Drohende Zwangsräumung

Sieben Haushalten in Nikšić, der zweitgrößten Stadt Montenegros, droht die rechtswidrige Zwangsräumung. Betroffen sind insgesamt 14 Erwachsene und 20 Kinder in der Siedlung Zvjerinjak. Die Behörden haben die völkerrechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen im Falle von Zwangsräumungen, darunter die Bereitstellung von alternativen Unterkünften, nicht eingehalten.

Appell an

MIINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES
Mr Predrag Bošković
Ministry of Labour and Social Welfare
Rimski trg 46
81000 Podgorica
MONTENEGRO
(Anrede: Dear Minister/ Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 382) 78 113 340
E-Mail: ministar.mrss@mrss.gov.me oder predrag.boskovic@mrs.gov.me

DIREKTOR DES ZENTRUMS FÜR SOZIALARBEIT IN NIKŠIĆ
Mr Ivan Mitrović
Centre for Social Work Nikšić
Njegoševa 10
81400 Nikšić, MONTENEGRO
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
Fax: (00 382) 40 215 192
E-Mail: csrniksic@t-com.me oder
ivan.csrniksic@t-com.me

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR MENSCHEN- UND MINDERHEITENRECHTE
Mr Suad Numanović
Ministry for Human and Minority Rights
Rimski trg b.b.
81000 Podgorica
MONTENEGRO
Fax: (00 382) 20 234 198
E-Mail: kabinet@mmp.gov.me

BOTSCHAFT VON MONTENEGRO
I.E. Frau Vera Joličić-Kuliš
Charlottenstraße 35 – 36
10117 Berlin
Fax: 030 – 516 510 719 oder 030 516 510 712
E-Mail: germany@mfa.gov.me

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Montenegrinisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stimmen Sie sich mit dem Gericht von Nikšić und dem Grundstückseigentümer ab und verhindern Sie die rechtswidrige Zwangsräumung der informellen Siedlung Zvjerinjak.

  • Leiten Sie bitte umgehend Maßnahmen ein, um Alternativen für die Zwangsräumung zu finden bzw. um den Betroffenen in enger Konsultation und in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards angemessene Alternativunterkünfte anzubieten.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, rechtswidrige Zwangsräumungen zu verhindern, denjenigen, die nicht für sich selbst sorgen können, alternative Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass selbst wenn eine Räumung als gerechtfertigt betrachtet wird, diese entsprechend internationalen Menschenrechtsstandards durchgeführt werden muss.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to liaise with the Nikšić court and the landowner to stop the imminent forced eviction of the affected people living at the Zvjerinjak settlement.

  • Urge the authorities without delay to take immediate measures to identify feasible alternatives to the eviction or provide the affected households with adequate alternative housing in accordance with international human rights standards, in consultation with the affected families.

  • Remind the authorities of their obligation to prevent forced evictions, to provide adequate alternative housing to those who cannot provide for themselves and to ensure that, as highlighted by international human rights standards, even in cases where the eviction is considered justified, it must be carried out in strict compliance with international human rights law.

Sachlage

Die aus sieben Haushalten bestehende informelle Siedlung existiert seit acht Jahren und liegt auf einem Grundstück, das sich nun in privater Hand befindet. Zu den Betroffenen gehören fünf Roma-Familien, die nach dem bewaffneten Konflikt 1999 aus dem Kosovo vertrieben worden waren. Die übrigen BewohnerInnen sind eine alleinerziehende Mutter mit ihren Kindern und zwei Rentner, die keine andere Unterkunft finden.

Der Grundstückseigentümer hat die Genehmigung des Stadtgerichts von Nikšić erhalten, die BewohnerInnen der informellen Siedlung Zvjerinjak zu vertreiben und die Unterkünfte abzureißen. In den vergangenen drei Jahren hat der Eigentümer allerdings bei mehreren Gelegenheiten auf die Räumung verzichtet, um den montenegrinischen Behörden die Möglichkeit zu geben, den Betroffenen Alternativunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Im März 2014 hat er zugestimmt, die Räumung auf den 15. Mai zu verschieben. Da die Behörden den Familien aber immer noch keine alternativen Unterkünfte angeboten haben, sind diese nun in Gefahr, obdachlos zu werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Rechtswidrige Zwangsräumungen finden ohne angemessene Benachrichtigung und Konsultation der Betroffenen, ohne Verfahrensgarantien und ohne die Bereitstellung angemessener alternativer Unterkünfte und Entschädigungsleistungen für erlittene Verluste statt. Die montenegrinische Regierung ist auf der Grundlage nationaler und internationaler Menschrechtsverträge verpflichtet, das Recht auf angemessenes Wohnen zu respektieren und zu schützen sowie rechtswidrige Zwangsräumungen und Vertreibungen zu verhindern und zu unterlassen. Zu den entsprechenden Menschenrechtsabkommen gehört der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der das Recht auf Wohnen in Artikel 11(1) garantiert.

Montenegro ist verpflichtet sicherzustellen, dass den betroffenen Familien angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt und sie vor Obdachlosigkeit bewahrt werden. Zudem hat Montenegro das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ratifiziert. Damit können Individualbeschwerden vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geprüft werden, dem Expertengremium, das die Einhaltung des UN-Sozialpakts überwacht.

Auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsabkommen und –standards dürfen Räumungen lediglich als letzte Möglichkeit durchgeführt werden, wenn im Rahmen einer echten Konsultation mit den Betroffenen bereits alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden. Selbst wenn eine Räumung als gerechtfertigt betrachtet wird, darf sie nur dann durchgeführt werden, wenn angemessene Verfahrensschutzmaßnahmen in Kraft sind und Entschädigung für alle erlittenen Verluste und angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden.

Regierungen müssen außerdem sicherstellen, dass durch die Zwangsräumung niemand obdachlos wird. Die Betroffenen müssen für den Verlust entschädigt werden, und die Regierung muss den Menschen angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung stellen, wenn sie dies nicht selbst tun können.