Erneute Verhaftung droht

Neun der Männer, die im Iran im Zusammenhang mit den Protesten gegen die umstrittenen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl im Juni 2009 verhaftet wurden, kamen gegen Kaution frei. Zwei von ihnen wurden allerdings nur vorübergehend freigelassen und stehen unmittelbar vor einer erneuten Inhaftierung.

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OBERSTER MENSCHENRECHTSRAT
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Teheran 1316814737
IRAN
Fax: 0098 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE APPEALS IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to ensure that all those detained or on trial for peacefully protesting the disputed official result of the presidential election are freed immediately and unconditionally as prisoners of conscience;

  • urging the authorities to ensure all others receive fair trials in accordance with recognized international fair trial standards and without recourse to the death penalty;

  • calling for an immediate, independent investigation into allegations of rape, torture and other ill-treatment of detainees, and for the perpetrators to be brought to justice;

  • calling for all those detained to be given immediate access to their families, lawyers and medical treatment.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS

  • Begrüßen Sie die Freilassung der neun Männer auf Kaution, bringen Sie aber ihre Sorge zum Ausdruck, dass Kian Tajbakhsh und Bezad Nabavi unmittelbar vor einer erneuten Inhaftierung stehen.

  • Fordern Sie die iranischen Behörden auf, weder sie noch die sechs anderen Männer, die sich derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß und noch im Iran befinden und denen eine Gerichtsverhandlung bevorsteht bzw. die wegen der Proteste gegen das Wahlergebnis im Juni zu Haftstrafen verurteilt wurden, erneut festzunehmen.

  • Fordern Sie die iranischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die acht Männer bedingungslos freigelassen werden.

Sachlage

Bhezad Nabavi, ein ehemaliger Parlamentarier, wurde am 25. November 2009 zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" und "Propaganda gegen den Staat" verurteilt. Im Februar 2010 wurde seine Freiheitsstrafe nach einem Berufungsverfahren auf fünf Jahre verkürzt, nachdem er von der "Propaganda gegen das System" freigesprochen wurde. Am 16. März 2010 wurde er für 20 Tage gegen eine Kaution, die ca. 800.000 US-Dollar entsprach, aus der Haft entlassen, um sich in medizinische Behandlung begeben zu können. Kian Tajbakhash, ein Akademiker, der die iranische und amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde am 13. März 2010 gegen eine Kaution derselben Höhe für 15 Tage freigelassen, um das iranische Neujahrsfest feiern zu können.

Bei den übrigen Personen, die zuvor gegen Kaution aus der Haft entlassen wurden, handelt es sich um folgende sieben Männer: Hossein Rassam, einen iranischen Angestellten der britischen Botschaft in Teheran, den ehemaligen Vizepräsidenten Mohammad Ali Abtahi, den ehemaligen Vize-Innenminister Mohammad Atrianfar, den ehemaligen Vize-Außenminister Mohsen Aminzadeh, den ehemaligen Regierungssprecher Abdollah Ramazanzadeh, das ehemalige Parlamentsmitglied Mohsen Mirdamadi sowie Maziar Bahari, einen kanadisch-iranischen Reporter des Magazins Newsweek, dem im Anschluss an seine Freilassung die Ausreise gestattet wurde. Die meisten wurden zu Haftstrafen verurteilt. Die Berufungsverfahren können jederzeit stattfinden und wenn sie nicht erfolgreich sind, könnten die Männer sofort wieder inhaftiert werden. Gegen Mohsen Mirdamadi steht noch ein Gerichtsverfahren wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" und "Propaganda gegen den Staat" aus. Ein Verhandlungstermin ist nicht bekannt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Hossein Rassam wurde Ende Oktober 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" verurteilt. Nachdem er Ende August 2009 gegen Zahlung einer Kaution frei kam, legte er Rechtsmittel ein. Mohammad Ali Abtahi wurde am 21. November 2009 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" und "Propagandaaktivitäten gegen das System" verurteilt. Auch Mohammad Atrianfar wurde wegen vermutlich ähnlicher Delikte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sie wurden kurz darauf gegen Zahlung einer Kaution von umgerechnet ca. 700.000 US-Dollar bzw. ca. 500.000 US-Dollar freigelassen. Ihre Berufungsverfahren gegen die Urteile und Strafen sind noch anhängig. Mohsen Aminzadeh wurde am 7. Februar 2010 zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Am 10. Februar 2010 wurde er gegen Zahlung einer Kaution, die ca. 700.000 US-Dollar entsprach, freigelassen. Sein Berufungsverfahren ist noch anhängig. Er wurde wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" und "Propaganda gegen das System durch Interviews mit ausländischen Fernsehsendern" verurteilt. Eine weitere Anklage gegen ihn wegen "Beschimpfung des Präsidenten" ist noch anhängig. Abdollah Ramazanzadeh wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er war wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit", "Propaganda gegen das System" sowie "Besitzes geheimer Dokumente" angeklagt worden und wurde am 23. Dezember 2009 auf Kaution freigelassen. Mohsen Mirdamadi wurde am 17. März 2010 aus der Haft entlassen, nachdem er eine Kaution in Höhe von umgerechnet ca. 450.000 US-Dollar hinterlegt hatte. Sein Urteil wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" und "Propaganda gegen das System" steht noch aus. Maziar Bahari wurde am 17. Oktober 2009 gegen eine Kaution von ca. 300.000 US-Dollar freigelassen. Ihm wurde die Ausreise genehmigt, und er erreichte Großbritannien drei Tage später, rechtzeitig zur Geburt seines ersten Kindes.

Seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 sind mehr als 5.000 Menschen festgenommen worden, darunter mehr als 1.000 Demonstrierende, die man im Zuge der Massenproteste am 27. Dezember 2009, dem Tag des Aschura-Festes, verhaftet hatte. Unter den Festgenommenen befinden sich sowohl politische Akteure und AktivistInnen als auch Studierende, MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen. Seit Anfang März 2010 werden erneut viele MenschenrechtsaktivistInnen verhaftet.

Die iranischen Behörden schränken die Meinungsfreiheit auch weiterhin stark ein. JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen werden festgenommen, die Nutzung des Internets einschließlich der Seiten sozialer Netzwerke wird eingeschränkt und Zeitungsredaktionen werden geschlossen. Hinzu kommt, dass die iranischen Behörden auch die Versammlungsfreiheit einschränken, indem sie weiterhin keine Genehmigungen für Anti-Regierungs-Demonstrationen erteilen und brutale Methoden ergreifen, um derartige Demonstrationen zu unterbinden. Die Behörden sprechen von über 40 Todesopfern, Quellen der Opposition geben eine weitaus höhere Zahl von über 80 Getöteten an.

Eine Vielzahl der seit Juni 2009 Verhafteten wurde in unfairen Gerichtsverfahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, einige Festgenommene verurteilte man zu Prügelstrafen. Gegen mindestens 14 Personen wurden Todesurteile verhängt, von denen zwei bereits vollstreckt und drei in Gefängnisstrafen umgewandelt worden sind. Zwei der zum Tode Verurteilten wurden wegen ihrer vermeintlichen Mitgliedschaft in der politischen Gruppierung Anjoman-e Padashahi Iran, die für einen Wiederaufbau der Monarchie im Iran eintritt, der "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) für schuldig befunden. Weitere drei Frauen und zwei Männer wurden Berichten zufolge im Januar 2010 ebenfalls der "Feindschaft zu Gott" für schuldig erklärt, weil sie Mitglieder der verbotenen iranischen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedeen Organization of Iran - PMOI) sein sollen und die Demonstrationen rund um das Aschura-Fest organisiert haben sollen. Der 20-jährige Student Mohammad Amin Valian ist ebenfalls zum Tode verurteilt worden, obwohl seine eingelegten Rechtsmittel bislang nicht gehört wurden. Er war einer der fünf Personen, die während eines Verfahrens gegen insgesamt 16 Personen im Januar und Februar 2010 wegen der "Feindschaft zu Gott" angeklagt waren. Bei der Anhörung wurde Videomaterial gezeigt, auf dem zu sehen ist, wie Mohammad Amin Valian während der Demonstrationen mit Steinen wirft. Das Video wurde als Beweis gegen ihn verwendet. Wie die Internationale Kampagne für Menschenrechte im Iran berichtete, befindet sich auch der 42-jährige Abdolreza Ghanbari unter den zum Tode Verurteilten; eine offizielle Bestätigung liegt dazu nicht vor.

Im Februar 2010 akzeptierte der Iran im Rahmen der jährlichen Überprüfung aller Staaten (Universal Periodic Review) vor dem UN-Menschenrechtsrat zahlreiche Empfehlungen anderer Staaten, die dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit dienen. Andere Empfehlungen, die zur Beendigung von Maßnahmen wie der Schikanierung und willkürlichen Verhaftung von JournalistInnen und BloggerInnen aufrufen, wurden nicht angenommen. In der Realität scheint es, als kämen die iranischen Behörden trotz derartiger Zugeständnisse ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte der Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit nicht nach.