Zum Christentum übergetreten:
Herr MAHMOUD MATIN, 52-jähriger Bauingenieur
Herr ARASH BASIRAT, 44 Jahre
Mahmoud Matin und Arash Basirat wurden offiziell der Apostasie (Abfall vom islamischen Glauben) angeklagt. Bei einer Verurteilung könnte ihnen die Todesstrafe drohen. Ihr Anwalt wurde Anfang August 2008 erstmals über die Anklage informiert. Mahmoud Matin und Arash Basirat sind gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen ihrer religiösen Überzeugung inhaftiert sind.
Mahmoud Matin und Arash Basirat wurden am 15. Mai 2008 von Beamten des Geheimdienstministeriums in Shiraz im Südwesten des Iran festgenommen, wo sie an einem Treffen mit 13 anderen Personen teilgenommen hatten, die ebenfalls verhört, aber wieder freigelassen wurden. Die beiden werden in einer Haftanstalt in Shiraz festgehalten, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Sie befanden sich zwei Monate lang in Einzelhaft, bevor sie um den 15. Juli 2008 in eine gemeinsame Zelle verlegt wurden.
Die Familien von Mahmoud Matin und Arash Basirat haben versucht, vor Beginn des Gerichtsverfahrens ihre Freilassung gegen Kaution zu erreichen, dies wurde jedoch von den Behörden abgelehnt. Mahmoud Matin konnte seine Frau bei kurzen Besuchen sehen. Arash Basirat ist Diabetiker. Sein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und er ist inzwischen sehr schwach.
Mahmoud Matin und Arash Basirat wurden gemäß Artikel 214 der Strafprozessordnung der Apostasie angeklagt. Dieser Artikel besagt, dass Gerichte in Fällen, die nicht eindeutig vom Gesetz geregelt sind, auf den Fiqh (religiöse Rechtsprechung/interpretierende Werke islamischer Juristen) oder glaubwürdige Fatwas (religiöse Erlässe) zurückgreifen müssen, um Urteil und Strafmaß zu verkünden. Der verstorbene Ayatollah Ruhollah Khomeini veröffentlichte unter dem Titel Tahrir ol Vassileh eine Abhandlung über Rechtsfragen, die auch eine Fatwa zur Apostasie beinhaltet. Khomeini forderte die Todesstrafe für männliche Apostaten, die als Muslime geboren wurden. Es wird befürchtet, dass dieser Text die Grundlage für das Urteil gegen Mahmoud Matin und Arash Basirat bilden könnte. In diesem Fall könnte das Gericht die beiden zum Tode verurteilen. Andere Anklagepunkte gegen die beiden, darunter "Propaganda gegen den Staat", "Störung der öffentlichen Meinung" und "Verbreitung von Falschinformationen", wurden inzwischen fallengelassen.
Das Christentum ist zwar als Religion im Iran anerkannt, evangelikale Christen, von denen einige vom Islam zum Christentum übergetreten sind, werden indes häufig von den Behörden drangsaliert. Seit Mai wurden vermehrt Christen inhaftiert. Die meisten Festnahmen fanden in Bandar Abbas in der Provinz Hormozgan, in Isfahan im Zentrum des Iran, in Sanandaj im Nordwesten des Iran und in Kermānschāh im Westen des Iran statt.
Nach islamischem Recht ist das Übertreten vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie) verboten und kann mit dem Tode bestraft werden, wenn der Konvertit sich weigert, wieder zum Islam überzutreten. Das iranische Strafgesetzbuch enthält zur Zeit keine gesonderten Bestimmungen zur Apostasie. Richter sind allerdings angewiesen, ihr Wissen über das islamische Recht in Fällen anzuwenden, zu denen das Strafgesetzbuch keine bestimmten Regelungen enthält.
Das iranische Parlament (Majles) hat kürzlich eine Neufassung des iranischen Strafgesetzbuchs verabschiedet. Im Entwurf der Neufassung war die Todesstrafe für Konvertiten vorgesehen und man geht davon aus, dass diese Regelung auch in der verabschiedeten Fassung enthalten ist. Das Gesetz muss noch vom Wächterrat hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit islamischem Recht und der Verfassung überprüft werden, bevor es in Kraft treten kann.
In Artikel 23 der iranischen Verfassung heißt es unter anderem, dass "gegen niemand wegen seines Glaubens ermittelt werden darf und niemand belästigt oder getadelt werden darf, nur weil er einen bestimmten Glauben hat". Der Iran ist als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet, die in Artikel 18 des Pakts verankerte Religionsfreiheit zu respektieren. Darin heißt es: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden". Das Recht, eine Religion anzunehmen (einschließlich durch Konvertierung von der ursprünglichen zu einer anderen Religion) ist absolut und kann nicht beschränkt werden.
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