Haftstrafe wegen Facebook-Beitrags

Pagoden Bagan, Myanmar

Pagoden Bagan, Myanmar

Chaw Sandi Tun ist in Zusammenhang mit einem Beitrag, den sie auf Facebook veröffentlicht hatte, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Amnesty International betrachtet Chaw Sandi Tun als gewaltlose politische Gefangene und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

Appell an

PRÄSIDENT
Thein Sein
President’s Office
Office No.18
Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 1 652 624

INNENMINISTER
Lt Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 67 412 439

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
U Win Mra
27 Pyay Road
Hline Township
Yangon, MYANMAR
Fax: (00 95) 1 659 668
E-Mail: chmyanmarnhrc@gmail.com

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Chaw Sandi Tun sofort und bedingungslos frei.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, nicht in abgelegene Gefängnisse verlegt wird und regelmäßigen Zugang zu ihren Angehörigen und Rechtsbeiständen ihrer Wahl sowie jegliche erforderliche medizinische Versorgung erhält.

  • Ich bitte Sie außerdem, alle Gesetze, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung willkürlich oder auf unverhältnismäßige Weise eingeschränkt wird, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards- und -normen aufzuheben oder abzuändern.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Myanmar authorities to immediately and unconditionally release Chaw Sandi Tun.

  • Urging them to ensure that, pending her release, she is not tortured or otherwise ill-treated; is not transferred to a remote prison; has regular access to family members and lawyers of her choosing; and is provided with any medical care she may require.

  • Calling on them to repeal or amend all laws which impose arbitrary or sweeping restrictions on the right to freedom of expression, in line with international human rights law and standards.

Sachlage

Am 28. Dezember 2015 hat das Gericht des Townships Maubin in der Region Ayeyarwady die 24-jährige Chaw Sandi Tun, die auch unter dem Namen Chit Tha Mee bekannt ist, zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht befand sie auf der Grundlage von Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 für schuldig, der bis zu drei Jahre Haft vorsieht, wenn der Straftatbestand der "Erpressung, Nötigung, unrechtmäßigen Einschränkung, Verleumdung, Beeinträchtigung, unzulässigen Beeinflussung und Bedrohung anderer Personen im Rahmen der Nutzung eines Telekommunikationsnetzwerkes" erfüllt ist. Chaw Sandi Tun stand zudem wegen Diffamierung unter Paragraf 500 des myanmarischen Strafgesetzbuchs unter Anklage; diese wurde aber vom Gericht fallengelassen.

Chaw Sandi Tun war am 12. Oktober in Rangun, Myanmars größter Stadt, festgenommen worden. Grund für ihre Festnahme war ein Beitrag, den sie über Facebook geteilt hatte. Darin war dargestellt worden, dass die Farbe der Kleidung von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi der von Armeeuniformen und insbesondere der Farbe der Uniform des Oberbefehlshabers der myanmarischen Streitkräfte, Senior General Min Aung Hlaing, entspricht. In einem Kommentar erklärte Chaw Sandi Tun: "Wenn du sie [Aung San Suu Kyi] so sehr liebst, leg dir ein Stück ihres Longyi [Sarong] auf den Kopf." In Myanmars Gesellschaft wird die Vorstellung, dass ein Mann die Kleidung einer Frau auf dem Kopf trägt, traditionell als beleidigend betrachtet. Chaw Sandi Tun befindet sich derzeit im Gefängnis von Maubin in der Region Ayeyarwady in Haft.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Großteil der wenigen Menschen, die in Myanmar Zugang zum Internet haben, ist bei Facebook aktiv, darunter auch Menschenrechtsverteidiger_innen, Regierungsbeamt_innen und Nachrichtenagenturen.

Amnesty International sind mehrere weitere Fälle bekannt, in denen Personen auf der Grundlage von Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 unter Anklage gestellt wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben. Einer der Betroffenen ist der Friedensaktivist Patrick Khum Jaa Lee, der am 14. Oktober 2015 in Rangun wegen eines Facebook-Beitrags festgenommen wurde, mit dem die myanmarischen Streitkräfte verspottet worden waren. Er wird derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun festgehalten, obwohl er sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befindet (Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-227/2015-1, http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-227-2015-1/sorge-um-gesundheit). Amnesty International ist sehr besorgt angesichts dieser Fälle, die möglicherweise Anzeichen für ein umfassenderes Vorgehen sind, mit dem in Myanmar das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet eingeschränkt werden soll.

Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Dieses Recht ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Amnesty ist angesichts einiger myanmarischer Gesetze besorgt, mit denen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung eingeschränkt werden.