Abstimmung über Frauenrechte verschoben

Diese Urgent Action ist beendet.

Karte Dominikanische Republik

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Der Senat der Dominikanischen Republik hätte am 25. Juli über eine Reform des Strafgesetzbuchs abstimmen sollen, wonach Schwangerschaftsabbrüche nur dann erlaubt sein sollen, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Die Abstimmung wurde jedoch auf August verschoben und der Gesetzestext zunächst der Menschenrechtskommission zur Prüfung vorgelegt.

Appell an

PRÄSIDENT
Danilo Medina
Palacio Nacional, Avenida México esquina Doctor Delgado Gazcue, Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Dear President / Señor Presidente /
Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1809) 682 0827
E-Mail: prensa2@presidencia.gob.do
Twitter: @PresidenciaRD

PRÄSIDENT DES SENATS
Reinaldo Pared Pérez

Av. Enrique Jiménez Moya, esq. Juan de Dios Ventura Simó Centro de los Héroes, Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente del Senado / Dear President of the Senate / Sehr geehrter Herr Senatspräsident)
E-Mail: r.pared@senado.gob.do
Twitter: @senadorepdom

Sende eine Kopie an

FRAUENRECHTSORGANISATION
Colectiva Mujer y Salud
E-Mail: colec.mujer@claro.net.do

BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn
Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass der Senat den 2014 angenommenen Gesetzestext wieder einführt, nach dem Schwangerschaftsabbrüche gestattet sind, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau oder des Mädchens darstellt, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibs nicht überlebensfähig ist, oder wenn die Schwangerschaft eine Folge von Inzest oder Vergewaltigung ist.

  • Bitte ermöglichen Sie mindestens in diesen drei Fällen gesetzlich und in der Praxis den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, wie es 2014 beschlossen worden war.

  • Ich bin in großer Sorge angesichts der Abstimmung vom 19. Juli, die einen Rückschritt für die Menschenrechte in der Dominikanischen Republik bedeutet und möglicherweise dazu führen könnte, dass die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben, Gesundheit und Schutz vor Diskriminierung, Folter und anderweitiger Misshandlung verletzt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Senate to reintroduce the text adopted in 2014 that allows abortion in cases where pregnancy poses a risk to the life or to the physical or mental health of a pregnant woman or girl, in cases where the foetus will be unable to survive outside the womb, and in cases where the pregnancy is a result of rape or incest.

  • Urging the President to ensure access to abortion both in law and in practice, at a minimum, in the three circumstances, as accepted in 2014.

  • Expressing your profound concern for the vote adopted on 19 July which represents a regression in human rights by the Dominican Republic, and puts women and girls at risk of having their rights to life, health and freedom from discrimination, torture and ill-treatment, violated.

Sachlage

Am 19. Juli verabschiedete die Abgeordnetenkammer (das Unterhaus des dominikanischen Kongresses) eine Reform der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die Schwangerschaftsabbrüche betreffen. Diese neue Reform würde ein Rückschritt für die Rechte von Frauen und Mädchen bedeuten: Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nur dann erlaubt sein, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Diese Reform basiert auf einer Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2015, mit der einige zuvor angenommene Änderungen des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig erklärt wurden: Ein 2014 verabschiedeter Änderungsvorschlag sah eine Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots und eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Fällen vor, in denen die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren darstellt, der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig ist, und wo die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist. Konservative Gruppen waren daraufhin gerichtlich gegen diese Reformen vorgegangen.

Der neue Reformentwurf sollte am 25. Juli, also noch vor Ende der aktuellen Legislaturperiode, im Senat (dem Oberhaus des dominikanischen Kongresses) debattiert und zur Abstimmung gestellt werden. Die Abstimmung wurde jedoch verschoben und der Gesetzestext zunächst der Menschenrechtskommission des Senats (Comisión de Justica y Derechos Humanos) zur Prüfung vorgelegt. Die Gesetzesvorlage soll dann am 16. August neu debattiert werden, nachdem ein neuer Kongress gewählt wurde.

Die neu gewählten Kongressabgeordneten müssen dringend dafür sorgen, dass der 2014 angenommene Gesetzestext wieder eingeführt wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Dezember 2014 billigte Präsident Danilo Medina Änderungen des Strafgesetzbuchs, mit denen das absolute Abtreibungsverbot aufgehoben und die Entkriminalisierung in drei Ausnahmefällen ermöglicht wurde: wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Frau oder des Mädchens darstellt, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig ist und in Fällen, in denen die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist. Menschenrechtsorganisationen und lokale Frauenrechtsorganisationen feierten diese Änderungen als Erfolg. Im Dezember 2015 sollten die Änderungen in Kraft treten und durch separate Gesetze geregelt werden.

Die öffentliche Positionierung gegen ein absolutes Abtreibungsverbot seitens Präsident Medina und des Kongresses im Jahr 2014 war ein wichtiger Schritt für die Rechte von Frauen und Mädchen in der Dominikanischen Republik. Nachdem drei religiöse und konservative Gruppen gegen die Entscheidung vorgegangen waren, erklärte das Verfassungsgericht die vorgeschlagenen Änderungen ein Jahr später jedoch für verfassungswidrig und führte als Begründung Verfahrensfehler bei der Verabschiedung der Änderungen an.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurden die Änderungen rückgängig gemacht und das alte Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1884 trat wieder in Kraft. Das alte Strafgesetzbuch sieht strafrechtliche Sanktionen von zwei bis drei Jahren Haft für Frauen vor, die ihre Schwangerschaft abbrechen, und gegen Personen, die Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch leisten. Personen, die im medizinischen oder pharmazeutischen Bereich arbeiten und Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen oder bei einem Schwangerschaftsabbruch assistieren, drohen Haftstrafen von vier bis zehn Jahren. Auf die Ermöglichung oder Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch stehen 10 bis 20 Jahre Haft, wenn eine Frau infolge des Schwangerschaftsabbruchs stirbt.