Keine medizinische Versorgung

Hassan Mshaima'

Hassan Mshaima'

Hassan Mshaima’ und Dr 'Abdel-Jalil al-Singace, zwei der 13 zu Haftstrafen verurteilten bekannten Oppositionellen, wird die dringend benötigte medizinische Versorgung verweigert. Amnesty International betrachtet die Männer als gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

KÖNIG
Sheikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 26 61 - Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Sheikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 12 84

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte gewähren Sie Hassan Mshaima’ und Dr. 'Abdel-Jalil al-Singace die dringend erforderliche medizinische Behandlung, einschließlich regelmäßiger Kontrolluntersuchungen in Krankenhäusern mit Fachabteilungen.

  • Bitte lassen Sie die 13 Oppositionellen sofort und bedingungslos frei, da es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handelt, die nur deshalb in Haft sind, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Ver-sammlungsfreiheit wahrgenommen haben.

  • Ich bitte Sie eindringlich, allen Gefangenen sofort wieder Besuche ihrer Familien und ihrer Rechtsbeistände zu gestatten und ihnen, wenn nötig, die medizinische Versorgung zu ermöglichen.

Sachlage

Hassan Mshaima’ ist Diabetiker und ehemaliger Krebspatient und muss regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins Krankenhaus. Etwa im Februar 2013 hatte ein Gefängnisarzt erklärt, Hassan Mshaima’ müsse fachärztlich untersucht werden und wahrscheinlich sei eine Operation erforderlich. Die Gefängnisbehörden verweigern ihm jedoch den Transport zum Krankenhaus, solange er nicht bereit ist, die Häftlingskleidung zu tragen. Auch Dr. 'Abdel-Jalil al-Singace wird die medizinische Behandlung verweigert. Seine Sehkraft hat sich verschlechtert, und er leidet an Herzrhythmusstörungen.

Die 13 inhaftierten Oppositionellen weigern sich, Häftlingskleidung zu tragen und machen geltend, dass diese nur von Straftätern getragen würde und somit dem Schuldeingeständnis gleichkäme, eine Straftat begangen zu haben. Da es sich bei den Gefangenen um in Bahrain bekannte Persönlichkeiten des politischen und religiösen Lebens handelt, ist ihnen seit ihrer Festnahme erlaubt worden, ihre persönliche Kleidung zu tragen, auch während der Besuche ihrer Familienangehörigen. Seit Mitte März jedoch bestehen die Gefängnisbehörden darauf, dass die Gefangenen Häftlingskleidung tragen – offenbar um sie vor ihren Familien zu erniedrigen. Die 13 Gefangenen weigern sich aber immer noch, Häftlingskleidung zu tragen, so dass sie seit der Anordnung der Behörden ihre Familien nicht mehr sehen durften. Jedes Mal, wenn Angehörige der Männer am Gefängnis erscheinen, wird ihnen der Besuch mit der Begründung verweigert, die Gefangenen hätten "Gefängnisanordnungen nicht befolgt". Bis jetzt durften die 13 Gefangenen innerhalb des Gefängnisses Privatkleidung tragen. Die Gefängnisleitung verbietet ihnen aber den Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten in der Haftanstalt. Somit können sie weder Seife oder Shampoo noch Rasierartikel oder Telefonkarten kaufen, die sie für die regelmäßigen Telefonate mit ihren Angehörigen brauchen.

Das Berufungsgericht für Strafsachen in der bahrainischen Hauptstadt Manama hatte die gegen 13 oppositionelle Aktivisten verhängten Haftstrafen am 4. September 2012 bestätigt. Sie waren schuldig befunden worden, "Terrorgruppen gegründet zu haben, um die königliche Regierung zu stürzen und die Verfassung zu ändern". Das Kassationsgericht bestätigte die Urteile am 7. Januar 2013.