Schutz für Familie

Amnesty International

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In Indien hat der Oberste Gerichtshof die Polizei angewiesen, zwei Schwestern und ihre Familie zu beschützen. Meenakshi Kumari und ihre 15 Jahre alte Schwester waren zusammen mit ihrer Familie aus ihrem Heimatdorf in Uttar Pradesh nach Neu-Delhi geflohen, nachdem ein nicht gewählter, rein männlicher Dorfrat die Vergewaltigung der beiden Frauen angeordnet hatte. Dies führte zu einem weltweiten Sturm der Entrüstung und zu unzähligen von Amnesty-Unterstützer_innen gesendeten Appellen.

Sachlage

Am 16. September ordnete der Oberste Gerichtshof Indiens polizeiliche Schutzmaßnahmen für die 23-jährige Meenakshi Kumari sowie für ihre 15-jährige Schwester und ihre weiteren Familienmitglieder an. Sie befinden sich derzeit in Neu-Delhi und fürchten sich, in ihr Dorf zurückzukehren. Obwohl die Familie aus Angst um ihre Sicherheit noch nicht zurückkehren möchte, ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine positive Entwicklung und die Familie ist sehr dankbar für die erfahrene Unterstützung.

Am 24. Mai 2015 waren die 23-jährige Meenakshi Kumari und ihre 15 Jahre alte Schwester aus ihrem Heimatdorf im Bezirk Bahgpat in Nordindien geflohen. Sie fürchteten Gewalt, nachdem ihr Bruder mit einer verheirateten Frau, deren Familie der Gruppe der Jat (dominante Kaste) angehört, weggelaufen war. Am 30. Mai wurde ihr Haus in dem Dorf durchsucht. Am 30. Juli ordneten die Mitglieder eines khap panchayat, eines traditionellen, nicht gewählten, rein männlichen Dorfrates, die Vergewaltigung von Meenakshi Kumari und ihrer Schwester als Strafe für das Verhalten ihres Bruders an. Außerdem sollen die Frauen unbekleidet mit schwarz bemalten Gesichtern vorgeführt werden.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Amnesty International wird die Situation weiterhin genau beobachten und die Familie falls erforderlich auf anderem Wege unterstützen. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.