Haftstrafen für Journalisten

Bahman Ahmadi Amou’i und Saeed Laylaz wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, Bahman Ahmadi Amou’i überdies zu einer Prügelstrafe. Der Zeitungsherausgeber Keyvan Samimi Behbehani wird weiterhin in Einzelhaft gehalten. Alle drei Männer sind gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT IN TEHERAN
Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana'i Avenue, Corner of Ally 17, No 152
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Bureau of International Affairs
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-mail: bia.judi@yahoo.com
Fax: (0098) 215 537 882 7

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS

  • Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Bahman Ahmadi Amou’i, Saeed Laylaz und Keyvan Samimi Behbehani, da sie lediglich deshalb festgehalten werden, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.

  • Bringen Sie Ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass Bahman Ahmadi Amou’i zu einer Prügelstrafe verurteilt wurde, eine grausame Strafe, die der Folter gleichkommt, und erinnern Sie daran, dass Iran Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist, der Folter strikt verbietet.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, sicherzustellen, dass die drei Männer weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt werden, und dass Berichte über Folter und andere Misshandlungen eingehend untersucht und die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release Bahman Ahmadi Amou’i, Saeed Laylaz and Keyvan Samimi Behbehani immediately and unconditionally, as they are being detained solely for their peaceful exercise of the right to freedom of expression;

  • Expressing concern that Bahman Ahmadi Amou’i has been sentenced to flogging, a cruel punishment which amounts to torture, and noting that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) which strictly prohibits torture;

  • Urging the authorities to ensure they are not tortured or otherwise ill-treated, and that reports of torture or other ill-treatment are thoroughly investigated and anyone found responsible is brought to justice in fair proceedings.

Sachlage

Bahman Ahmadi Amou’i, der für die täglich erscheinende Wirtschaftszeitung Sarmayeh schrieb, deren Verlag die iranischen Behörden am 2. November geschlossen haben, wurde am 4. Januar 2010 vom Revolutionsgericht in Teheran zu sieben Jahren und vier Monaten Gefängnis sowie zu 32 Peitschenhieben verurteilt. Das Gericht sprach ihn der "Verschwörung zur Störung der nationalen Sicherheit" schuldig, weswegen er zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Wegen "Propaganda gegen den Staat" erging ein weiteres Jahr Freiheitsentzug, ein Jahr und 32 Peitschenhiebe erhielt er wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" und vier Monate wegen "Beleidigung des Präsidenten". Sein Anwalt wird innerhalb der vorgesehenen Frist von 20 Tagen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und die Freilassung seines Mandanten gegen Kaution beantragen, bis eine weitere Anhörung stattfindet. Bahman Ahmadi Amou’i wird in Trakt 350 des Evin-Gefängnisses festgehalten.

Saeed Laylaz , ebenfalls ein Journalist der Tageszeitung Sarmayeh, wurde vom Revolutionsgericht in Teheran am 2. Dezember 2009 zu neun Jahren Haft verurteilt, nachdem er der "Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" und des "Besitzes geheimer Dokumente" schuldig befunden worden war. Sein Anwalt gab an, dass Saeed Laylaz Zugang zu Informationen aus dem Internet gehabt habe und diese daher nicht geheim waren. Die Behörden haben einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt, und Saeed Laylaz wird weiter im Evin-Gefängnis festgehalten.

Keyvan Samimi Behbehani, Herausgeber des verbotenen Magazins Nameh, wurde am 9. Dezember für zehn Tage freigelassen, damit er bei der Hochzeit seiner Tochter anwesend sein konnte. Inzwischen musste er wieder ins Evin-Gefängnis zurückkehren und wird dort in Trakt 209 in Einzelhaft festgehalten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bahman Ahmadi Amou’i, der Ehemann der Journalistin Zhila Bani Ya’qoub (die am 19. August freigelassen wurde), wird seit seiner Festnahme am 20. Juni 2009 im Evin-Gefängnis festgehalten. Nachdem er zunächst 65 Tage in Einzelhaft verbracht hatte, wurde Bahman Ahmadi Amou’i Ende August in eine 3,5 qm kleine Zelle in Trakt 209 des Gefängnisses verlegt, die er sich mit zwei weiteren Häftlingen teilt. Die 2. Kammer des Revolutionsgerichtes hat bisher lediglich bestätigt, dass sein Fall Anfang Oktober untersucht wurde. Doch da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, erhalte sein Anwalt keine Einsicht in die Akte.

Saeed Laylaz erschien am 23. September vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran, um Rechtsmittel gegen eine zweimonatige Verlängerung seiner Haftdauer einzulegen. Sein Einspruch wurde abgelehnt, trotz vorherigen Gerichtsbeschlusses über die Festlegung einer Kaution von ca. 136.000 Euro.

Nach dem religiösen Aschura-Fest am 27. Dezember, das mit dem siebten Trauertag um Großayatollah Hosseinali Montazeri einherging – ein hoher regierungskritischer Geistlicher, der eine Woche zuvor gestorben war – sollen mehr als 1000 Menschen festgenommen worden sein, darunter 500 in Teheran, 200 in Najafabad und 600 in Esfahan. Mindestens 15 JournalistInnen waren unter den Festgenommenen: Mashallah Shamsolvaezin, Morteza Kazemian, Keyvan Mehregan, Reza Tajik, Mostafa Izadi, Mohammad Javad Saber, Behrang Tonkabani, Arvin Sedagatkish, Roozbeh Karimi, Mohammadreza Zohdi, Ali Hekmat, Sam Mahmoudi und die drei Frauen Badrolsadat Mofidi, Negin Derakhshan and Nasrin Vaziri.

Zahlreiche Menschen, denen eine Nähe zu Oppositionsparteien nachgesagt wird, sowie MenschenrechtsverteidigerInnen und Studierenden wurden seit Beginn der Demonstrationen festgenommen. Die Protestkundgebungen während des Aschura-Festes gehörten zu den größten seit Beginn der Massenproteste nach den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009. Die Behörden haben sieben bis 15 Tote bestätigt, widersprechen jedoch Vorwürfen, alle seien durch Polizeikräfte getötet worden. Das Aschura-Fest am 10. Tag des islamischen Monats Moharram ist ein religiöses Fest der Schiiten zum Gedenken an den gewaltsamen Tod des Imams Hossein, Enkel des Propheten Mohammad, und dessen Martyrium.

Seit Bekanntgabe des umstrittenen Wahlsiegs des amtierenden Präsidenten Ahmadinejad bei den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni gingen die Behörden mit exzessiver Gewalt gegen weitgehend friedliche Demonstrierende vor. Vor den jüngsten Protesten bestätigten die Behörden 36 Todesfälle im Zuge der Unruhen, während die Opposition von mehr als 70 Toten ausgeht.

Nach Angaben der Behörden sind mindestens 4.000 Personen festgenommen worden, die tatsächliche Anzahl könnte weitaus höher liegen. Viele von ihnen werden in Hafteinrichtungen im ganzen Land gefoltert oder auf andere Weise misshandelt. Einige gaben an, vergewaltigt worden zu sein. Die Behörden bestritten dies, nachdem oberflächliche Untersuchungen und andere Maßnahmen durchgeführt worden waren, die jedoch eher dazu bestimmt zu sein schienen, die Wahrheit zu vertuschen als sie aufzudecken. Über 80 Personen wurden in Zusammenhang mit den Unruhen nach der Wahl zu Gefängnis- oder Prügelstrafen verurteilt. Dazu zählen auch diejenigen, die sich seit August in Massenschauprozessen verantworten mussten. Mindestens sieben Menschen wurden zum Tode verurteilt, zuletzt Ahmad Karami und Ali Zahed Ende Dezember.