Herr ADNAN HASSANPOUR, 27 Jahre, kurdischer Journalist und Aktivist für kulturelle Rechte
Herr ABDOLWAHED BUTIMAR (alias HIWA), 29 Jahre, kurdischer Aktivist und Umweltschützer
Herr MANSOUR TAYFOURI, kurdischer Journalist und Übersetzer
Am 3. September 2008 wurde das Todesurteil gegen Adnan Hassanpour von der Abteilung 32 des Obersten Gerichtshofs aufgehoben. Die oberste Justizautorität verfügte ein neues Verfahren wegen Spionage, da Adnan Hassanpour wegen Vergehen angeklagt worden war, die nicht den Tatbestand der "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) erfüllen. Der neue Prozess wird vor der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in der Stadt Marivan in der Provinz Kurdistan im Westen des Landes stattfinden. Am 25. August 2008 trat Adnan Hassanpour zusammen mit mehr als 50 anderen kurdischen Gefangenen in den Hungerstreik, um gegen fortwährende Folter, Hinrichtungen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen zu protestieren.
Wie inzwischen bekannt wurde, hat eine Abteilung des Revolutionsgerichts in Marivan am 14. April 2008 in einem Prüfverfahren erneut das Todesurteil gegen Abdolwahed (Hiwa) Butimar verhängt.
Im Juni 2007 war Adnan Hassanpour unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Spionage und ähnlicher Vergehen schuldig gesprochen worden. Diese Vergehen erfüllten nach Ansicht einer Abteilung des Revolutionsgerichts in Marivan den Tatbestand der "Feindschaft mit Gott" (moharebeh). Abdolwahed (Hiwa) Butimar wurde von einer Abteilung des Revolutionsgerichts wegen ähnlicher Vergehen schuldig gesprochen. Beide wurden zum Tode verurteilt.
Im November 2007 bestätigte die Abteilung 32 des Obersten Gerichtshofs das Todesurteil gegen Adnan Hassanpour, hob jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen das Todesurteil gegen Abdolwahed (Hiwa) Butimar auf und verwies seinen Fall für eine erneute Verhandlung zurück an das Revolutionsgericht.
Adnan Hassanpour war Redaktionsmitglied der kurdisch-persischen Wochenzeitschrift "Aso" (Horizont), die im August 2005 von den Behörden verboten wurde. Abdolwahed (Hiwa) Butimar ist Leiter einer Umweltschutzorganisation namens "The Green Mountain Society" und schrieb Artikel für "Aso". Laut Angaben der Justizbehörden wurden die beiden Männer nicht aufgrund ihrer Arbeit strafrechtlich verfolgt, sondern weil sie den bewaffneten Kampf gegen den Iran aufgenommen haben.
Laut seines Anwalts legte Adnan Hassanpour vor seiner ersten Verhandlung unter Zwang ein "Geständnis" ab, das er jedoch später widerrief. Gemäß iranischem Recht müssen solche "Geständnisse" vor dem Richter wiederholt werden, um für das Verfahren zugelassen zu werden. Adnan Hassanpour hat sein "Geständnis" jedoch nicht wiederholt. Es ist wichtig, dass dieses "Geständnis" nicht als Beweis für seine erneute Verhandlung zugelassen wird.
Zum kurdischen Journalisten Mansour Tayfouri liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.
Die Liste der Tatbestände, die im Iran mit der Todesstrafe geahndet werden können, ist außerordentlich lang und beinhaltet vage formulierte Punkte wie "Feindschaft mit Gott" (moharebeh). Diese Anklage wird für gewöhnlich gegen Personen erhoben, die man des bewaffneten Kampfes gegen den Iran, bewaffneten Raubes oder der Spionage beschuldigt. Tatbestände, für die Richter nach eigenem Ermessen die Todesstrafe verhängen können, beinhalten Vergehen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit.
Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Artikel 6(2) lautet: "In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen [...] verhängt werden." Der UN-Menschenrechtsausschuss, das unabhängige Organ, das die Umsetzung dieses Paktes in den einzelnen Staaten bewertet, erklärte 1982: "Der Ausschuss ist der Auffassung, dass der Ausdruck ‚schwerste Verbrechen' so einschränkend verstanden werden muss, dass die Todesstrafe eine wirklich außergewöhnliche Maßnahme darstellt."
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