Leichte Verbesserungen im neuen Strafgesetz

Eine leicht verbesserte Vorlage für ein neues Strafgesetz wurde vom mosambikanischen Parlament am 11. Juli verabschiedet. Der Entwurf, der immer noch mit den Menschenrechten nicht vereinbare Absätze enthält, liegt nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung vor.

Appell an

PARLAMENTSPRÄSIDENTIN
Dra. Verónica Nataniel Macamo Dlhovo
Assembleia da República
Palácio do Quarto Congresso
Avenida 24 de Julho
Maputo
MOSAMBIK
(Anrede: Exma. Senhora / Sehr geehrte Frau Dr. Macamo Dlhovo)
Fax: (00 258) 214 007 11 oder (00 258) 212 251 79
E-Mail: arm@parlamento.org.mz

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK MOSAMBIK
S. E. Herrn Amadeu Paulo Samuel Da Conceição
Stromstr. 47
10551 Berlin
Fax: 030-3987 6503
E-Mail: info@embassy-of-mozambique.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Oktober 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich begrüße die Änderung im Gesetzentwurf, nach der Sexualstraftaten gegen unter 16-Jährige nun automatisch zur Strafverfolgung führen, bin aber nach wie vor besorgt darüber, dass Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren nicht unter diesen besonderen rechtlichen Schutz fallen.

  • Große Sorge macht mir auch nach wie vor die Bestimmung, dass eine Strafverfolgung nur dann aufgenommen wird, sofern das über 16-jährige Opfer selbst oder eine relevante Person Anzeige erstattet. Bitte streichen Sie diesen Passus aus dem Gesetz.

  • Sorge bereitet mir auch, dass das Strafgesetz nach wie vor keine wirksamen Bestimmungen zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige zwischen zwölf und 18 Jahren enthält. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Minderjährigen unter 18 Jahren gemäß den Vorgaben im nationalen und internationalen Recht geschützt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Welcoming the news that the latest version of the draft Code has made sexual offences against those under 16 years of age a public crime, but expressing concern that minors between the ages of 16 and 18 are not afforded this special protection.

  • Expressing concern that the Code still requires that adult victims or other relevant people lodge an official complaint before criminal proceedings can be initiated and call on the authorities to remove this provision.

  • Expressing concern that the Code still does not effectively address coercive, non-consensual, practices against minors between the ages of 12 and 18 years and call on the authorities to ensure that protection should apply to all those aged under 18, in accordance with international and national laws.

Sachlage

Mit Stand vom 21. August hatte der Staatspräsident Mosambiks das neue Strafgesetz noch nicht unterzeichnet. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen versuchen den Präsidenten noch dazu zu bewegen, einige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs abzuändern.

Der vom Parlament verabschiedete Gesetzentwurf enthält nicht mehr den umstrittenen Paragrafen 223. Dieser Paragraf sah vor, dass Anklagen wegen Vergewaltigung ausgesetzt werden, wenn die beschuldigte Person das mutmaßliche Opfer heiratet. Somit können nach dem jetzt vorliegenden Entwurf mutmaßliche Vergewaltiger der Strafverfolgung nicht mehr dadurch entgehen, dass sie das mutmaßliche Opfer heiraten. Eine weitere Bestimmung des neuen Strafgesetzbuchs enthält ebenfalls eine leichte Verbesserung. Sexualstraftaten gegen unter 16-Jährige führen nun automatisch zur Strafverfolgung. Nach wie vor besorgniserregend ist jedoch, dass Minderjährige im Alter zwischen 16 und 18 Jahren diesen besonderen rechtlichen Schutz nicht erhalten, und dass über 16-Jährige nach wie vor selbst Anzeige erstatten müssen, bevor eine strafrechtliche Verfolgung wegen einer Sexualstraftat eingeleitet wird.

Das Parlament hat einige Änderungsvorschläge nicht in den Entwurf aufgenommen. Der jetzige Entwurf bezieht sich in einer Bestimmung immer noch auf die Vergewaltigung von "Minderjährigen", wobei mit "Minderjährigen" Kinder unter 12 Jahren gemeint sind. Damit nimmt man den Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren, die Opfer von sexueller Nötigung geworden sind, den besonderen rechtlichen Schutz, der ihnen gemäß den nationalen Gesetzen Mosambiks und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zusteht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das aktuelle Strafgesetzbuch Mosambiks stammt aus dem Jahr 1886. Seit 2010 wird über eine Überarbeitung des Gesetzbuchs diskutiert. Im Dezember 2012 wurde der Gesetzentwurf durch das Parlament angenommen. Dieser Entwurf enthielt jedoch eine Reihe problematischer Paragrafen, die Relikte des 19. Jahrhunderts waren. Dazu gehörte ein Paragraf, der es Vergewaltigern ermöglicht, der Strafverfolgung zu entgehen, wenn sie das Opfer heiraten. Im Zuge der Überprüfung der strafrechtlichen Bestimmungen blieb dieser Paragraf in dem Entwurf stehen. Im Dezember 2013 wurde dieser Entwurf des Strafgesetzbuchs vorläufig durch das Parlament bewilligt.

Aufgrund nationaler Lobbyarbeit und internationalen Drucks erklärte die parlamentarische Kommission für menschenrechtliche und verfassungsrechtliche sowie andere rechtliche Angelegenheiten am 20. März 2014 schließlich, dass der Paragraf, der Vergewaltiger vor Strafverfolgung schützt, wenn sie die Vergewaltigte heiraten, aus dem Entwurf für ein neues Strafgesetz gestrichen werden soll. Paragraf 223 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Anklagen wegen Sexualstraftaten ausgesetzt werden, wenn die beschuldigte Person das mutmaßliche Opfer ehelicht. Der Vorsitzende der Kommission sagte, der Entwurf für die Gesetzesreform werde im Parlament debattiert, der entsprechende Paragraf sei in der Vorlage aber nicht mehr enthalten. Am 30. April debattierte die parlamentarische Kommission eine neue Version des Gesetzentwurfs, in welcher der Paragraf 223 nicht mehr auftaucht.
Die Zivilgesellschaft in Mosambik setzt sich nach wie vor für zusätzliche Änderungen des Gesetzentwurfs ein.