"Verschwunden"

Li Xin

Li Xin

Der Verbleib des chinesischen Journalisten Li Xin ist unbekannt. Er war am 11. Januar mit dem Zug von Thailand zur Grenze von Laos aufgebrochen mit dem Ziel, auszureisen und einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Thailand zu stellen. Seither fehlt von ihm jede Spur. Es wird befürchtet, dass er nach China zurückgeführt wurde, wo ihm Inhaftierung sowie Folter und andere Misshandlungen drohen könnten.

Appell an

CHINESISCHER AUSSENMINISTER
Wang Yi Buzhang
No. 2, Chaoyangmen Nandajie
Chaoyangqu, Beijingshi 100701
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)

THAILÄNDISCHER AUSSENMINISTER
Don Pramudwinai
Ministry of Foreign Affairs, Sri Ayudhya Road
Bangkok 10400, THAILAND
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 66) 2643 5320 / (00 66) 2643 5314
E-Mail: minister@mfa.go.th

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFTER DER VOLKSREPUBLIK CHINA IN THAILAND
Embassy of The People's Republic of China in Thailand
57 Ratchadaphisek Road
Bangkok 10400, THAILAND
Fax: (00 66) 2246 8247
E-Mail: chinaemb_th@mfa.gov.cn

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS THAILAND
I.E. Frau Nongnuth Phetcharatana
Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin
Fax: 030-7948 1511 oder 030-79481251
E-Mail: general@thaiembassy.de

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Mingde Shi
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um den Verbleib und Rechtsstatus von Li Xin herauszufinden, und teilen Sie diese Informationen unverzüglich seiner Familie, seinen Rechtsbeiständen und der Öffentlichkeit mit.

  • Sollte er sich in Gewahrsam befinden, fordere ich Sie höflich auf, ihn umgehend und bedingungslos freizulassen, sofern er nicht offiziell einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er umgehend regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seinen Familienangehörigen und Rechtsbeiständen erhält, sofern er sich tatsächlich in Haft befindet.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urge the Chinese and Thai authorities to take all possible steps to establish the whereabouts and legal status of Li Xin, and to immediately disclose this information to his family, lawyers, and the public.

  • Demand that if he is detained, the authorities release him immediately and unconditionally unless he is formally charged with an internationally recognizable criminal offence.

  • Call on them to ensure without delay that if he is detained he has regular, unrestricted access to his families and lawyers.

Sachlage

Der Journalist Li Xin schickte am 11. Januar eine SMS an seine Lebensgefährtin, um ihr mitzuteilen, dass er auf dem Weg zur Grenze von Thailand nach Laos sei. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Laut Angaben seiner Lebensgefährtin hatte Lin Xi vor, in Thailand einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen, weshalb er zunächst das Land verlassen und dann mit einem neuen Visum wieder einreisen müsse.

Li Xin ist ehemaliger Redakteur der Kolumnenspalten auf der Webseite der bekannten chinesischen Tageszeitung Southern Metropolis Daily. Er war bereits im Oktober 2015 aus China nach Indien geflohen. Als man ihm dort kein Asyl gewährte, reiste er schließlich weiter nach Thailand. Während seiner Zeit in Indien gab Li Xin in Medieninterviews an, dass ihn Angehörige des chinesischen Staatssicherheitsdienstes im Juni 2013 stark unter Druck gesetzt hätten, als Informant gegen seine Kolleg_innen und Freund_innen auszusagen. Man habe ihm mit Inhaftierung gedroht, sollte er sich weigern dies zu tun. Nachdem er sich zunächst kooperativ gezeigt hatte, wollte Li Xin diese Tätigkeit bald nicht mehr weiterführen. Da er fürchtete, dass er und seine Familie deshalb ins Visier genommen würden, entschied er sich dazu, China zu verlassen. Seine Lebensgefährtin, die nach wie vor in China lebt, versorgt den gemeinsamen zweijährigen Sohn und ist derzeit wieder schwanger. Es besteht große Sorge um die Sicherheit von Li Xin, da mehrere südostasiatische Länder jüngst damit begonnen haben, aus China geflohene Dissident_innen und Angehörige ethnischer Minderheiten wieder nach China zurückzuführen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mehrere südostasiatische Länder haben in jüngster Vergangenheit infolge erhöhten Drucks seitens der chinesischen Regierung gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verstoßen. Das Non-Refoulement-Prinzip ist das Verbot, Menschen in Staaten oder Territorien auszuweisen, zurückzuweisen, abzuschieben oder auszuliefern, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es ist in zahlreichen internationalen Abkommen verankert und als Völkergewohnheitsrecht für alle Staaten bindend. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Staaten relevante Abkommen, wie z. B. die Genfer Flüchtlingskonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, oder das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, ratifiziert haben oder nicht.

Im November 2015 wurden die beiden chinesische Aktivisten Jiang Yefei und Dong Guangping, die vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt worden waren, von Thailand nach China abgeschoben. Dort drohen ihnen Folter und andere Misshandlungen und sie laufen Gefahr, kein faires Gerichtsverfahren zu erhalten (siehe UA-259/2015: www.amnesty.de/urgent-action/ua-259-2015/aktivisten-abgeschoben). Im Juli 2015 veranlassten die thailändischen Behörden die Abschiebung von etwa 100 Personen, in der Mehrzahl ethnische Uigur_innen mit chinesischer Staatsbürgerschaft, die Gefahr liefen, bei einer Rückführung nach China gefoltert oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt zu werden. Im Dezember 2012 wies Malaysia sechs Uigur_innen aus, deren Asylanträge noch vor dem UNHCR anhängig waren. Und im Dezember 2009 schoben die kambodschanischen Behörden 20 uigurische Asylsuchende ab. Fünf der 20 Betroffenen sind Berichten zufolge in China zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Acht weitere sollen in Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit Gefängnisstrafen zwischen 16 und 20 Jahren erhalten haben.

Darüber hinaus sind in den vergangenen Monaten einige Personen, die für ihre kritische Haltung gegenüber der chinesischen Regierung bekannt sind oder mit Regierungskritiker_innen in Verbindung gebracht werden, in südostasiatischen Ländern unter nicht geklärten Umständen "verschwunden". So "verschwand" beispielsweise Gui Minhai, ein schwedischer Staatsbürger chinesischer Herkunft, im Oktober 2015 aus Thailand. Aktivist_innen befürchten, dass er nach China abgeschoben wurde. Am 17. Januar 2016 legte Gui Minhai im chinesischen Staatsfernsehen CCTV ein "Geständnis" ab, das möglicherweise erzwungen worden war. Am 6. Oktober 2015 wurde der 16-jährige Bao Zhuoxuan, Sohn der chinesischen Anwältin Wang Yu, zusammen mit den chinesischen Aktivisten Tang Zhishun und Xing Qingxian aus einer Pension in Mong La, einer Stadt in Myanmar nahe der chinesischen Grenze, von uniformierten Beamt_innen und in Zivil gekleideten Personen abgeführt. Nach einigen Tagen ohne jegliche Informationen über ihren Verbleib wurde Bao Zhuoxuan zum Haus seiner Großeltern in Ulanhot in der Autonomen Region Innere Mongolei in Nordchina zurückgebracht. Man geht davon aus, die anderen beiden Männer von den chinesischen Behörden festgehalten werden.