Drohende Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Michael Lambrix ist am Abend des 5. Oktober in Florida hingerichtet worden. Mit 23 Jahren war er in Florida zum Tode verurteilt und ist jetzt im Alter von 57 Jahren hingerichtet worden.

Frau mit Giftspritze

Regierungen, die mit der Todesstrafe Verbrechen bekämpfen wollen, betrügen sich selbst

Das Gnadengesuch von Cary Michael Lambrix ist abgelehnt worden. Er soll am 11. Februar hingerichtet werden. Der heute fast 56-jährige Mann war 1984, im Alter von 23 Jahren, im US-Bundesstaat Florida zum Tode verurteilt worden. Er beteuert weiterhin, dass er bei der ihm vorgeworfenen Tat in Notwehr gehandelt hatte.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES FLORIDA
Governor Rick Scott
Office of the Governor, The Capitol
400 S. Monroe St., Tallahassee
FL 32399-0001, USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
E-Mail: Rick.scott@eog.myflorida.com

BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS VON FLORIDA
Florida Parole Commission
4070 Esplanade Way, Tallahassee
FL 32399-2450, USA
(Anrede: Dear Members of the Clemency Board / Sehr geehrte Mitglieder des Begnadigungsausschusses)
E-Mail: ClemencyWeb@fpc.state.fl.us
Fax: (00 1) 850 414 6031 oder (00 1) 850 488 0695

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 11. Februar 2016 ankommen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Cary Michael Lambrix, überprüfen Sie sein Gnadengesuch erneut und wandeln Sie sein Todesurteil um.

  • Ich möchte meine Sorge hinsichtlich der fehlenden Transparenz bei der Überprüfung von Gnadengesuchen in Florida zum Ausdruck bringen. Zudem finde ich es besorgniserregend, dass keine offiziellen Informationen zu der Begründung für die Ablehnung des Gnadengesuchs von Cary Michael Lambrix oder zu den Untersuchungen, die im Rahmen der Überprüfung des Gnadengesuchs durchgeführt wurden, und den entsprechenden Untersuchungsergebnissen vorliegen.

  • Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Cary Michael Lambrix den Vorwurf des Mordes zurückweist und beteuert, dass er in Notwehr gehandelt hat.

  • Zudem ist darauf hinzuweisen, dass gegen Cary Michael Lambrix hauptsächlich Indizienbeweise vorliegen, Deborah Hanzel ihre belastende Aussage zurückgezogen hat und die Geschworenen sich untereinander nicht einig waren.

  • Ich möchte Sie außerdem in Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshof im Fall Hurst gegen Florida eindringlich darum bitten, alle Hinrichtungen in Florida auszusetzen, bis eine Lösung hinsichtlich der Probleme gefunden wurde, die in der Entscheidung des Gerichtshof aufgezeigt wurden.

Sachlage

Am 6. Februar 1983 wurden Clarence Moore und Aleisha Bryant getötet und in der Nähe des Wohnwagens verscharrt, in dem Cary Michael Lambrix mit Frances Smith lebte. Cary Michael Lambrix wurde des Mordes angeklagt. Sein Prozess im Jahr 1983 war letztlich ungültig, da sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen konnten. Bei der Neuverhandlung 1984 stimmten die Geschworenen für eine Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen. Sie sprachen sich mit zehn Stimmen zu zwei für seine Verurteilung zum Tode wegen des einen Mordes, und mit acht zu vier Stimmen für ein Todesurteil wegen des zweiten Mordes aus. Cary Michael Lambrix hat stets seine Unschuld beteuert und gibt an, in Notwehr gehandelt zu haben. Seinen Angaben zufolge soll Clarence Moore Aleisha Bryant getötet und dann Cary Michael Lambrix angegriffen haben, als dieser versuchte, den Mord an Aleisha Bryant zu verhindern.

Die wichtigste Zeugin der Staatsanwaltschaft gegen Cary Michael Lambrix war Frances Smith, die aussagte, dass Cary Michael Lambrix Clarence Moore und Aleisha Bryant getötet habe. Der Richter gestattete der Verteidigung nicht, widersprüchliche Aussagen zu thematisieren, die sie zu Beginn bei der Polizei gemacht hatte. Deborah Hanzel, die zum Tatzeitpunkt bei einem Cousin von Frances Smith wohnte, sagte aus, Cary Michael Lambrix habe zu ihr gesagt, dass er die beiden Opfer getötet hätte. 2003 zog sie diese Aussage jedoch zurück und sagte, dass er "zu keinem Zeitpunkt auch nur irgendwelche Andeutungen gemacht hat, dass er die beiden umgebracht hat". Ihren Angaben zufolge hatte Frances Smith ihr gesagt, dass "sie nicht wirklich wusste, was draußen passiert ist, aber Herr Lambrix ihr gesagt hat, dass der Typ [Clarence Moore] ausgeflippt ist und er ihm eins überziehen musste". Deborah Hanzel sagte, sie habe die Falschaussage gemacht, um die Geschichte von Frances Smith zu bestätigen, und weil "Frances Smith und staatliche Beamte" ihr "Angst" vor Cary Michael Lambrix gemacht hätten. Sie räume ihre Falschaussage nun ein, weil sie "sich nicht vor der Wahrheit verstecken" könne und sich nicht mehr länger schuldig fühlen wolle.

Ende November 2015 wurde der Anwalt von Cary Michael Lambrix darüber informiert, dass man das Gnadengesuch seines Mandanten abgelehnt habe. Details zu dieser Entscheidung teilte man ihm nicht mit. Im Dezember beantragte er beim zuständigen Begnadigungsausschuss einen Hinrichtungsaufschub und die Durchführung einer umfassenden Überprüfung der Möglichkeit einer Begnadigung im Fall seines Mandanten, im Rahmen derer auch ein Gespräch mit Cary Michael Lambrix stattfinden soll. Zudem forderte er eine Anhörung des Gnadengesuchs. Am 12. Januar 2016 kam der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Hurst gegen Florida zu dem Schluss, dass die Urteilsfindung bei Kapitalverbrechen in Florida verfassungswidrig ist. Grund dafür ist, dass die Geschworenen nur ein Urteil vorschlagen, der Richter jedoch die endgültige Entscheidung trifft. Inwiefern sich diese Gerichtsentscheidung auf den Fall von Cary Michael Lambrix auswirken wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.