Todesstrafe für Christin

Freiheit für Meriam Yehya Ibrahim

Freiheit für Meriam Yehya Ibrahim

Meriam Yehya Ibrahim ist am 15. Mai wegen "Apostasie" zum Tode verurteilt worden. Zudem verurteilte ein Gericht sie wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu 100 Peitschenhieben. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihres Glaubens und ihrer Identität für schuldig befunden wurde.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302 Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd

AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
PO Box: 302, Republic Street
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 249) 183 772941
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Meriam Yehya Ibrahim ist im achten Monat schwanger und wird gemeinsam mit ihrem 20 Monate alten Sohn in Haft gehalten. Nachdem sie sich geweigert hatte, ihrem Glauben abzuschwören, verhängte ein Gericht in Khartoum am 15. Mai das Todesurteil gegen sie. Man hatte ihr eine Frist von drei Tagen gesetzt, um ihrem Glauben abzuschwören, nachdem sie am 11. Mai des "Abfalls vom Glauben" und außerehelichen Geschlechtsverkehrs für schuldig befunden worden war. Meriam Yehya Ibrahim wurden wegen "Apostasie" nach Paragraf 126 des sudanesischen Gesetzbuchs zum Tode und wegen "Ehebruchs" nach Paragraf 146 zu 100 Peitschenhieben verurteilt.

Das Hinrichtungsdatum ist noch nicht bekannt gegeben worden. Auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs darf eine Schwangere nicht vor der Geburt ihres Kindes und einer Stillzeit von zwei Jahren hingerichtet werden. Ein Sprecher der Regierung soll erklärt haben, dass Meriam Yehya Ibrahim gegen das Todesurteil Rechtsmittel einlegen kann.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als äußerste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe und als Verletzung des Rechts auf Leben und wendet sich in allen Fällen vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere eines Verbrechens. Die Strafe der Auspeitschung verstößt gegen das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben ist.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

LUFTPOSTBRIEFE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Meriam Yehya Ibrahim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung und Identität für schuldig befunden wurde.

  • Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Paragrafen 126 und 146, in denen Apostasie bzw. Ehebruch/außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt werden, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus den von ihm ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben werden.

  • Bitte verfügen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

  • Schaffen Sie bitte zudem die Prügelstrafe ab.

[APPELLE AN]

JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302 Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd

AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
PO Box: 302, Republic Street
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 249) 183 772941
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

[img_assist|nid=25876|title=Meriam Yehya Ibrahim|desc=© privat|link=none|align=left|width=156|height=130]Meriam Yehya Ibrahim wurde im August 2013 festgenommen und angeklagt, nachdem ein Familienangehöriger behauptet haben soll, dass sie sich mit der Heirat eines südsudanesischen Christen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht habe. Nach dem im Sudan geltenden Gesetz der Scharia darf eine Muslimin keinen nicht-muslimischen Mann heiraten. Derartige Eheschließungen gelten als nichtig. Das Gericht fügte im Februar 2014 die Anklage wegen Apostasie hinzu, nachdem Meriam Yehya Ibrahim versichert hatte, dass sie Christin und keine Muslimin sei. Sie sei als orthodoxe Christin aufgewachsen, nach der Religion ihrer Mutter, weil ihr Vater, ein Muslim, in ihrer Kindheit nicht anwesend gewesen sei.

Das sudanesische Strafgesetzbuch gründet formell auf dem Gesetz der Scharia. So heißt es in Paragraf 126: "Wer die Abkehr vom Islam propagiert oder ihm mit Worten oder einer eindeutigen Handlung öffentlich abschwört, macht sich der Straftat Riddah (Apostasie) schuldig. (2) Wer sich der Apostasie schuldig macht, wird aufgefordert, innerhalb von einem durch das Gericht festgelegten Zeitraum zu bereuen, und für den Fall, dass er an seiner Apostasie festhält und kein Neukonvertit ist, mit dem Tode bestraft. (3) Die Strafe wegen Apostasie verfällt, wenn der Apostat vor der Hinrichtung der Apostasie abschwört." Paragraf 146 zur Strafe für außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht Folgendes vor: "Wer sich des außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig macht, erhält folgende Strafe: (a) Hinrichtung durch Steinigung, wenn der/die Schuldige verheiratet ist; (b) einhundert Peitschenhiebe, wenn der/die Schuldige unverheiratet ist."

Es sind seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches von 1991 keine Fälle von Hinrichtungen wegen Apostasie im Sudan bekannt geworden, doch wurden zahlreiche Anklagen fallengelassen oder Urteile aufgehoben, weil die Beschuldigten ihrem Glauben abgeschworen haben.

Im Jahr 2013 sind im Sudan nach vorliegenden Berichten mindestens 21 Menschen hingerichtet worden. Zudem wurden mindestens 29 neue Todesurteile aus dem Land gemeldet, die tatsächliche Zahl könnte jedoch bei über 100 liegen. Die sudanesischen Behörden wenden die Todesstrafe nach wie vor an, um gegen tatsächliche oder vermeintliche Aktivist_innen politischer Oppositionsgruppen vorzugehen. Im Juli 2013 wurde das Gesetz über die sudanesischen Streitkräfte von 2007 dahingehend geändert, dass Zivilpersonen wegen verschiedener Straftatbestände des Militärstrafgesetzes von 1991 vor Militärgerichte gestellt werden können.
Amnesty International hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle im Sudan dokumentiert, in denen Personen zu Peitschenhieben verurteilt wurden.