Drohende Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

In Saudi-Arabien muss sich der Journalist Alaa Brinji vor dem Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad wegen "Abfalls vom Glauben" (Apostasie) verantworten. Bei einem Schuldspruch würde ihm die Todesstrafe drohen. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

JUSTIZMINISTER
His Excellency Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
P.O. Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 031

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Alaa Brinji bitte sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Alaa Brinji in der Haft und während seines Gerichtsverfahrens Zugang zu einem Rechtsbeistand hat.

  • Ändern oder heben Sie bitte alle Gesetze auf, durch die willkürlich die Rechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit eingeschränkt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Alaa Brinji immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience held solely for peacefully exercising his rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Calling on them to ensure that he has access to a lawyer throughout his detention and trial.

  • Calling on the authorities to repeal or amend all laws that arbitrarily restrict the rights to freedom of opinion and expression and freedom of thought, conscience and religion or belief.

Sachlage

Gegen den Journalisten Alaa Brinji läuft derzeit ein Verfahren vor dem Sonderstrafgericht in Riad. Gegen ihn ist unter anderem in folgenden Punkten Anklage erhoben worden: "Abfall vom Glauben" (Apostasie), "Aufruf zu säkularen Gedanken", "Aufstachelung der Öffentlichkeit gegen die Herrscher des Landes und Versuch, dem Ruf des Landes zu schaden", "Verspotten religiöser Figuren des Islam" und "Verstoß gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität". Die Anklagen stehen in Zusammenhang mit Nachrichten, die er über Twitter veröffentlicht hatte. Darin hatte er Religionsfreiheit gefordert und die Bewegung "Women to drive" unterstützt, die fordert, dass Frauen in Saudi-Arabien Auto fahren dürfen. Außerdem hatte er mit einigen seiner Tweets Menschenrechtsverteidiger_innen und gewaltlose politische Gefangene unterstützt.

Am 12. Mai 2014 war Alaa Brinji zusammen mit seiner Frau auf dem Weg nach Bahrain, als er an einem Kontrollpunkt von Angehörigen der Sicherheitskräfte, von denen einige in Zivil gekleidet waren, festgenommen wurde. Man brachte ihn in das Gefängnis des Geheimdienstes des Innenministeriums in Dammam, wo er weiterhin festgehalten wird. Während der ersten 50 Tage seiner Haft hielt man ihn ohne Kontakt zur Außenwelt in Einzelhaft fest. Erst danach durfte er seine Frau anrufen. Sein Gerichtsverfahren begann vermutlich im Dezember 2015. Alaa Brinji hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Alaa Brinji ist ein angesehener Journalist, der für die saudi-arabischen Zeitungen "al-Bilad" und "al-Sharq" gearbeitet hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Behörden in Saudi-Arabien unterdrücken seit 2012 systematisch alle Formen der friedlichen Äußerung abweichender Meinungen und des friedlichen Aktivismus. Anfang 2014 waren die meisten der bekannten und unabhängigen Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes inhaftiert, zum Schweigen gebracht oder gezwungen worden, ins Ausland zu fliehen. Der Großteil von ihnen war bereits mit willkürlichen Reiseverboten belegt und von Sicherheitskräften, insbesondere von Angehörigen des Geheimdiensts des Innenministeriums (General Directorate of Investigations – GDI, auch als al-Mabahith bekannt), eingeschüchtert und drangsaliert worden, bevor man sie strafrechtlich verfolgte und harte Strafen gegen sie erließ. Viele von ihnen wurden in grob unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht verurteilt, das für terrorismus- und sicherheitsbezogene Fälle zuständig ist und dessen Zuständigkeiten und Arbeitsweisen nicht näher spezifiziert sind.

Die systematische Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger_innen ist Teil eines umfassenden Vorgehens der saudi-arabischen Behörden, mit dem alle Formen der Kritik zum Schweigen gebracht werden sollen. So soll verhindert werden, dass von den Behörden begangene Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt aufgedeckt werden. Zu den Menschen, die von den Behörden ins Visier genommen wurden, gehören die führenden Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes, darunter Frauenrechtsaktivist_innen, sowie Angehörige von Personen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, saudi-arabische Schiiten, welche die Diskriminierung ihrer Gemeinschaft kritisieren, und jede Person, die mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International in Kontakt steht.

In Saudi-Arabien werden nach wie vor Menschen zum Tode verurteilt, die wegen "Verbrechen" schuldig befunden wurden, die nicht als international anerkannte Straftaten gelten, z.B. Abfall vom Glauben, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Hexerei. Gemäß dem Völkerrecht darf die Todesstrafe nur bei "schwersten Verbrechen" verhängt werden, zu denen laut jüngster Auslegung von UN-Expert_innen nur solche Verbrechen gehören, bei denen eine "vorsätzliche Tötung" vorliegt. "Apostasie" (Abfall vom Glauben) fällt nicht in diese Kategorie, da es sich nicht um eine anerkannte Straftat im Sinne des Völkerrechts handelt. Zudem bedeutet die Auffassung, dass es sich bei Apostasie um eine Straftat handelt, die Verweigerung der Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind.

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, unabhängig davon, wer angeklagt ist, und ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.