Drohende Hinrichtungen

Diese Urgent Action ist beendet.

Nach den Hinrichtungen der sieben Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo zu Beginn des Monats wurden nun die sechs verbleibenden Männer, die im selben Fall zum Tode verurteilt worden waren, am 26. Juli 2018 gehängt. In Japan waren zuletzt im Jahr 2008 mehr als zehn Menschen innerhalb eines Jahres hingerichtet worden. Es ist zudem äußerst ungewöhnlich, dass Japan zwei Gruppenhinrichtungen in einem Monat durchführt.

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

13 Mitgliedern der Sekte Aum Shinrikyo droht die Hinrichtung. Sie wurden zwischen 2006 und 2011 schuldig befunden, 1995 an einem Giftgasanschlag auf die U-Bahn in Tokio verübt und weitere Straftaten begangen zu haben. Nachdem die Verfahren gegen weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Anschlag von 1995 angeklagt waren, nun abgeschlossen worden sind, können ihre Todesurteile nach japanischem Recht jederzeit vollstreckt werden.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Katsutoshi Kaneda
1-1-1 Kasumigaseki
Chiyoda-ku
Tokyo, Japan 100-8977
Ministry of Justice
JAPAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 81) 3 3592 7008 oder (00 81) 3 3592 7393
E-Mail: über die Webseite:
https://www.kantei.go.jp/foreign/forms/comment_ssl.html
Twitter: @MOJ_HOUMU

MINISTERPRÄSIDENT
Shinzo Abe
1-6-1 Nagata-cho
Chiyoda-ku, Tokyo
Japan 100-8968
JAPAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 81) 33 581 3883
E-Mail: über die Internetseite:
http://www.kantei.go.jp/foreign/forms/comment_ssl.html
Twitter: @abeshinzo

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT VON JAPAN
S.E. Herr Takeshi Yagi
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Fax: 030-2109 4222
E-Mail: info@bo.mofa.go.jp

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie weder die 13 Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo noch andere Gefangene hinrichten und wandeln Sie alle Todesurteile um.

  • Ich möchte keinesfalls das begangene Verbrechen entschuldigen oder das verursachte Leid verharmlosen.

  • Bitte erlassen Sie unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium mit Blick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe und ermöglichen Sie eine informierte öffentliche Diskussion über die Frage der Todesstrafe in Japan.

  • Beenden Sie bitte die Geheimhaltung rund um die Anwendung der Todesstrafe in Japan und setzen Sie die Familien und Rechtsbeistände der Betroffenen sowie die Öffentlichkeit von bevorstehenden Hinrichtungen in Kenntnis.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities not to execute the 13 members of Aum Shinrikyo cult or any other prisoners, and to commute all existing death sentences.

  • Explaining that you are not seeking to excuse violent crime or downplay the suffering caused by the attack.

  • Calling on the authorities to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty and to encourage an informed national debate on the use of this punishment.

  • Calling on the authorities to end the secrecy that surrounds the use of the death penalty in Japan and provide the prisoners, their family and lawyers and the public with notification of any scheduled executions.

Sachlage

Am 7. September bestätigte das Hohe Gericht von Tokio den Schuldspruch und die unbegrenzte Haftstrafe des Mannes, der als letzter im Zusammenhang mit dem Giftgasangriff auf die U-Bahn in Tokio von 1995 angeklagt worden war. Bei dem Angriff waren 13 Menschen getötet und mehr als 6.000 verletzt worden. Damit wurde der letzte noch anhängige Fall im Zusammenhang mit den Vorkommnissen von 1995 abgeschlossen. In der Folge droht nach japanischem Recht nun 13 Mitgliedern der Sekte Aum Shinrikyo die Hinrichtung, die in separaten Verfahren zwischen 2006 und 2011 wegen ihrer Beteiligung an der Organisation und der Ausführung des Gasangriffs zum Tode verurteilt worden waren.

Am 3. August wurde Katsutoshi Kaneda zum neuen Justizminister ernannt. Seit seinem Amtsantritt hat er wiederholt erklärt, dass er die Todesstrafe befürworte und deren Abschaffung angesichts der bestehenden Unterstützung durch die Bevölkerung nicht angemessen sei.

In Japan werden Todesurteile durch Erhängen vollstreckt und finden meist im Geheimen statt. Den Verurteilten wird entweder erst einige Stunden vor der Exekution oder gar nicht im Vorhinein mitgeteilt, dass sie hingerichtet werden. Gefangene im Todestrakt, die bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, müssen also täglich mit der Hinrichtung rechnen. Die Familien werden üblicherweise erst nach der Vollstreckung des Todesurteils informiert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

13 männliche Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo wurden wegen ihrer jeweiligen Beteiligung an der Organisation und der Ausführung des Giftgasangriffs auf die U-Bahn in Tokio 1995 schuldig gesprochen. Bei ihnen handelt es sich um: Seiichi Endo, Satoru Hashimoto, Kiyohide Hayakawa, Yasuo Hayashi, Kenichi Hirose, Yoshihiro Inoue, Chizuo Matsumoto, Kazuaki Miyamae, Tomomasa Nakagawa, Tomomitsu Niimi, Toru Toyota, Masami Tsuchiya und Masato Yokoyama. Die Anklagen gegen sie lauteten unter anderem auf Mord, Entführung und Experimentieren mit chemischen und biologischen Waffen. Am 21. November 2011 wurde das Todesurteil gegen den letzten von ihnen, Seiichi Endowas, bestätigt.

Nachdem drei weitere Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo unter dem Verdacht, an dem Giftgasangriff beteiligt gewesen zu sein, festgenommen und angeklagt worden waren, wurden die Hinrichtungen der 13 Männer vorübergehend ausgesetzt. Gemäß Paragraf 475 der Strafprozessordnung von Japan dürfen Hinrichtungen erst dann durchgeführt werden, wenn die Fälle aller Mitangeklagten abgeschlossen worden sind. Im September wurden nun der Schuldspruch und das Urteil im letzten der noch anhängigen Fälle durch das Hohe Gericht von Tokio bestätigt. Da jegliche weitere gerichtliche Überprüfungen der jüngsten drei Fälle keine Beteiligung von Zeug_innen mehr erforderlich machen würden, können die Hinrichtungen der 13 Männer nun jederzeit vollstreckt werden.

2015 sind in Japan drei Todesurteile vollstreckt worden, vier weitere wurden verhängt. Ende 2015 befanden sich 143 Menschen im Todestrakt, darunter 126, deren Todesurteile bereits bestätigt wurden. Am 25. März 2016 wurden zwei Hinrichtungen durchgeführt.

Amnesty International wendet sich ungeachtet der Art des Verbrechens, der Person des Täters oder der Hinrich-tungsmethode ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben verstößt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

Im Geheimen durchgeführte Hinrichtungen stellen einen Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Standards zur Anwendung der Todesstrafe dar. UN-Gremien und -Expert_innen haben wiederholt das Fehlen angemessener Schutzmaßnahmen durch nationale Gesetze in Japan für Personen, denen die Todesstrafe droht, kritisiert. Unter anderem wird den Angeklagten häufig kein angemessener rechtlicher Beistand gewährt und es fehlt ein obligatorisches Rechtsmittelverfahren bei Kapitalverbrechen. Zudem sind mehrere Fälle bekannt, in denen Gefangene mit geistigen Behinderungen oder Einschränkungen hingerichtet wurden oder sich noch immer im Todestrakt befinden.

Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2015 schafften vier Länder – die Republik Kongo, Fidschi, Madagaskar und Surinam – die Todesstrafe für alle Straftaten ab. Außerdem verabschiedete das Parlament in der Mongolei ein neues Strafgesetzbuch, das im Juli 2017 in Kraft tritt und mit dem diese Form der Bestrafung abgeschafft wird.