Haftstrafen für Frauenrechtlerinnen

Ein Berufungsgericht in Dammam hat die Urteile gegen die beiden Frauenrechtlerinnen bestätigt, die in einem unfairen Verfahren zu zehn Monaten Gefängnis gefolgt von einem zweijährigen Reiseverbot verurteilt wurden. Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni waren des "Verbrechens" schuldig befunden worden, einer Frau helfen zu wollen, deren Menschenrechte von ihrem Ehemann verletzt worden waren.

Appell an

KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)

JUSTIZMINISTER
Sheikh Dr Mohammed bin Abdul Kareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
(Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 1 401 1741 oder (00 966) 1 402 0311

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed
bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, den Schuldspruch und das Urteil gegen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni aufzuheben, da die beiden allein deshalb verurteilt wurden, weil sie ihrer legitimen Tätigkeit als Frauenrechtlerinnen nachgegangen sind. Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden weder ihrer Freiheit beraubt noch willkürlich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

  • Bitte gewährleisten Sie, dass die Drangsalierung und strafrechtliche Verfolgung von Personen, die sich in Saudi-Arabien für die Menschenrechte einsetzen, unverzüglich eingestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to quash the convictions and the sentences imposed on Wajeha al-Huwaider and Fawzia al-Oyouni as they have been convicted solely for their legitimate activities as women’s rights activists and ensure that they are not deprived of their liberty or subjected to arbitrary restrictions on their freedom of movement.

  • Asking them to immediately end the judicial and extrajudicial harassment and persecution of human rights activists in Saudi Arabia.

Sachlage

Am 24. September 2013 bestätigte ein Berufungsgericht in der Stadt Dammam den Schuldspruch eines Strafgerichts der Stadt al-Khobar vom 15. Juni des Jahres und hielt das Strafmaß von zehn Monaten Gefängnis und das anschließende zweijährige Reiseverbot gegen zwei bekannte saudische Frauenrechtlerinnen aufrecht. Die beiden Aktivistinnen wurden nach Scharia-Recht schuldig gesprochen eine Frau angestiftet zu haben, die Autorität ihres Mannes in Frage zu stellen (takhbib). Konkret wurde ihnen vorgeworfen, einer kanadischen Frau geraten zu haben sich von ihrem saudischen Mann zu trennen.

Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni wurden am 6. Juni 2011 festgenommen, als sie versuchten, einer kanadischen Frau zur Hilfe zu eilen. Die Frau hatte ihnen eine SMS geschrieben, dass ihr Mann sie und ihre Kinder ohne Essen im Haus eingesperrt habe und zu einer fünftägigen Reise aufgebrochen sei. Als die beiden Frauenrechtlerinnen auf dem Weg zum Haus der eingesperrten Frau waren, lauerten ihnen zwei Sicherheitskräfte begleitet vom Ehemann der eingesperrten Frau auf und nahmen sie fest. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden Frauenrechtlerinnen der versuchten Entführung der kanadischen Ehefrau und ihrer Kinder, um diese in die kanadische Botschaft zu bringen, obwohl der Ehemann keine Anzeige gegen die beiden erstattet hatte.

Ihr Gerichtsverfahren vor dem Strafgericht in al-Khobar wies eine Reihe von Unregelmäßigkeiten auf. Als die beiden Aktivistinnen verlangten, dass die Frau, die sie angeblich entführen wollten, vor Gericht aussagen solle, änderte der Richter die Anklage wegen Entführung in das Scharia-Vergehen takhbib. Der Richter lehnte den Antrag ab, sie als Zeugin vorzuladen, sprach die beiden Frauenrechtlerinnen schuldig und setzte das Strafmaß fest. Das vermeintliche Entführungsopfer hatte sich jedoch in sozialen Medien zu Wort gemeldet und die Vorwürfe gegen die beiden Aktivistinnen als unzutreffend bezeichnet. Takhbib ist keine international als Straftat anerkannte Handlung. Die beiden Aktivistinnen wurden auch schon vor dem endgültigen Urteil daran gehindert, ins Ausland zu reisen und müssen ihre Haftstrafen nun unverzüglich antreten.