Unmittelbar drohende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Saeed Sedeghi, ein wegen eines Drogendelikts zum Tode verurteilter Verkäufer, ist zusammen mit neun weiteren Männern am 22. Oktober im Iran hingerichtet worden.

Saeed Sedeghi, 2011

Saeed Sedeghi, 2011

Saeed Sedeghi, ein wegen eines Drogendelikts zum Tode verurteilter Verkäufer, ist offenbar in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Am 1. August wurde er von der Hafteinrichtung Kahrizak in Teheran in das Gefängnis Ghezel Hesar in der Stadt Karaj verlegt, wo er jederzeit exekutiert werden könnte.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: "#Iran leader @khamenei_ir: halt execution of Saeed Sedeghi". Verwenden Sie den Hashtag #saeedsedeghi

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street, Vali Asr Ave, above Pasteur Street intersection
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: bia.judi@yahoo.com (Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani) oder info_leader@leader.ir

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
MOHAMMAD JAVAD LARIJANI
High Council for Human Rights
[c/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave
south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich zu verhindern, dass Saeed Sedeghi ausgepeitscht und hingerichtet wird. Wandeln Sie bitte die gegen ihn und andere Menschen verhängten Todesurteile um.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Saeed Sedeghi bei Bedarf unverzüglich und regelmäßig medizinisch versorgt wird und sowohl zu einem Rechtsbeistand seines Vertrauens als auch zu seiner Familie Kontakt aufnehmen kann.

  • Ich erkenne das Recht der Behörden an, strafrechtlich gegen Personen vorzugehen, die illegale Drogen herstellen und vertreiben. Gleichzeitig möchte ich aber Ihre Aufmerksamkeit auf mehrere Stellungnahmen von UN-Menschenrechtssachverständigen lenken, die unmissverständlich darauf hingewiesen haben, dass Drogendelikte nicht zu der Kategorie der "schwersten Verbrechen" zu zählen sind. Nach internationalem Recht darf die Todesstrafe aber nur für schwerste Verbrechen verhängt werden. Zudem darf sie nicht zwingend vorgeschrieben sein.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities not to carry out the flogging or execution of Saeed Sedeghi, and to commute his death sentence, and that of anyone else on death row.

  • Calling on them to ensure Saeed Sedeghi is given immediate and regular access to any medical attention he may require, his family and a lawyer of his own choosing.

  • Acknowledging that the authorities have a right to prosecute anyone for offences connected to the production and supply of illegal drugs, but pointing out that drugs offences do not meet the threshold of "most serious crimes" to which the death penalty must be restricted under international law, and that death sentences should not be mandatory.

Sachlage

Am 28. Juli wurde Saeed Sedeghi der Abteilung 30 des Revolutionsgerichtshofs in Teheran vorgeführt. Dort zwang man ihn zur Unterzeichnung eines Dokuments, in dem er informiert wurde, dass sein Todesurteil vollstreckt werden wird. Der Rechtsbeistand von Saeed Sedeghi war dabei nicht zugegen. Saeed Sedeghi hatte zuvor einen Antrag beim Amnestie- und Begnadigungsausschuss eingereicht. Offiziell hat man ihn nie über das Ergebnis seines Antrags unterrichtet, doch der Vorfall am 28. Juli im Gericht lässt darauf schließen, dass dieser abgelehnt wurde.

Das Urteil gegen Saeed Sedeghi erging während eines unfairen Gerichtsverfahrens am 26. Mai vor der Abteilung 30 des Teheraner Revolutionsgerichtshofs. Sein Rechtsbeistand war ihm von den Behörden zugeteilt worden und hatte bis zum Beginn des Prozesses weder Kontakt zu Saeed Sedeghi noch Zugang zu den Akten des Falls. Das Gericht verhängte gegen ihn am 2. Juni die Todesstrafe, weil er gemeinsam mit drei weiteren Männern des Handels und Besitzes von 512 kg Methamphetaminen für schuldig befunden worden war. Zusätzlich zur Todesstrafe verurteilte das Gericht Saeed Sedeghi zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Rial (umgerechnet rund 163 US-Dollar) und 20 Peitschenhieben wegen Besitzes von 21 Gramm Opium und Marihuana.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich zu verhindern, dass Saeed Sedeghi ausgepeitscht und hingerichtet wird. Wandeln Sie bitte die gegen ihn und andere Menschen verhängten Todesurteile um.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Saeed Sedeghi bei Bedarf unverzüglich und regelmäßig medizinisch versorgt wird und sowohl zu einem Rechtsbeistand seines Vertrauens als auch zu seiner Familie Kontakt aufnehmen kann.

  • Ich erkenne das Recht der Behörden an, strafrechtlich gegen Personen vorzugehen, die illegale Drogen herstellen und vertreiben. Gleichzeitig möchte ich aber Ihre Aufmerksamkeit auf mehrere Stellungnahmen von UN-Menschenrechtssachverständigen lenken, die unmissverständlich darauf hingewiesen haben, dass Drogendelikte nicht zu der Kategorie der "schwersten Verbrechen" zu zählen sind. Nach internationalem Recht darf die Todesstrafe aber nur für schwerste Verbrechen verhängt werden. Zudem darf sie nicht zwingend vorgeschrieben sein.

[APPELLE AN]

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Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
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KOPIEN AN
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Saeed Sedeghi war am 29. November 2011 in der iranischen Hauptstadt Teheran zusammen mit drei weiteren Männern wegen Besitzes von Methamphetaminen festgenommen worden. Bis zu seiner Verlegung ins Gefängnis Ghezel saß er im Haftzentrum Kahrizak im Süden Teherans ein. Saeed Sedeghi berichtete seiner Familie, er sei gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden. Dabei wurden ihm in der Hafteinrichtung Kahrizak mehrere Zähne ausgeschlagen.

Der Iran zählt gemessen an der Zahl seiner EinwohnerInnen weltweit zu den Staaten mit der höchsten Rate an Drogenabhängigen. Im Mai 2011 nannte Polizeichef Esma’il Ahmadi-Moghaddam eine geschätzte Zahl von mehr als zwei Millionen Drogenabhängigen im Land. In der Hinrichtungsstatistik liegt der Iran hinter der Volksrepublik China an zweiter Stelle. Amnesty International erfuhr 2011 aus offiziellen wie inoffiziellen Quellen von rund 600 Hinrichtungen. 488 der vollstreckten Todesurteile – rund 81 Prozent – waren wegen mutmaßlicher Drogendelikte verhängt worden. Nähere Informationen finden Sie in dem am 15. Dezember 2011 erschienenen englischsprachigen Bericht Addicted to death: executions for drugs offences in Iran (Index-Nummer: MDE 13/090/2011). Von den im laufenden Jahr von Amnesty International registrierten und den iranischen Behörden bestätigten 178 Hinrichtungen sind mindestens 121 an Menschen vollzogen worden, die Gerichte wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt hatten. Aus zuverlässigen Quellen hat Amnesty International von weiteren offiziell nicht bestätigten 94 Exekutionen von zumeist drogenstraffälligen TäterInnen erfahren.

Das Innenministerium kündigte im Oktober 2010 an, die seinerzeit laufende Kampagne zur Bekämpfung des Drogenhandels verschärfen zu wollen. Im selben Monat gab der Generalstaatsanwalt bekannt, es seien Maßnahmen eingeleitet worden, um die Strafverfolgung bei Drogendelikten zu beschleunigen. Eine der getroffenen Maßnahmen bestehe darin, dass von nun an seine Behörde dafür zuständig sei. Nach Paragraph 32 des Anti-Drogen-Gesetzes haben zum Tode verurteilte Menschen kein Recht auf Berufung. In ihren Fällen unterliegen Schuldspruch und Strafmaß lediglich der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs oder den Generalstaatsanwalt. In der Praxis scheinen Todesurteile vielfach zur Bestätigung an den Generalstaatsanwalt weitergleitet zu werden. Ein solches Vorgehen ist mit Paragraph 19 des Rechtsmittelgesetzes unvereinbar, in dem es heißt, dass alle Todesurteile vor Gericht angefochten werden können. Auch Artikel 14, Absatz 5 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) schreibt ausdrücklich vor: "Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden ist, hat das Recht, das Urteil entsprechend dem Gesetz durch ein höheres Gericht nachprüfen zu lassen".

Im Dezember 2010 wurde im Iran mit einer Novelle zum Betäubungsmittelgesetz der Anwendungsbereich der Todesstrafe auf den Besitz weiterer verbotener Drogen wie beispielsweise Methamphetamine (umgangssprachlich auch als Crystal Meth bekannt) ausgeweitet. Der Besitz dieser Droge ab einer bestimmten Menge ist nach den neuen Vorschriften zwingend mit der Todesstrafe zu ahnden. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat dagegen festgehalten, dass "die automatische und zwingend vorgeschriebene Verhängung der Todesstrafe in Situationen, in denen die persönliche Lebenssituation der Anklagten oder die spezifischen Tatumstände nicht berücksichtigt werden können, eine willkürliche Form der Aberkennung des Rechts auf Leben darstellt und damit gegen Artikel 6, Absatz 1 des IPBPR verstößt".

Nach Artikel 6, Absatz 2 des IPBPR, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört, "darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen... verhängt werden". UN-Menschenrechtsgremien wie etwa der Menschenrechtsausschuss und der Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen sind zu der Einschätzung gelangt, dass Drogendelikte nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" fallen. Auch die UN-Menschenrechtskommissarin und das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung haben sich entschieden gegen die Verhängung der Todesstrafe für Drogendelikte ausgesprochen.