Fotojournalist ohne Anklage in Haft

Ägypten - Streetart

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Der ägyptische Fotojournalist Mahmoud Abu Zied befindet sich bereits seit über einem Jahr ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Die nächste Anhörung durch die Staatsanwaltschaft ist für den 2. Oktober anberaumt worden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund seiner journalistischen Arbeit festgehalten wird.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
(nur während der Bürozeiten, MEZ+2)

JUSTIZMINISTER
Mahfouz Saber
Ministry of Justice
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 795 8103
E-Mail: mojeb@idsc.gov.eg

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DES NATIONALEN MENSCHENRECHTSRATS
Mohamed Fayek
69 Giza St. – next to the Embassy of
Saudi Arabia
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 3 762 4852

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. November 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, alle Anklagen gegen Mahmoud Abu Zied fallenzulassen und ihn unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit festgehalten wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Mahmoud Abu Zied vor Folter und anderer Misshandlung geschützt wird.

  • Bitte leiten Sie eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe ein, dass er in Gewahrsam geschlagen worden sein soll, und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Egyptian authorities to drop all charges against Mahmoud Abu Zied and release him immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience, detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Calling on them to protect Mahmoud Abu Zied from torture and other ill-treatment.

  • Calling on them to order independent and impartial investigations into reports that he was beaten in custody and bring those found responsible to justice.

Sachlage

Mahmoud Abu Zied, auch bekannt als "Shawkan", wurde am 14. August 2013 festgenommen. Er war gerade dabei, einen Sitzstreik von Anhänger_innen des gestürzten ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Nasr City, einem Stadtteil von Kairo, fotografisch zu dokumentieren, als der Protest von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurde. Mahmoud Abu Zied, der bereits seit über sechs Jahren als freiberuflicher Fotojournalist tätig ist, arbeitete zu dieser Zeit unter anderem für die Londoner Fotoagentur Demotix.

Zusammen mit anderen Festgenommenen wurde Mahmoud Abu Zied zunächst im Cairo International Stadium und später in verschiedenen Polizeistationen festgehalten. Er wurde am 16. August von der Staatsanwaltschaft verhört, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. Am 20. August brachte man ihn in das Abu-Zaabal-Gefängnis, bis er im Dezember 2013 ins Tora-Gefängnis verlegt wurde, wo er bis heute festgehalten wird.

Mahmoud Abu Zied drohen möglicherweise Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe, Mord und Waffenbesitz. Seine Haftzeit wurde während der laufenden Ermittlungen mehrfach verlängert. Die Staatsanwaltschaft verlängerte seine Haft am 28. August 2014 um weitere 45 Tage. Amnesty International ist der Ansicht, dass die genannten Anklagen jeder Grundlage entbehren. Somit wird Mahmoud Abu Zied seit über einem Jahr nur deshalb festgehalten, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

Verlässlichen Quellen zufolge wurde Mahmoud Abu Zied nach seiner Festnahme und während seiner Verlegung in das Abu-Zaabal-Gefängnis am 17. August geschlagen. Er leidet unter Blutarmut und benötigt medizinische Behandlung.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mahmoud Abu Zied, auch bekannt unter dem Künstlernamen "Shawkan", arbeitet als Fotojournalist und hat bereits für zahlreiche ägyptische und ausländische Verlagshäuser und Agenturen gearbeitet, darunter das US-amerikanische Time Magazine, Die Zeit und verschiedene Online-Fotoagenturen, einschließlich Demotix. Es ist nicht bekannt, dass er jemals an Protesten teilgenommen hätte oder an politisch motivierten gewaltsamen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen wäre.

Nach dem Sturz von Mohammed Mursi am 3. Juli 2013 begann Mahmoud Abu Zied einen großen Sitzstreik von Mursi-Anhänger_innen fotografisch zu dokumentieren, der auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Nasr City, einem Stadtteil von Kairo, stattfand. Um den Sitzstreik aufzulösen, wendeten ägyptische Sicherheitskräfte am 14. August unverhältnismäßige Gewalt an, die zu hunderten von Todesopfern führte. Infolge der Ausschreitungen starben auch acht Sicherheitskräfte.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde Mahmoud Abu Zied nach seiner Festnahme und während seiner Verlegung in das Abu-Zaabal-Gefängnis am 17. August von Angehörigen des Militärs und der Polizei geschlagen. Sie sollen ihm Faustschläge verpasst, ihn getreten und mit Stöcken geschlagen haben. Des Weiteren wurde er acht Stunden lang in einem geparkten Fahrzeug unter sehr hohen Temperaturen festgehalten, bevor er in das Abu-Zaabal-Gefängnis gebracht wurde.

Ägyptische Behörden gehen nach wie vor hart gegen Journalist_innen vor, die über Demonstrationen von Mursi-Unterstützer_innen Bericht erstatten. Auch Journalist_innen, die sie für Anhänger_innen der Muslimbruderschaft halten, werden ins Visier genommen.

In Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt es: "(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit. (2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."