Freilassung

Zainab al-Khawaja

Zainab al-Khawaja

Die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja erhielt am 3. Oktober nach zweimonatiger Haft ihre Freiheit zurück. Sie war zu dieser Haftstrafe verurteilt worden, weil sie ein Foto des bahrainischen Königs zerrissen haben soll. Trotz ihrer Freilassung sind weiterhin Anklagen gegen sie anhängig, die alle mit der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zusammenhängen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Dezember 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 3. Oktober wurde Zainab Al-Khawaja aus dem Gefängnis entlassen. Zuvor hatte sie die vollständige Strafe abgeleistet, zur der sie verurteilt worden war, weil sie während ihrer vorherigen Haft im Mai ein Foto des bahrainischen Königs zerrissen haben soll. Ihre Festnahme erfolgte am 2. August, als sie am Verkehrs¬kreisel al-Qadam in der Budaya-Straße außerhalb der Hauptstadt Manama alleine eine Protestaktion durchführte. Am 26. September verurteilte ein Strafgericht in Manama Zainab Al-Khawaja wegen "Zerstörung von Staatseigentum" zu zweieinhalb Monaten Haft.

Gegen Zainab Al-Khawaja sind nach wie vor mehrere Klagen anhängig: Gegen sie laufen derzeit acht Verfahren und fünf weitere Fälle liegen der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung vor. Ihr wird unter anderem "nicht genehmigte Versammlung" und "Beleidigung von Staatsbediensteten" zur Last gelegt. Am 17. Oktober teilte man ihr vor Gericht mit, dass die erste Anhörung in einem Verfahren, das am 6. Mai unter anderem wegen "Beamtenbeleidigung" gegen sie eingeleitet wurde, am 2. November stattfinden wird. Am 15. Oktober kündigte das Strafgericht die Urteilsverkündung im Fall gegen sie und ihre Mitangeklagte Ma’suma Sayyid Sharaf wegen "nicht genehmigter Versammlung" und "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" für den 26. Dezember an. Die beiden Frauen waren aufgrund dieser Anschuldigungen bereits im Dezember 2011 mehrere Tage lang inhaftiert gewesen. Der nächste Gerichtstermin von Zainab Al-Khawaja wurde für den 1. November anberaumt. Sie wird sich wegen Vorwürfen der Verkehrsbehinderung bei einer Demonstration und einer "nicht genehmigten Versammlung" am Verkehrskreisel al-Sobay verantworten müssen.

Am 21. Oktober wurde sie gemeinsam mit zwei weiteren MenschenrechtsverteidigerInnen für kurze Zeit festgenommen. Die drei hatten versucht, in das südlich von Manama gelegene Dorf al-Eker zu gelangen, um sich ein Bild der dortigen Situation zu machen. Zuvor hatten sie durch Gerüchte erfahren, dass Angehörige der Polizei das Dorf als Reaktion auf den Tod eines Sicherheitsbeamten umstellt hatten. Offensichtlich zog dieser Vorfall bisher keine Anklage gegen die drei AktivistInnen nach sich.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Veranlassen Sie bitte, dass alle gegen Zainab Al-Khawaja und Ma’suma Sayyid Sharaf erhobenen Anklagen fallengelassen werden. Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass sämtliche gegen sie ergangene Urteile aufgehoben werden, da sie allein die rechtmäßige Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit belangen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zu achten. Stellen Sie bitte sicher, dass Menschenrechtsorganisationen und -verteidigerInnen nicht durch Einschüchterungsversuche, Schikane oder andere Beeinträchtigungen an ihrer Arbeit gehindert werden.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
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(Anrede: Your Majesty / Majestät)
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INNENMINISTER
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Zainab Al-Khawaja ist eine bahrainische Aktivistin und die Tochter von Abdulhadi Al-Khawaja, einem der 13 bekannten Oppositionellen, die im Juni 2011 von einem Militärgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Im Dezember 2011 wurde Zainab Al-Khawaja erstmals festgenommen, wenige Tage später aber wieder freigelassen. Gegen sie erging Anklage wegen "nicht genehmigter Versammlung" und "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung". Das daraufhin angestrengte Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 21. April 2012 wurde Zainab Al-Khawaja erneut festgenommen, nachdem sie mit einem Sitzstreik auf einer Schnellstraße nahe des Financial Harbour in Manama gegen die Inhaftierung ihres Vaters und die miserable Menschenrechtssituation in Bahrain protestiert hatte. Am 29. Mai wurde sie nach der Anklageerhebung wegen Beleidigung eines Polizisten in einem Militärkrankenhaus gegen eine Kautionssumme von 200 bahrainischen Dinar (umgerechnet rund 530 US-Dollar oder 410 Euro) aus der Haft entlassen. Zainab Al-Khawaja wurde am 2. Mai von dieser Anklage freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Am 16. Oktober vertagte das Berufungsgericht die Anhörung in diesem Fall auf den 22. Januar 2013.

Am 18. Oktober erlag ein Polizist seinen Verletzungen, die er sich während einer Demonstration im 19 Kilometer südlich von Manama gelegenen Dorf al-Eker bei einer Explosion zugezogen hatte. Sicherheitskräfte sollen das Dorf umzingelt und abgeriegelt haben. Sieben Menschen sind in Zusammenhang mit dem Tod des Polizisten festgenommen worden.

Die bahrainische Regierung hat wiederholt ihre Absicht bekundet, Reformen auf den Weg zu bringen und Lehren aus den Ereignissen vom Februar und März 2011 zu ziehen. Im November 2011 präsentierte die von König Hamad bin 'Issa Al Khalifa einberufene unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (BICI) ihre Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen während der regierungsfeindlichen Proteste. In dem Bericht wurde unter anderem festgestellt, dass die Behörden straffrei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vorgegangen waren; dazu zählte exzessive Gewaltanwendung gegen Protestierende, weit verbreitete Folter und andere Misshandlungen an Protestierenden, unfaire Gerichtsverfahren und rechtswidrige Tötungen. Der Bericht enthält die Aufforderung, umgehend ein unabhängiges Gremium bestehend aus VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Opposition und der Regierung zu bilden. Es soll die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts beobachten und rechtliche Reformen voranbringen, um sicherzustellen, dass die Gesetze des Landes mit internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmen. Zudem soll das Gremium dafür sorgen, dass die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

Doch bislang hat die Regierung Bahrains auf die Empfehlungen der BICI lediglich mit halbherzigen Reformen reagiert, die möglicherweise nur darauf abzielen, Bahrains internationale Partner zu beschwichtigen. Eine Rechenschaftspflicht für die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen ist bislang ebenso wenig hergestellt worden wie Gerechtigkeit für die Betroffenen. Nach wie vor werden in Bahrain die Menschenrechte missachtet. Die Regierung weigert sich, die zahlreichen Gefangenen freizulassen, die sich für spürbare politische Reformen eingesetzt haben.

Für Zainab al-Khawaja wurde bereits die Eilaktion UA-117/2012 (MDE 11/026/2012) mit mehreren Folge-UAs gestartet.