Einige Protestierende freigelassen

Hunderte Menschen, die im Vorfeld von für den 14. Februar geplanten Protesten festgenommen worden waren, sind inzwischen freigelassen worden, darunter auch der Journalist Taghi (Taqi) Rahmani. Einige Gefangene sollen sich jedoch nach wie vor in Haft befinden. Zu ihnen gehört Akbar Amini, der auf einen Kran geklettert war, um von dort seinen Protest zum Ausdruck zu bringen.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street

Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir please drop charges against Narges Mohammadi & immediately and unconditionally release Gholamhossein Mahmoudi #Iran

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[C/o] Public Relations Office, Number 4, 2 Azizi Street
Vali Asr Ave., above Pasteur Street intersection, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: bia.judi@yahoo.com (Betr: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)
oder larijani@dadgostary-tehran.ir

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LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[C/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Larijani)

E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich begrüße die Freilassung von Taghi (Taqi) Rahmani, Mohammad-Hossein Sharif-Zadegan, Fariba Ebtehaj und Sayed Sadreddin Beheshti und bitte Sie um die Zusicherung, dass die genannten Personen nicht erneut festgenommen werden, weil sie friedlich von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Anklagen gegen Narges Mohammadi fallenzulassen und den rechtlichen Status von Akbar Amini und Gholamhossein Mahmoudi bekanntzugeben. Die beiden Männer müssen freigelassen werden, wenn sie allein aufgrund der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Haft gehalten werden.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Artikel 26 und 27 der iranischen Verfassung garantiert werden und der Iran als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet ist, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zu achten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Welcoming the release on bail of Taghi (Taqi) Rahmani, Mohammad-Hossein Sharif-Zadegan, Fariba Ebtehaj, and Sayed Sadreddin Beheshti and seeking assurances that they will not be arrested again in the future for peacefully exercising their rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Calling for the charges against Narges Mohammadi to be dropped and urging the Iranian authorities to disclose the legal status of Akbar Amini and Gholamhossein Mahmoudi and to release them if they are held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly.

  • Reminding the Iranian authorities that freedom of association and assembly are guaranteed by Articles 26 and 27 of the Iranian Constitution and by Article 21 and 22 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), to which Iran is a state party.

Sachlage

Der Schriftsteller und Journalist Taghi (Taqi) Rahmani, der am 9. Februar festgenommen worden war, wurde am 15. Mai gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 150 Mio. Rial (ca. 10 000 Euro) aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen. Er wurde am 17. Mai erneut zum Gefängnis vorgeladen und dort mehre Stunden festgehalten. An diesem Tag verwehrten die Behörden seinem Anwalt den Zugang zum Evin-Gefängnis.

Narges Mohammadi, die Ehefrau von Taghi Rahmani, wurde wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System", "Verabredung zu einer Straftat gegen die nationale Sicherheit" und "Mitgliedschaft in der Organisation Centre for Human Rights Defenders (CHRD)" in einem nicht öffentlichen Verfahren am 27. Juni unter Anklage gestellt (siehe UA-133/2010). Diese Anklagepunkte, die Narges Mohammadi im Gerichtsverfahren bestritten hat, basieren auf ihrer Arbeit für CHRD, einer Menschenrechtsorganisation, die im Dezember 2008 geschlossen wurde.

Mohammad-Hossein Sharif-Zadegan, ein enger Berater des Oppositionsführers Mir Hossein Mussawi während der Präsidentschaftswahl von 2009, war am 10. Februar festgenommen worden. Er wurde 50 Tage lang im Evin-Gefängnis festgehalten und kam etwa am 31. März 2011 gegen Kaution frei. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen wurden Fariba Ebtehaj, die am 11. Februar 2011 festgenommen worden war, und Sayed Sadreddin Beheshti, der am 10. Februar in Haft kam, nach etwa einem Monat im März wieder freigelassen. Über den am 10. Februar festgenommenen Gholamhossein Mahmoudi liegen derzeit keine neuen Informationen vor.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich begrüße die Freilassung von Taghi (Taqi) Rahmani, Mohammad-Hossein Sharif-Zadegan, Fariba Ebtehaj und Sayed Sadreddin Beheshti und bitte Sie um die Zusicherung, dass die genannten Personen nicht erneut festgenommen werden, weil sie friedlich von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Anklagen gegen Narges Mohammadi fallenzulassen und den rechtlichen Status von Akbar Amini und Gholamhossein Mahmoudi bekanntzugeben. Die beiden Männer müssen freigelassen werden, wenn sie allein aufgrund der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Haft gehalten werden.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Artikel 26 und 27 der iranischen Verfassung garantiert werden und der Iran als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet ist, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zu achten.

[APPELLE AN]

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Fax: 030-8435 3535
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 5. Februar 2011 baten Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi – Kandidaten der Opposition in den umstrittenen Präsidentschaftswahlen von 2009 – das Innenministerium in einem offenen Brief um Erlaubnis für eine Protestkundgebung am 14. Februar, "um Unterstützung für die Volksbewegungen in der Region kundzutun, insbesondere für die nach Freiheit strebenden Menschen in Ägypten und Tunesien…". Obgleich die Behörden mehrmals offiziell ihre Unterstützung für die Proteste in Ägypten erklärt hatten, gaben sie keine Genehmigung für eine solche Demonstration.

Nach den Demonstrationen erklärte der Staatsanwalt am 17. Februar, dass viele der Inhaftierten wieder freigelassen worden seien, die "Schuldigen aber nach wie vor in Haft" gehalten würden. Der Protestteilnehmer Akbar Amini, der festgenommen worden war, nachdem er mit grünen Bändern und Fotos von bei vorherigen Unruhen getöteten Menschen auf einen Kran geklettert war, wurde im April aus Trakt 209 des Evin-Gefängnisses in Trakt 350 verlegt. Er soll sich nach wie vor – offenbar ohne Anklage oder Gerichtsverfahren – in Haft befinden.

Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie Mussawis Frau Zahra Rahnavard stehen faktisch nach wie vor unter Hausarrest. Nach einem Besuch bei Mir Hossein Mussawi und Zahra Rahnavar erklärte deren Mutter, dass beide zwar in guter psychischer Verfassung seien, aber erheblich an Gewicht verloren hätten. BehördenvertreterInnen fordern, sie vor Gericht zu stellen und die "Höchststrafe" zu verhängen.

Taghi Rahmani wurde am 9. Februar von vier oder fünf Personen in Zivil festgenommen, die in seine Wohnung kamen und sich weder auswiesen noch einen Haftbefehl vorlegten. Obwohl seine Frau Narges Mohammadi mehrfach zum Evin-Gefängnis ging und beantragte, ihn besuchen zu dürfen, erhielt sie weder eine Besuchserlaubnis noch die offizielle Bestätigung, dass er im Evin-Gefängnis inhaftiert war. Erst am 28. März durfte Taghi Rahmani seine Frau zum ersten Mal anrufen.

Taghi Rahmani fungierte während der Präsidentschaftswahlen von 2009 als Berater von Mehdi Karroubi. Er arbeitet außerdem als Schriftsteller und Journalist und ist Mitglied der Vereinigung Melli Mazhabi (National-Religiöse Allianz), die der verbotenen politischen Partei Iranische Freiheitsbewegung (Iran Freedom Movement – IFM) nahe steht, welche sich für soziale und politische Reformen einsetzt. Seit den 1980er Jahren befand sich Taghi Rahmani insgesamt 14 Jahre lang als gewaltloser politischer Gefangener in Haft. Grund für seine wiederholten Festnahmen sind seine Mitgliedschaft bei Melli Mazhabi und seine Schriften zu religiösen Reformen. Seine Frau Narges Mohammadi ist stellvertretende Leiterin des iranischen Menschenrechtszentrums CHRD (Centre for Human Rights Defenders), das von der Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi geleitet wird, und war in der Vergangenheit an der Ausreise gehindert und festgenommen worden (siehe UA-133/2010 und weitere Informationen dazu). Nach einer der früheren Festnahmen ihres Mannes wurde Narges Mohammadi schwer krank. Infolge dieser jüngsten Festnahme erlitt sie einen Nervenzusammenbruch und wurde in das Teheraner Iranmehr-Krankenhaus gebracht.

Viele weitere Personen wurden während der Demonstration am 14. Februar festgenommen, obgleich einige von ihnen seitdem wieder freigelassen wurden (siehe UA-031/2011).