Herr Qassem bin Rida bin Salman al-Mahdi
Herr Khaled bin Muhammad bin Issa al-Qudaihi
Herr Ali Hassan Issa al-Buri
Drei Männern in Saudi-Arabien sind in unmittelbarer Gefahr, wegen Drogendelikten hingerichtet zu werden. Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Ihre Todesurteile könnten bereits in den nächsten Tagen vollstreckt werden.
Die saudi-arabischen Staatsbürger Qassem bin Rida bin Salman al-Mahdi, Khaled bin Muhammad bin Issa al-Qudaihi und Ali Hassan Issa al-Buri waren im Juli 2004 wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen worden. Am 2. Oktober 2005 verurteilte das zuständige Gericht in Qurrayat, eine Stadt in der nördlichen Provinz al-Jouf Qassem, Quassem bin Rida bin Salman al-Mahdi und Khaled bin Muhammad bin Issa al-Qudaihi zum Tode. Ali Hassan Issa al-Buri wurde zu 20 Jahren Haft und 4.000 Peitschenhieben verurteilt. Die drei Männer hatten offenbar weder während der Untersuchungshaft noch während der Gerichtsverfahren Zugang zu Rechtsbeiständen. Berichten zufolge legten einige von ihnen ihre "Geständnisse" unter Zwang ab. Nachdem beim Kassationsgericht in Riad Rechtsmittel eingelegt worden waren, ordnete dieses dem Gericht in Quarrayat an, alle drei Urteile umzuwandeln. Stattdessen hielt dieses jedoch an seinem Urteilsspruch fest und änderte das Strafmaß von Ali Hassan Issa al-Buri ebenfalls in ein Todesurteil um. 2007 bestätigte der Oberste Justizrat die Todesurteile in allen drei Fällen und leitete diese an den König weiter. Man geht davon aus, dass der König die Urteile ratifiziert hat. Die drei Männer könnten jederzeit hingerichtet werden.
Drogendelikte gehören nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen", die in internationalen Standards wie den Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, die am 25. Mai 1984 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedet und am 14. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen per Akklamation gebilligt wurden, festgelegt sind. Die Todesstrafe soll gemäß der Garantien nur dann verhängt werden, wenn es sich "um vorsätzliche Verbrechen mit tödlichem Ausgang oder sonstigen äußerst schwerwiegenden Folgen handeln sollte".
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KÖNIG
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King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
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(über das Innenministerium)
INNENMINISTER
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Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road,
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness/Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125
KOPIEN AN
GOUVANEUR DER PROVINZ AL-JOUF
His Highness Prince Fahed Bin Bader
bin Abdul Aziz Al Saud
Sakaka, al-Jouf Province
Kingdom of Saudi Arabia
Email: 61300@aljouf.gov.sa
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Im Jahr 2012 wurden in Saudi Arabien bereits mindestens sechs Menschen hingerichtet. Drei davon wegen Drogendelikten. Amnesty International fürchtet, dass die 100 Inhaftierten, die in Saudi Arabien zum Tode verurteilt worden sind, ebenfalls die Hinrichtung droht.
Amnesty International registrierte 2011 80 Hinrichtungen. Dies ist in etwa dreimal so viel wie noch 2010, als 27 Hinrichtungen verzeichnet wurden. 2009 kann die Hinrichtungen von mindestens 69 bestätigt werden, 2008 waren es mindestens 107 und 2007 mindesten 158.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten verhängt. Die Gerichtsverfahren entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für faire Prozesse. Angeklagten wird das Recht einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt in den meisten Fällen verwehrt, und oft werden sie nicht über den Stand des gegen sie eingeleiteten Gerichtsverfahrens informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig.
Amnesty International hebt in einem Bericht aus dem Jahr 2008 über die Todesstrafe in Saudi-Arabien deren häufige Anwendung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer StaatsbürgerInnen aus Entwicklungsländern hervor. Zusätzliche Informationen finden Sie auf Englisch im Bericht Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008), 14. Oktober 2008 unter http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-execution....
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