Hungerstreikende in Gefahr

Hassan Safadi verweigert seit dem 21. Juni, Samer al-Barq bereits seit dem 22. Mai die Nahrungsaufnahme. Mit ihrem Hungerstreik protestieren die beiden Gefangenen gegen ihre Inhaftierung ohne Anklageerhebung. Hassan Safadi und Samer al-Barq werden in einem Gefängniskrankenhaus in Israel in Einzelhaft gehalten, das nicht über die Einrichtungen verfügt, um die zwei Männer unter den gegebenen Bedingungen angemessen zu versorgen. Der Zugang zu unabhängigen ÄrztInnen wird Hassen Safadi und Samer al-Barq nicht ermöglicht.

Appell an

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak
Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya, Tel Aviv 61909, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 69 16940 oder (00 972) 3 69 62757

LEITER DER GEFÄNGNISVERWALTUNG
Lieutenant-General Aharon Franco
Israel Prison Service
P.O.Box 81, Ramleh 72100, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Lieutenant-General / Sehr geehrter Herr Generalleutnant)
Fax: (00 972) 8 919 3800

Sende eine Kopie an

GENERALANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya, Tel Aviv, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Judge Advocate General / Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: 030 8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin um die Gesundheit von Samer al-Barq und Hassan Safadi äußerst besorgt. Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden Gefangenen regelmäßig und angemessen medizinisch betreut werden. Sorgen Sie dafür, dass Samer al-Barq und Hassan Safadi in entsprechend ausgestatteten zivilen Krankenhäusern und von unabhängigen ÄrztInnen ihres Vertrauens behandelt werden. Die Gefangenen müssen stets menschenwürdig behandelt werden und dürfen nicht wegen ihres Hungerstreiks bestraft werden.

  • Ich fordere die unverzügliche Freilassung von Samer al-Barq, Hassan Safadi und aller übrigen Verwaltungshäftlinge, sofern sie nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren vor Gericht gestellt werden.

Sachlage

Hassan Safadi und Samer al-Barq waren zuvor schon einmal in den Hungerstreik getreten und hatten erst Mitte Mai nach 70 beziehungsweise 50 Tagen wieder Nahrung zu sich genommen. Als Hassan Safadi erfuhr, dass seine Haftanordnung um sechs Monate verlängert worden war, nahm er am 21. Juni 2012 seinen Hungerstreik wieder auf und wurde daraufhin in Einzelhaft verlegt. Ende Juni wurde Hassan Safadi von der Strafvollzugsanstalt Hadarim in den Krankentrakt des Ramleh-Gefängnisses gebracht. Er nimmt Berichten zufolge mit Salz und Vitaminen angereichertes Wasser zu sich. Am 26. Juni beantragte die israelische Nichtregierungsorganisation Physicians for Human Rights –Israel (PHR-I) beim israelischen Gefängnisdienst (Israel Prison Services – IPS), einen unabhängigen Arzt zu Hassan Safadi vorzulassen. Eine Antwort steht bis heute aus. Der Rechtsanwalt von Hassan Safadi gab am 4. Juli bekannt, sein Mandant habe ein Angebot der Behörden abgelehnt, ihn unter der Bedingung freizulassen, dass er nach Jordanien ins Exil ausreist. Nachdem seine Haftanordnung um drei Monate verlängert worden war, nahm Samer al-Barq seinen Hungerstreik wieder auf. Neun Tage später wurde er von der Haftanstalt Ofer in das Gefängniskrankenhaus nach Ramleh verlegt. PHR-I und Addameer, eine weitere in Israel tätige Nichtregierungsorganisation, berichteten, Samer al-Barq nehme nichts anderes als mit Traubenzucker angereichertes Wasser zu sich und habe bereits rund acht Kilogramm an Gewicht verloren. Außerdem leide er nach Auskunft seiner Familie an Bluthochdruck und einer Nierenerkrankung. PHR-I beantragte am 25. Juni beim Gefängnisdienst, dass einer ihrer ÄrztInnen Samer al-Barq untersuchen kann. Der Antrag wurde vom IPS ohne jede Begründung abgelehnt.

Bila Diab und Omar Shalal, die ihren Hungerstreik im Mai beendet hatten, befinden sich weiterhin in Verwaltungshaft. Ihre Freilassung wird für den 10. beziehungsweise 30. August erwartet.

Der palästinensische Fußballspieler Mahmoud al-Sarsak ist am 10. Juli aus der Haft entlassen worden. Ja’afar Izz al-Din, der seinen Hungerstreik im Mai beendet hatte, befindet sich seit dem 1. Juli in Freiheit.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin um die Gesundheit von Samer al-Barq und Hassan Safadi äußerst besorgt. Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden Gefangenen regelmäßig und angemessen medizinisch betreut werden. Sorgen Sie dafür, dass Samer al-Barq und Hassan Safadi in entsprechend ausgestatteten zivilen Krankenhäusern und von unabhängigen ÄrztInnen ihres Vertrauens behandelt werden. Die Gefangenen müssen stets menschenwürdig behandelt werden und dürfen nicht wegen ihres Hungerstreiks bestraft werden.

  • Ich fordere die unverzügliche Freilassung von Samer al-Barq, Hassan Safadi und aller übrigen Verwaltungshäftlinge, sofern sie nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak
Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya, Tel Aviv 61909, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 69 16940 oder (00 972) 3 69 62757

LEITER DER GEFÄNGNISVERWALTUNG
Lieutenant-General Aharon Franco
Israel Prison Service
P.O.Box 81, Ramleh 72100, ISRAEL
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Fax: (00 972) 8 919 3800

KOPIEN AN
GENERALANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya, Tel Aviv, ISRAEL
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E-Mail: avimn@idf.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: 030 8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Aus Protest gegen schlechte Haftbedingungen, wie z. B. Einzelhaft, die Verweigerung von Familienbesuchen und Inhaftierung ohne Anklage traten am 17. April Schätzungen zufolge rund 2.000 palästinensische Gefangene in den Hungerstreik. Am 14. Mai kam es unter ägyptischer Vermittlung zu einer Vereinbarung, die den Hungerstreik beendete. Israel sicherte unter anderem zu, die Isolationshaft von 19 Gefangenen zu beenden und das gegen Gefangene aus dem Gazastreifen verhängte Verbot von Familienbesuchen aufzuheben. Bislang scheinen jedoch noch keine Familienbesuche stattgefunden zu haben. Zudem sollen sich Gefangene auch weiterhin in Einzelhaft befinden. Trotz Medienberichten, laut denen die israelischen Behörden derzeit anhängige Verwaltungshaftordnungen nicht erneuern wollen, sofern die Nachrichtendienste keine neuen belastenden Erkenntnisse zutage fördern, scheinen auch weiterhin Verwaltungshaftanordnungen ausgestellt worden zu sein. Weitere Informationen finden sich in dem im Juni 2012 veröffentlichten Bericht Starved of justice: Palestinians detained without trial by Israel, unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE15/026/2012/en.

Der 37-jährige Samer al-Barq soll bis zu seiner Freilassung im Januar 2008 viereinhalb Jahre in Jordanien in Haft gehalten worden sein, die überwiegende Zeit im Haftzentrum des Allgemeinen Geheimdienstes (General Intelligence Department – GID). Im April 2010 wurde er erneut festgenommen und ohne Anklageerhebung in Haft gehalten, bis man ihn im Juli 2010 offenbar ohne rechtsstaatliches Verfahren nach Israel brachte und seither im Ofer-Gefängnis in Verwaltungshaft hält.

Die Haftordnung gegen den am 29. Juni 2011 festgenommenen Hassan Safadi wäre regulär am 29. Juni ausgelaufen, eine Woche vor dem Termin erfuhr er jedoch, dass die Anordnung um sechs Monate verlängert werden würde. Hassan Safadi nahm daraufhin seinen Hungerstreik wieder auf und wurde in der Folge in Einzelhaft verlegt. Derzeit wartet er auf den Ausgang einer richterlichen Prüfung seiner Haftanordnung. Eine solche Prüfung könnte zu seiner Freilassung oder zumindest einer Herabsetzung des Strafmaßes führen, wenngleich festzustellen ist, dass derartige Überprüfungen in der Regel mit einer Bestätigung der Haftanordnungen enden. Hassan Safadi wurde offenbar angeboten, dass man ihn freilassen werde, falls er im Gegenzug ins Exil nach Jordanien ausreist. Tatsächlich sind bereits einige Verwaltungshäftlinge frei gekommen, nachdem sie zugesichert hatten, die Besetzten Palästinensischen Gebieten dauerhaft zu verlassen und ins Exil zu gehen. Die Vierte Genfer Konvention untersagt es Besatzungsmächten, Menschen gegen ihren Willen aus einem besetzten Gebiet auszuweisen. Amnesty International ruft dazu auf, Ausweisungen von PalästinenserInnen aus den besetzten Gebieten oder ihre Umsiedlung aus dem Westjordanland nach Gaza zu beenden. Derartige Maßnahmen dürfen auch nicht Gegenstand von Vereinbarungen zur Freilassung von Verwaltungshäftlingen sein.

Bilal Diab, dessen Festnahme am 17. August 2011 stattgefunden hatte, beendete am 14. Mai nach rund 76 Tagen ohne Nahrung seinen Hungerstreik. Am selben Tag begann auch der seit dem 15. August 2011 inhaftierte Omar Abu Shalal wieder mit der Nahrungsaufnahme, nachdem er sich 72 Tage im Hungerstreik befunden hatte.
Mahmoud al-Sarsak, der aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in den Hungerstreik getreten war, begann nach 92 Tagen wieder mit der Nahrungsaufnahme, nachdem sein Rechtsanwalt mit dem IPS eine Vereinbarung über seine Freilassung getroffen hatte. Am 10. Juli konnte Mahmoud al-Sarsak nach fast drei Jahren ohne Anklageerhebung in Haft verbrachter Zeit wieder zu seiner Familie im Gazastreifen zurückkehren. Er ist als einziger Palästinenser auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über die Internierung ungesetzlicher Kombattanten in Haft gehalten worden, auf die zurückgegriffen wird, um PalästinenserInnen aus dem Gazastreifen auf dem Verwaltungswege die Freiheit zu entziehen. (Weitere Informationen finden Sie auf der Website http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/israel-s-release-palestinian-footballer-shows-need-end-unjust-detention-wit.

Der Obere Gerichtshof in Israel wies mit Urteil vom 20. Mai an, dass die gegen Ja’afar Izz al-Din ergangene Verwaltungshaftanordnung nicht erneuert werden darf.