NEGIN SHEIKHOLESLAMI, 34-jährige Menschenrechtsverteidigerin und Journalistin
Negin Sheikholeslami wurde am 23. November 2008 gegen eine Kaution in Höhe von fast 40.000 Euro aus der Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses in Teheran entlassen. Während der Haft durfte Negin Sheikholeslami zwei Mal Besuch von Familienangehörigen erhalten.
Die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Teheran ordnete die Freilassung von Negin Sheikholeslami bis zum Prozessbeginn an, für den noch kein Datum festgesetzt wurde. Es liegen keine genauen Informationen darüber vor, wessen man sie beschuldigt. Doch viele MenschenrechtsverteidigerInnen im Iran werden des vage formulierten Vergehens "Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit" angeklagt.
Die Menschenrechtsaktivistin der kurdischen Minderheit im Iran war am 4. Oktober 2008 nachts in ihrer Wohnung in Teheran festgenommen worden. Ein Gast, der sich in ihrer Wohnung befand, wurde ebenfalls festgenommen und nach etwa einer Stunde freigelassen. Der Aufenthaltsort von Negin Sheikholeslami war zunächst unbekannt. Am 9. Oktober 2008 wurde ihrem Mann mitgeteilt, dass sie in der Abteilung 209 im Evin-Gefängnis festgehalten wird, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Der Grund für ihre Verhaftung wurde ihm nicht mitgeteilt und man informierte ihn darüber, dass sie keinen Besuch empfangen dürfe, bis die Untersuchung ihres Falls abgeschlossen sei.
Einen Monat vor ihrer Verhaftung unterzog sich Negin Sheikholeslami einer Herzoperation. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme erholte sie sich noch von dieser Operation. Ihr Gesundheitszustand soll nach der Freilassung den Umständen entsprechend gut sein.
Negin Sheikholeslami gründete 2000 in Sanandaj in der Provinz Kordestān die Nichtregierungsorganisation "Azar Mehr Women's Social and Cultural Society of Kurdistan". Die NGO organisiert Bildungs- und Sportaktivitäten für Frauen in der Stadt Sanandaj und andernorts in der Provinz Kordestān. Darüber hinaus steht sie der HROK nahe, einer Menschenrechtsorganisation, die über Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Iran berichtet.
Neghin Sheikholeslami wurde zuvor bereits im Februar 2001 festgenommen, als sie an einer Demonstration vor dem Büro der Vereinten Nationen in Teheran teilnahm. Zwei Monate später kam sie frei. Im Januar 2002 wurde sie erneut festgenommen und drei Monate später freigelassen.
Mehrere bekannte iranisch-kurdische MenschenrechtsverteidigerInnen sind derzeit im Iran inhaftiert, nachdem sie aufgrund vage formulierter Vorwürfe wegen Verstößen gegen die "Sicherheit" angeklagt oder verurteilt wurden, wodurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verletzt wird. Mohammad Sadiq Kabudvand, der Gründer der HROK, verbüßt in Teheran eine elfjährige Haftstrafe. Amnesty betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. Zeynab Beyezidi, eine weitere Aktivistin, die der HROK und der Frauenbewegung nahe steht, wurde im Juli 2008 inhaftiert und zu einer vierjährigen Haftstrafe im inneriranischen Exil verurteilt. Das Urteil gegen sie wurde am 23. August 2008 in einem Berufungsverfahren bestätigt. Ronak Safarzadeh und Hana Abdi, zwei weitere Mitglieder von "Azar Mehr", sind seit Oktober bzw. November 2007 inhaftiert. Hana Abdi wurde zu einer fünfjährigen Haftstrafe im inneriranischen Exil verurteilt. Die Strafe wurde auf 18 Monate Haft in Razan in der Provinz Hamedan reduziert. Das Verfahren gegen Ronak Safarzadeh wegen "Moharebeh" (Feindschaft mit Gott), für welche die Todesstrafe verhängt werden kann, ist noch anhängig. Sie wurde aber bereits in einem Nebenverfahren wegen illegalen Grenzübertritts und Besitzes einer Satellitenschüssel zu neun Monaten Gefängnis verurteilt (siehe UA-197/2007, 7. November 2007 und weitere Informationen).
Die kurdische Bevölkerung des Iran lebt hauptsächlich im Westen und Nordwesten des Landes, in Kordestān und benachbarten Provinzen, die an kurdische Gebiete in der Türkei und dem Irak grenzen. KurdInnen leiden seit langem unter umfangreichen Diskriminierungen. Kurdische MenschenrechtsverteidigerInnen im Iran, darunter auch JournalistInnen, sind von willkürlichen Inhaftierungen und Folter bedroht.
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