbuches des US-Bundesstaates Kalifornien (California Code of Regulations), Abschnitt 15, Verbrechensbekämpfung und Bestrafung, (Crime Prevention and Corrections) und die Einführung der Paragrafen 3349.1, 3349.2, 3349.3, 3349.4, 3349.5, 3349.6, 3349.7, 3349.8 und 3349.9 vorgeschlagen.

Seit 2006 sind keine Hinrichtungen mehr in Kalifornien durchgeführt worden. Rechtliche Schritte hatten zu der Außerkraftsetzung der bislang geltenden Vorschriften zur Durchführung von Exekutionen geführt und waren gefolgt von einem Referendum, das 2012 die umfassende Abschaffung der Todesstrafe in Kalifornien zum Ziel hatte. Darüber hinaus führten Probleme bei der Beschaffung der Substanzen für die Giftspritzen zu einem Rückgang der vollstreckten Todesurteile in den gesamten USA und zu zunehmenden Diskussionen über die Anwendung der Todesstrafe insgesamt.

Der Oberste Gerichtshof der USA hob 1972 die geltenden Todesstrafengesetze auf, bestätigte 1976 im Rahmen des Falls Gregg gegen Georgia jedoch überarbeitete Versionen der Gesetze. Am 29. Juni 2015 erklärte der Richter Stephen Bryer in einem Widerspruch gegen ein Urteil zur Verwendung der Giftspritze, dass es angesichts der vorliegenden Beweise über Willkürlichkeit und Unzuverlässigkeit an der Zeit sei, die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe zu überprüfen. Er und die Richterin Ruth Bader Ginsburg erklärten: "Anders als vor 40 Jahren liegen uns heute glaubwürdige Beweise für die Unzuverlässigkeit vor. (…) Kurz gesagt, gibt es heute deutlich mehr forschungsbasierte Beweise, die darauf hinweisen, dass Gerichte die Todesstrafe gegen Menschen verhängen, deren Unschuld durchaus denkbar ist oder deren Schuldsprüche (aus gesetzlicher Sicht) die Anwendung der Todesstrafe nicht rechtfertigen."

Seit 1976 sind in den USA 1.414 Menschen hingerichtet worden. Im selben Zeitraum wurden 140 Fälle aufgedeckt, in denen im Zusammenhang mit Kapitaldelikten falsche Schuldsprüche ergangen sind. Fünf US-Bundesstaaten haben die Todesstrafe seit 2007 abgeschafft und drei weitere offizielle Hinrichtungsmoratorien erlassen. Zuletzt erließ Pennsylvania ein solches Moratorium im Februar 2015.

Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2015 schafften drei Länder –Fidschi, Madagaskar und Surinam – die Todesstrafe für alle Straftaten ab. Die Mongolei führte 2015 ein neues Strafgesetzbuch ein, welches die Anwendung dieser grausamsten, unmenschlichsten und erniedrigensten Form der Strafe verbietet. Die USA sind eines der wenigen Länder – im Durschnitt sind es zehn – in denen Amnesty International in den vergangenen fünf Jahren jährlich Hinrichtungen dokumentiert hat.