Nabeel Rajab vor Gericht

Am 27. Juni wurde der prominente Menschenrechtler Nabeel Rajab gegen Kaution freigelassen. Doch es sind immer noch drei Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen hat. Am 5. und 9. Juli sowie am 26. September muss er vor Gericht erscheinen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

STAATSANWALT
Mr. 'Ali al-Bu’ainein
Public Prosecution Office
PO Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Dear Mr. 'Ali al-Bu’ainein / Sehr geehrter Herr 'Ali al-Bu’ainein)
Fax: (00 973) 1753 0884

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Mit Erleichterung habe ich erfahren, dass Nabeel Rajab gegen Kaution freigelassen wurde.

  • Ich möchte darauf dringen, dass auch alle Anklagen gegen Nabeel Rajab fallengelassen werden, da diese in Zusammenhang mit der legitimen Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu respektieren und zu schützen, und sicherzustellen, dass alle Menschenrechtsorganisationen und MenschenrechtsverteidigerInnen ihrer Arbeit ohne politische Einflussnahme nachgehen können, wie dies auch in der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat vom Mai 2012 von mehreren Staaten empfohlen wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Welcoming the release on bail of Nabeel Rajab.

  • Calling on the Bahraini authorities to drop all the charges against Nabeel Rajab since they relate to his legitimate exercise of his rights to freedom of expression and assembly.

  • Urge them to respect and protect the right to freedom of expression, association and assembly and ensure that all human rights organizations and human rights defenders are able to carry out their work without political interference and hindrance, as recommended by several states during the Universal Periodic Review in May 2012.

Sachlage

Nabeel Rajab wurde am 27. Juni von Abteilung 5 des Niederen Strafgerichts gegen Kaution freigelassen. Als Sicherheit gilt sein Haus. Der Menschenrechtsverteidiger war seit 6. Juni in der Hafteinrichtung al-Hoora in der Hauptstadt Manama im Zusammenhang mit einer von mehreren Personen aus al-Muharraq erhobenen Beschwerde inhaftiert. Al-Muharraq ist eine Gegend nördlich von Bahrain. Auf Grundlage dieser Beschwerde wurde er am 14 Juni wegen Diffamierung angeklagt. Das Urteil in diesem Gerichtsverfahren soll am 9. Juli gesprochen werden.

Am 28. Juni befand Abteilung 5 des Niederen Strafgerichts (Lower Criminal Court) Nabeel Rajab in einem weiteren Verfahren der "Verunglimpfung einer staatlichen Institution" (Innenministerium) durch Twitter-Nachrichten schuldig. Das Gericht erklärte die von Nabeel Rajabs zuvor gestellte Kaution am 28. Juni zu einer Geldstrafe von 300 bahrainischen Dinar (etwa 800 US-Dollar), hob aber ein zuvor gegen ihn verhängtes Reiseverbot auf. Nabeel Rajab ist jedoch nicht sicher, das er tatsächlich reisen darf.
Nabeel Rajab muss sich in drei verschiedenen Gerichtsverfahren verantworten.

Er hat Amnesty International für die Unterstützung gedankt: "Ihr macht euch keine Vorstellung davon, welche Wirkung eure Arbeit auf das Leben der Menschen hat. Es ist sehr wichtig, dass ihr weitermacht".

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Mit Erleichterung habe ich erfahren, dass Nabeel Rajab gegen Kaution freigelassen wurde.

  • Ich möchte darauf dringen, dass auch alle Anklagen gegen Nabeel Rajab fallengelassen werden, da diese in Zusammenhang mit der legitimen Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu respektieren und zu schützen, und sicherzustellen, dass alle Menschenrechtsorganisationen und MenschenrechtsverteidigerInnen ihrer Arbeit ohne politische Einflussnahme nachgehen können, wie dies auch in der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat vom Mai 2012 von mehreren Staaten empfohlen wird.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
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(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

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Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
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Fax: (00 973) 1723 2661
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nabeel Rajab hatte am 6. Februar 2012 eine Protestkundgebung organisiert, auf der die Freilassung von politischen Gefangenen gefordert wurde. Während der Demonstration wurde der Menschenrechtler von der Bereitschaftspolizei angegriffen, die ihn mehrfach mit Fausthieben auf den Kopf und Rücken sowie ins Gesicht traktierte. Er sagte: "Ich fiel hin, aber sie schlugen weiter auf mich ein, sie trampelten sogar auf mir herum und traten mich."

Der Menschenrechtsverteidiger war im Zusammenhang mit einer vom Innenministerium gegen ihn erstatteten Anzeige für den 26. April von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen worden. Wegen seiner bevorstehenden Auslandsreise nahm er den Termin jedoch nicht wahr. Bei seiner Rückkehr am 5. Mai wurde er auf dem Flughafen von Manama festgenommen. Gegen den Menschenrechtsverteidiger erging im Zusammenhang mit den von ihm versandten Twitter-Nachrichten Anklage wegen "Verunglimpfung einer nationalen Institution" (gemeint war das Innenministerium). Am 16. Mai erschien er vor einem Strafgericht in Manama und erklärte dem Gericht, er betrachte die Anklage als politisch motiviert und böswillig. Er soll gesagt haben: "Ich habe lediglich mein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen. Ich habe keine Straftat begangen. Die Entscheidung, mich festzunehmen und vor Gericht zu stellen, war politisch motiviert".

Nabeel Rajab muss sich immer noch in drei Gerichtsverfahren verantworten. Im ersten Fall wird ihm zur Last gelegt, an einer "illegalen Versammlung" teilgenommen und zu einer unangemeldeten Demonstration gegen die Regierung am 6. Februar 2012 in Manama aufgerufen sowie "die öffentliche Ordnung gestört" zu haben. Die nächste Anhörung in diesem Fall wurde auf den 26. September 2012 anberaumt. In dem zweiten Fall handelt es sich um die Anklage wegen "illegaler Versammlung" vom 6. Juni. Am 21. Juni verschob Abteilung 3 des Niederen Strafgerichts die Anhörung in diesem Fall auf den 5. Juli, um Videomaterial zu erhalten, das Nabeel Rajab während dieser Demonstration zeigen soll. Der dritte Fall bezieht sich auf die Anklage wegen Diffamierung im Zusammenhang mit der Beschwerde, die von den Einzelpersonen in al-Muharraq eingereicht wurde.

Die bahrainische Regierung erklärte wiederholt ihre Absicht, Reformen auf den Weg zu bringen und Lehren aus den Ereignissen im Februar und März 2011 zu ziehen, als die Behörden hart gegen regierungskritische Protestierende vorgegangen waren. Im November 2011 präsentierte die von König Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa einberufene unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (BICI) ihre Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen während der Proteste. In dem Bericht wurde unter anderem festgestellt, dass die Behörden straffrei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vorgegangen waren, dazu zählte exzessive Gewaltanwendung gegen Protestierende, weit verbreitete Folter und andere Misshandlungen von Protestierenden, unfaire Gerichtsverfahren und rechtswidrige Tötungen. Der Bericht enthält die Aufforderung, umgehend ein unabhängiges Gremium bestehend aus VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Opposition und der Regierung zu bilden. Es soll die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts beobachten und rechtliche Reformen voranbringen, um sicherzustellen, dass die Gesetze mit den internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmen. Zudem soll es dafür sorgen, dass die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gestellt werden, dass alle gewaltlosen politischen Gefangenen freigelassen werden und man Untersuchungen zu ihren Vorwürfen der Folter durchführt.

Doch bislang hat die Regierung Bahrains auch auf die Empfehlungen der BICI lediglich mit halbherzigen Reformen reagiert, die möglicherweise nur darauf abzielen, Bahrains internationale Partner zufrieden zu stellen. Rechenschaft und Gerechtigkeit für die Betroffenen haben sie bisher nicht bewirkt. Auch wenn die Behörden das Gegenteil behaupten, werden KritikerInnen der Herrschaft der Al Khalifa-Familie weiterhin zum Ziel von Angriffen. Die Regierung weigert sich, die vielen Gefangenen freizulassen, die sich für bedeutende politische Reformen einsetzten, und ignoriert auch weiter die von der schiitischen Minderheit angeprangerte Diskriminierung und politische Marginalisierung, die die religiöse Spaltung im Land vertieft.