Steinigung ausgesetzt

Sakineh Mohammadi Ashtiani

Sakineh Mohammadi Ashtiani

Der 43-jährigen Sakineh Mohammadi Ashtiani, Mutter zweier Kinder, droht im Gefängnis von Tabriz im Nordwesten des Iran die Hinrichtung. Am 8. Juli 2010 gab die iranische Botschaft in London bekannt, dass die Frau vorerst nicht durch Steinigung hingerichtet werde. Das Todesurteil könne jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Steinigung oder auf andere Weise vollstreckt werden.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St.
Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: : über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/81/Default.aspx
(Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Zeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse.)

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – Shahid Keshvar Doust Street, Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail:
über die Website:
http://www.leader.ir/langs/de/index.php?p=letter (Deutsch)
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persisch)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. August 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN INHALTEN AN DIE IRANISCHEN BEHÖRDEN

  • Ich fordere Sie auf anzuordnen, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani nicht durch Steinigung oder auf andere Weise hingerichtet wird.

  • Klären Sie die Frau und ihren Anwalt über ihren aktuellen rechtlichen Status auf.

  • In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Amnesty International es ablehnt, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte als Straftat behandelt werden.

  • Darüber hinaus fordere ich sie auf, umgehend ein verbindliches Hinrichtungsmoratorium für Steinigungen und andere Formen der Hinrichtung zu verhängen sowie Prügelstrafen oder Haftstrafen, die für "Ehebruch" erlassen werden, auszusetzen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities not to execute Sakineh Mohammadi Ashtiani by stoning or any other means;

  • Calling on them to clarify her current legal status to her and her lawyer;

  • Stating that Amnesty International opposes the criminalization of consensual sexual relations, and urging the authorities to speedily enact legislation that unequivocally bans stoning as a legal punishment and does not permit the use of other forms of the death penalty or flogging or imprisonment against those convicted of "adultery".

Sachlage

Sakineh Mohammadi Ashtiani wurde im Mai 2006 schuldig befunden, eine "unerlaubte Beziehung" zu zwei Männern zu haben. Das Strafmaß wurde auf 99 Peitschenhiebe festgesetzt. Außerdem wurde sie des "Ehebruchs" für schuldig befunden. Sakineh Mohammadi Ashtiani bestritt dies, wurde aber dennoch zum Tod durch Steinigung verurteilt.

Als Reaktion auf die in den vergangenen Wochen weltweit durchgeführten Protestaktionen gegen die mögliche Hinrichtung der Frau gab die iranische Botschaft in London am 8. Juli 2010 bekannt, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani nicht durch Steinigung hingerichtet werden solle. Der genaue rechtliche Status der Frau ist allerdings unklar, da bei ihrem Anwalt keine Stellungnahme der Behörden hinsichtlich der Umwandlung ihrer Todesstrafe eingegangen ist.

Während ihres Prozesses zog Sakineh Mohammadi Ashtiani das "Geständnis" zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem "Geständnis" gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie "Ehebruch" begangen habe. Zwei der fünf Richter erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei und fügten hinzu, dass sie in dem Verfahren gegen Sakineh Mohammadi den nötigen Nachweis über den "Ehebruch" nicht gefunden hätten. Doch die drei anderen Richter, einschließlich des Vorsitzenden erklärten sie für schuldig und zwar auf Grundlage der "Erkenntnisse des Richters". Dies ist eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge Richter nach eigenem Ermessen und willkürlich entscheiden können, ob eine angeklagte Person schuldig ist, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Da drei der fünf Richter Sakineh Mohammadi Ashtiani für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tod durch Steinigung verurteilt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Strafe der Steinigung wird im Iran für das "Verbrechen" Ehebruch verhängt. 2002 verfügte die Oberste Justizautorität des Iran ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung. Dennoch sind seither wenigstens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt worden. Im Januar 2009 bestätigte Ali Reza Jamshidi, der Sprecher der Justizbehörden, dass im Dezember 2008 zwei Steinigungen stattgefunden hätten. Er gab weiter an, dass das Moratorium rechtlich nicht bindend sei und die Richter es daher ignorieren könnten.

Amnesty International geht davon aus, dass mindestens sieben weitere Frauen und drei Männer von Steinigung bedroht sind (siehe UA-010/2009, UA-050/200, UA-117/2009). Meldungen zufolge hat das Berufungsgericht im Januar 2010 auch die Verurteilung von Buali Janfashani and Sarimeh Sajjadi zur Hinrichtung durch Steinigung bestätigt.

Zurzeit wird im Parlament über eine Neufassung des Strafgesetzbuchs beraten. Im Juni 2009 empfahl der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments (Majiles) den Absatz, der Steinigung als Strafe vorsieht, aus dieser Fassung zu streichen. Nun liegt die Neufassung des Strafgesetzbuchs dem Wächterrat zur Bestätigung vor, der die iranischen Gesetze dahingehend überprüft, ob sie mit der Verfassung und dem islamischen Recht in Einklang stehen. Allem Anschein nach wird dieses Gremium die Steinigung nicht als Strafe in die Neufassung des Gesetzestextes aufnehmen; es ist allerdings befugt, die Wiederaufnahme der Steinigungen im Strafgesetzbuch zu erwirken.