Freigelassen

Ein Poster zeigt verschiedene Menschen, darüber der Schriftzug "India's Heroes Jailed"Poster für die Freilassung der Bhima Koregaon 11 mit deren gezeichneten Portraits

Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11

Der bekannte Menschenrechtsverteidiger Khurram Parvez ist am 30. November aus der Verwaltungshaft entlassen worden. Fünf Tage zuvor hatte ein Gericht seine Inhaftierung unter dem Gesetz für Öffentliche Sicherheit in Jammu und Kaschmir (Jammu and Kashmir Public Safety Act) für willkürlich und rechtswidrig erklärt.

Sachlage

Das Hohe Gericht des indischen Bundesstaates Jammu und Kashmir hat die Inhaftierung von Khurram Parvez am 25. November für willkürlich und rechtswidrig erklärt. Das Gericht erklärte, dass der zuständige Beamte "seine Befugnisse mit der Haftanordnung missbraucht" habe, und ordnete die sofortige Freilassung des Menschenrechtsverteidigers an. Aufgrund eines Schreibfehlers musste Khurram Parvez vier weitere Tage in Haft verbringen. Am 29. November erhielt die Gefängnisverwaltung die korrigierte Anordnung, und die Einheit zur Spionageabwehr der Polizei von Jammu und Kashmir brachte ihn in eine Hafteinrichtung in Meeran Sahib. Am 30. November um 12 Uhr wurde er dann endlich freigelassen.

Khurram Parvez wurde am 16. September festgenommen. Am Tag zuvor war er daran gehindert worden, zu einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats nach Genf zu fliegen. Es wurde eine Verwaltungshaftanordnung gegen ihn erlassen, da ihm vorgeworfen wurde, eine unmittelbare Bedrohung des öffentlichen Friedens darzustellen. Man brachte ihn nach Kupwara, eine Stadt, die über 100 Kilometer von seiner Heimatstadt Srinagar entfernt liegt. Am 20. September ordnete ein Gericht in Srinagar die Freilassung von Khurram Parvez an, nachdem es entschieden hatte, dass der zuständige Beamte, der die Haft angeordnet hatte, nicht nach Vorschrift gehandelt habe.

Kurz nach seiner Freilassung wurde Khurram Parvez jedoch erneut festgenommen und in das Kot-Bhalwal-Gefängnis in Jammu gebracht. Dieses liegt etwa 300 Kilometer von seiner Heimatstadt entfernt. Ihm wurde vorgeworfen, bei vier Vorfällen Menschen dazu aufgefordert zu haben, mit Steinen auf Sicherheitskräfte zu werfen. Keiner der Polizeiberichte enthielt jedoch seinen Namen.

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Amnesty International wird die Situation weiter beobachten. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.