Unfaires Verfahren

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES QUINTANA ROO
Lic. Félix González Canto
Palacio de Gobierno.
Av. 22 de Enero No. 001 Col. Centro
C.P. 77000 Chetumal
Quintana Roo
MEXIKO
(korrekte Anrede: Dear Governor/Estimado Gobernador)
Fax: (00 52) 983 832 4257
E-Mail: gobernador@qroo.gob.mx

GENERALSTAATSANWALT VON QUINTANA ROO
Lic. Francisco Alor Quezada
Procurador General de Justicia
Av. Adolfo López Mateos 500
Colonia Italia 77010 Chetumal
Quintana Roo
MEXIKO
(korrekte Anrede: Dear Sir/Estimado Procurador)
Fax: (00 52) 983 832 3174
E-Mail: procurador_pgje@qroo.gob.mx

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION
Centro Derechos Humanos Miguel Agustin Pro Juárez
E-Mail: prodh@centroprodh.org.mx

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
S.E. Herrn Francisco N. González Díaz
Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23-700
E-Mail: mail@mexale.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere dringend an Sie, unverzüglich eine umfassende und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe hinsichtlich der Bedrängung und Einschüchterung einer Zeugin und Nachbarin von Basilia Ucán sowie einer weiteren Zeugin einzuleiten, mit denen sie zu falschen Aussagen verleitet werden sollten. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass in Absprache mit den Betroffenen Maßnahmen zu ihrem Schutz eingeleitet werden.

  • Führen Sie zudem eine umfassende Untersuchung des Verhaltens von BeamtInnen durch, in der die Behandlung Basilia Ucáns und der ZeugInnen sowie die Art und Weise der Beweisaufnahme in ihrem Fall aufgeklärt werden.

  • Leiten Sie außerdem umgehend eine umfassende, unabhängige und unparteiische Überprüfung der strafrechtlichen Verfolgung, des Verfahrens und des Urteils im Fall Basilia Ucáns ein, mit dem sichergestellt wird, dass sie ein faires Gerichtsverfahren gemäß international geltenden Menschenrechtsstandards erhält. Darin eingeschlossen ist neben der Gleichheit vor dem Gesetz auch der Zugang zu DolmetscherInnen und einem Rechtsbeistand vom Augenblick der Festnahme an.

Sachlage

Eine frühere Nachbarin und Hauptzeugin eines Gerichtsverfahrens gegen Basilia Ucán, eine Frau indigener Herkunft, ist von VertreterInnen der mexikanischen Staatsanwaltschaft zu einer Aussage gegen die Angeklagte gedrängt worden. Auch eine andere Zeugin ist bedrängt worden. Amnesty International fürchtet um die Sicherheit der Frauen, die sich weiterhin gegen den Druck der Behörden behaupten. Zudem besteht Anlass zur Sorge, dass Basilia Ucán ein faires Gerichtsverfahren verwehrt werden wird.

Berichten zufolge hat die für das von Angehörigen der indigenen Maya-Gemeinschaft bewohnte Gebiet Quintana Roo zuständige stellvertretende Staatsanwältin zusammen mit zwei JustizbeamtInnen am 5. März eine ehemalige Nachbarin von Basilia Ucán in ihrem Zuhause in Felipe Carrillo Puerto aufgesucht. Während des Besuchs wurde die Frau zu öffentlichen Aussagen gegen Basilia Ucán gedrängt. Ein solcher Besuch ist für VertreterInnen der Staatsanwaltschaft höchst ungewöhnlich. Amnesty International geht davon aus, dass der Zweck des Besuchs darin bestand, die ehemalige Nachbarin von Basilia Ucán einzuschüchtern. Die Frau hat mittlerweile die Stadt verlassen.

Mitte Februar hatte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft des Bundesstaates (Procuraduría General de Justicia del Estado – PGJE) ebenfalls eine Hauptzeugin des Falls aufgesucht. Auch diese Frau wurde dazu gedrängt, ihre Aussage zu ändern und Anschuldigungen gegen den Rechtsbeistand von Basilia Ucán zu erheben, denen zufolge sie von ihm zum Zurückziehen ihrer belastenden Aussagen gezwungen worden sei. Die erste Aussage dieser Zeugin war unter rechtswidrigen Umständen im Jahr 2007 aufgenommen worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet; während der Befragung war keine angemessene Unterstützung gegeben, da weder eine Dolmetscherin hinzugezogen wurde, noch ein Erwachsener anwesend war. Die Zeugin zog ihre Aussage später vor Gericht zurück.

Basilia Ucán ist eine 43-jährige indigene Frau aus dem Volk der Maya. Sie lebt in armen Verhältnissen und spricht lediglich die Sprache der Maya. Basilia Ucán war im März 2008 auf Grundlage unklarer Umstände festgenommen und des Verderbens von Minderjährigen und Zuhälterei angeklagt worden. Während des Verfahrens gab es zahlreiche Unregelmäßigkeiten. So wurde neben der Hinzuziehung fingierter und auf unsicheren Grundlagen beruhender Beweismittel der Angeklagten der Zugang zu einem Rechtsbeistand oder einer Dolmetscherin verwehrt. Dennoch wurde das Urteil im April 2009 rechtskräftig. Gegenwärtig wird das unfaire Verfahren gegen Basilia Uncán angefochten; das Ergebnis des Berufungsverfahrens ist noch anhängig. Amnesty International geht davon aus, dass die Strafverfolgung und das unfaire Gerichtsverfahren von Basilia Ucán durch Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts sowie ihrer sozialen und indigenen Herkunft bedingt sein könnten.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere dringend an Sie, unverzüglich eine umfassende und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe hinsichtlich der Bedrängung und Einschüchterung einer Zeugin und Nachbarin von Basilia Ucán sowie einer weiteren Zeugin einzuleiten, mit denen sie zu falschen Aussagen verleitet werden sollten. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass in Absprache mit den Betroffenen Maßnahmen zu ihrem Schutz eingeleitet werden.

  • Führen Sie zudem eine umfassende Untersuchung des Verhaltens von BeamtInnen durch, in der die Behandlung Basilia Ucáns und der ZeugInnen sowie die Art und Weise der Beweisaufnahme in ihrem Fall aufgeklärt werden.

  • Leiten Sie außerdem umgehend eine umfassende, unabhängige und unparteiische Überprüfung der strafrechtlichen Verfolgung, des Verfahrens und des Urteils im Fall Basilia Ucáns ein, mit dem sichergestellt wird, dass sie ein faires Gerichtsverfahren gemäß international geltenden Menschenrechtsstandards erhält. Darin eingeschlossen ist neben der Gleichheit vor dem Gesetz auch der Zugang zu DolmetscherInnen und einem Rechtsbeistand vom Augenblick der Festnahme an.

[APPELLE AN]

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES QUINTANA ROO
Lic. Félix González Canto
Palacio de Gobierno.
Av. 22 de Enero No. 001 Col. Centro
C.P. 77000 Chetumal
Quintana Roo
MEXIKO
(korrekte Anrede: Dear Governor/Estimado Gobernador)
Fax: (00 52) 983 832 4257
E-Mail: gobernador@qroo.gob.mx

GENERALSTAATSANWALT VON QUINTANA ROO
Lic. Francisco Alor Quezada
Procurador General de Justicia
Av. Adolfo López Mateos 500
Colonia Italia 77010 Chetumal
Quintana Roo
MEXIKO
(korrekte Anrede: Dear Sir/Estimado Procurador)
Fax: (00 52) 983 832 3174
E-Mail: procurador_pgje@qroo.gob.mx

KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSORGANISATION
Centro Derechos Humanos Miguel Agustin Pro Juárez
E-Mail: prodh@centroprodh.org.mx

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
S.E. Herrn Francisco N. González Díaz
Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23-700
E-Mail: mail@mexale.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Innerhalb des mexikanischen Strafjustizsystems kommt es regelmäßig zu Verfehlungen hinsichtlich fairer Gerichtsverfahren für Menschen, denen eine Straftat zur Last gelegt wird. Dementsprechend kommt es oftmals zu Strafverfolgungen und Festnahmen, die jeglicher Grundlage entbehren. Angehörige indigener Gemeinschaften stehen willkürlichen Inhaftierungen und unfairen Gerichtsverfahren besonders hilflos gegenüber, da ihre Rechte auf die Bereitstellung eines Dolmetschers oder einer wirksamen Verteidigung vor Gericht besonders von staatlichen Gerichten regelmäßig missachtet werden. Diese fehlende Gleichheit vor dem Gesetz äußert sich in der Praxis dahingehend, dass den ärmsten Menschen in Mexiko, die zudem auch noch den meisten Diskriminierungen ausgesetzt sind, der geringste Schutz gewährt wird. PolizeibeamtInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen werden so gut wie nie für Missbrauch des Strafjustizsystems oder Missachtung der Rechte von Verdächtigen, ZeugInnen und Opfern zur Verantwortung gezogen. Zusätzlich besteht kein Druck zur Durchführung unparteiischer und fairer Prozessverläufe.