Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Urgent Action

Willkürliche Verhaftung

  • Sri Lanka
UA-088/2008-2
Index:
ASA 37/025/2008
23. Juni 2008

Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam, Journalist

Weitere Informationen zuzu UA 88/08 (ASA 37/016/2008, 4. April 2008, und ASA 37/019,2008, 15. Mai 2008)

Laut Angaben von Personen, die Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam nahe stehen, wurde am 7. Juni 2008 eine weitere dreimonatige Haftanordnung gegen den Journalisten verfügt. Die Einheit für Terrorismusfahndung (Terrorist Investigation Division - TID) kam der Anordnung eines Richters nicht nach, Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam bei Gericht vorzuführen, um ihn über die Haftfortsetzung zu informieren. Der Journalist befindet sich somit nach wie vor ohne Anklageerhebung im Gewahrsam der TID und ist in Gefahr, gefoltert zu werden.

Am 19. März 2008 hat Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam eine Klage wegen Verletzung seiner Grundrechte beim Obersten Gerichtshof Sri Lankas eingereicht. Darin brachte er vor, er sei gefoltert worden, man habe ihm das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz verwehrt und er sei aufgrund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert worden.

Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam hat bislang nicht die von einem Augenarzt am 9. Mai 2008 verschriebene Brille erhalten, die verhindern soll, dass sich seine Sehkraft weiter verschlechtert. Auch ist er seitdem nicht erneut von einem Augenarzt untersucht worden, der feststellen sollte, ob sich der Zustand seiner Augen verändert hat. Es besteht die Gefahr, dass er erblindet, wenn er nicht die erforderliche medizinische Versorgung erhält.

Die Haftanordnung gegen Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam wurde vom Verteidigungsministerium auf der Grundlage der Notstandsgesetze angeordnet. Die Notstandsbestimmungen sehen vor, dass Personen bis zu zwölf Monate ohne Anklageerhebung festgehalten werden können. Die Inhaftierung von Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam ist willkürlich und verstößt gegen Artikel 9(1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Sri Lanka gehört. Die vom Staatspräsidenten erlassenen Notstandsgesetze haben weitgefächerte und vage definierte "terroristische" Vergehen zum Inhalt. Sie wurden schon benutzt, um kritische Medien zum Schweigen zu bringen und verstoßen ganz allgemein gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Sri Lanka.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amnesty International ist beunruhigt, da es in Sri Lanka in jüngster Zeit eine Reihe von Angriffen und anderen Menschenrechtsverletzungen gegen im Medienbereich tätige Personen gegeben hat, die einem Muster folgen, das im jüngsten Amnesty-Bericht "Sri Lanka: Silencing Dissent" (ASA 37/001/2008) dargestellt wird. Journalistinnen, Journalisten und andere im Medienbereich Arbeitende sind schon früher über lange Zeiträume ohne Anklage eingesperrt worden. Am 21. November 2006 nahmen Angehörige der Sondereinsatztruppe (Special Task Force - STF) die tamilische Journalistin Parameshwari Munusamy fest, die für die singhalesische Zeitung Mawbima arbeitet, und hielten sie aufgrund der Notstandsgesetze im Hauptquartier der TID unter dem Verdacht der Verbindung zu den LTTE fest. Es teilte ihr jedoch niemand mit, warum sie festgenommen worden war. Nach viermonatiger Haft ohne Anklage ließ man sie am 22. März 2007 frei. In den vergangenen Wochen ist es zu einer Reihe von Angriffen und willkürlichen Festnahmen von Personen gekommen, die im Medienbereich tätig sind, darunter befanden sich auch Gayan Lasantha Ranga, Udayen und Kithsiri Wijeshinghe, die alle für die Website www.outreachsl.com arbeiten. Die drei sollen am 18. März 2008 freigelassen worden sein, nachdem man sie seit dem 6. März 2008 ohne Anklage bei der TID in Haft gehalten hatte. Der stellvertretende Herausgeber der Zeitung The Nation, Keith Noyahr, wurde am 22. Mai 2008 verschleppt und misshandelt. Nach Einschätzung der srilankischen Organisation "Free Media Movement" (FMM), die für das Recht auf freie Meinungsäußerung eintritt, wurde Keith Noyahr angegriffen, weil er über den fortgesetzten bewaffneten Konflikt zwischen der Regierung und der bewaffneten Oppositionsgruppe LTTE im Norden des Landes berichtet hat.

EMPFOHLENE AKTIONEN

Schreiben Sie bitte weitere faxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam weder gefoltert noch misshandelt wird und ihm der uneingeschränkte Kontakt zu seiner Familie, einem Rechtsanwalt seiner Wahl, einem unabhängigen Gericht sowie die erforderliche medizinische Versorgung gewährt werden;
  • Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam willkürlich von der Einheit für Terrorismusfahndung (Terrorist Investigation Division - TID) in Colombo festgehalten wird;
  • bei den Behörden darauf drängen, dass der Journalist umgehend und bedingungslos freigelassen wird, wenn er nicht einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und vor ein unabhängiges Gericht gestellt wird.

APPELLE AN

Staatspräsident
His Excellency the President Mahinda Rajapaksa
Presidential Secretariat
Colombo 1
SRI LANKA
(korrekte Anrede: Your Excellency)

Fax: (00 94) 11 2446657
Justizminister
Hon. Amarasiri Dodangoda
Minister of Justice and Law Reforms
Ministry of Justice and Law Reforms
Superior Courts Complex,
Colombo 12
SRI LANKA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 94) 11 2445447

KOPIEN AN

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
S.E. Herrn Tikiribandara Maduwegedera
Niklasstr. 19, 14163 Berlin
Fax: 030-8090 9757
E-Mail: info@srilanka-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Singhalesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. August 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

  • calling on the authorities to ensure that J.S. Tissainayagam is not tortured or ill-treated, and that he is allowed unrestricted access to his family, a lawyer of his choice, an independent court and any specialist medical treatment he may require;
  • expressing concern that J.S Tissainayagam is being detained without charge by the Terrorist Investigation Division (TID) in Colombo;
  • urging the authorities to release J. S. Tissainayagam immediately and unconditionally, unless he is to be charged with a recognizably criminal offence before an independent court.