Leiter von Radiosender vor Gericht

Ergebnis dieser Urgent Action

Der geschäftsführende Direktor des gambischen Radiosenders Teranga FM, Alagie Abdoulaye Ceesay, wurde am 13. Juli freigelassen.

Der geschäftsführende Direktor des gambischen Radiosenders Teranga FM, Alagie Abdoulie Ceesay, befindet sich seit August 2015 im Gefängnis Mile 2 in Haft. Gegen ihn ist Anklage wegen "Aufwiegelung" und "Verbreitung falscher Nachrichten" erhoben worden. Kürzlich hat man eine Vergrößerung seiner Leber festgestellt.

Appell an

JUSTIZMINISTERIN UND GENERALSTAATSANWÄLTIN
Ms. Mama Fatima Singhateh
Ministry of Justice and Attorney General Chambers
Marina Parade, Banjul, GAMBIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrte Frau Ministerin)
E-Mail: info@moj.gov.gm

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSINFRASTRUKTUR
Mr. Sheriff Bojang
Ministry of Information and Communication Infrastructure
Grts Buildung, MDI Roas, Kanifing, GAMBIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 220) 437 8029
E-Mail: info@moici.gov.gm

BOTSCHAFT DER REPUBLIK GAMBIA
I. E. Frau Teneng Mba Jaiteh
126, Avenue Franklin Roosevelt
1050 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2 646 32 77
E-Mail: info@gambiaembassybrussels.be

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie die gegen Alagie Abdoulie Ceesay erhobenen Anklagen sofort fallen. Lassen Sie ihn bitte umgehend frei, sofern er keiner international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung regelmäßige medizinische Versorgung im Zusammenhang mit seiner vergrößerten Leber erhält und vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt ist.

  • Bitte ändern Sie in Übereinstimmung mit internationalen Standards die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtswidrig eingeschränkt wird. Dies betrifft insbesondere Paragraf 52, welcher "aufwieglerische" Veröffentlichungen behandelt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately drop these charges and release Alagie Abdoulie Ceesay, or charge him with an offence which is consistent with international standards.

  • Pending his release, urging them to ensure immediate and continued access to medical treatment for his enlarged liver, and that he is not subjected to torture or other ill treatment.

  • Urging them to amend the provisions of the Criminal Code that unduly restrict freedom of expression in the Gambia, in particular Section 52 on seditious publication, in line with international standards.

Sachlage

Alagie Abdoulie Ceesay steht vor Gericht, weil man ihm vorwirft, "mit dem Ziel der Aufwiegelung gehandelt" und "falsche Nachrichten verbreitet" zu haben, um die Bevölkerung in Angst und Sorge zu versetzen. Nach Kenntnis von Amnesty International hatte er zwei seiner Freunde, die beide im Büro des Präsidenten arbeiteten, von seinem privaten Handy ein Bild geschickt. Dieses zeigte eine auf Präsident Yahya Jammeh gerichtete Waffe und war mit einem Kommentar versehen, der mutmaßlich mit einem Aufstand gegen Jammeh drohte. Das Bild war zuvor bereits im Internet zu finden und wurde nicht von Alagie Abdoulie Ceesay erstellt.

Im Zusammenhang mit dem Versenden des Bildes wurde Alagie Abdoulie Ceesay am 17. Juli 2015 festgenommen und inhaftiert. Als er am 25. August 2015 vor dem Hohen Gericht in Banjul erschien, klagte man ihn gemäß Paragraf 52 des gambischen Strafgesetzbuchs wegen "Aufwiegelung" in sechs Fällen an. Zudem wurde Anklage gegen ihn wegen "Verbreitung falscher Nachrichten mit dem Ziel, die Bevölkerung in Angst und Sorge zu versetzen" erhoben.

Es war der Verteidigung zwar möglich, mit dem Kreuzverhör der Hauptzeugin der Anklage, Fatou Drammeh, zu beginnen, für einen weiteren geplanten Termin erschien sie dann jedoch nicht. Fatou Drammeh ist aus Gambia geflohen und hat angegeben, dass die Behörden sie gezwungen hatten, gegen Alagie Abdoulie Ceesay auszusagen. Das Gericht lehnte einen Antrag der Verteidigung auf Ausschluss ihrer Aussagen aus den Akten am 17. Dezember 2015 ab. Alagie Abdoulie Ceesay befindet sich weiter in Haft im Gefängnis Mile 2. Die nächste Anhörung in seinem Verfahren soll am 28. Januar stattfinden.

Nachdem Alagie Abdoulie Ceesay mehr als einen Monat lang über Schmerzen in der Magengegend und Schlafstörungen geklagt hatte, brachte man ihn am 13. Januar in das Royal-Victoria-Universitätsklinikum in Banjul. Dort stellte ein Arzt eine Vergrößerung seiner Leber fest und verschrieb ihm Schmerztabletten. Anschließend brachte man ihn wieder zurück ins Gefängnis.

Die gesetzlichen Vorschriften gegen "Aufwiegelung" geben den gambischen Behörden weitreichende Befugnisse, um Kritiker_innen festzunehmen und zu inhaftieren. Die Bestimmungen überschreiten die im Völkerrecht festgeschriebenen legitimen Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Alagie Abdoulie Ceesay ist geschäftsführender Direktor des unabhängigen gambischen Radiosenders Teranga FM. Am 2. Juli 2015 wurde er von zwei Angehörigen der gambischen Sicherheitskräfte verschleppt und bis zu seiner Freilassung am 13. Juli an einem unbekannten Ort festgehalten. Erst nach seiner Freilassung wurde bekannt, dass er in der Zentrale des Geheimdiensts NIA (National Intelligence Agency) in Banjul ohne Zugang zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand inhaftiert war. Während seiner zwölf Tage in Haft soll er gefoltert worden sein.

Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und tatsächlichen oder mutmaßlichen Oppositionellen in Gambia drohen Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen und sogar Verschwindenlassen. Häufig werden Journalist_innen unter Paragraf 52 des gambischen Strafgesetzbuchs angeklagt, mit dem die Veröffentlichung und Verbreitung von "aufwieglerischem" Material und auch das bloße Äußern von "aufwieglerischen" Aussagen unter Strafe gestellt werden.

Die Regierung lässt Medienkanäle, die als regierungskritisch betrachtet werden, immer wieder schließen. 2011 und 2012 wurde der unabhängige Radiosender Teranga FM drei Mal geschlossen. 2012 mussten die beiden Zeitungen The Standard und Daily News ihre Aktivitäten einstellen. Dabei hat man weder gerichtliche Anordnungen oder Dokumente vorgelegt noch wurden den Herausgeber_innnen die Gründe für die Schließungen mitgeteilt.

In Gambia ist es bereits mehrfach zu der willkürlichen Festnahme und Inhaftierung von Journalist_innen gekommen. Selbst nach der Freilassung der Betroffenen behalten die Sicherheitskräfte ihre Pässe, Dokumente oder Ausrüstung für die Dauer der Ermittlungen ein. Details zu diesen Ermittlungen oder deren voraussichtliche Dauer wird den Journalist_innen dabei nicht mitgeteilt. Bemühungen, die Dokumente wiederzuerlangen, sind bisher gescheitert. Einige Journalist_innen sind in der Folge in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da sie ohne ihre Ausweisdokumente das Land nicht verlassen können.