Wegen Tweets in Haft

Bahrain

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Der bahrainische Aktivist Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji wurde am 3. Januar im Zusammenhang mit von ihm veröffentlichten Twitter-Nachrichten festgenommen. Er wird derzeit zum Verhör in Haft gehalten. Amnesty International betrachtet Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji als gewaltlosen politischen Gefangenen und fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P.O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: über die Webseite: www.interior.gov.bh/contact_en.aspx
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Webseite http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.embassy-worldwide.com/embassy/bahraini-embassy-in-berlin-germany

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji bitte sofort und bedingungslos frei, da er sich nur in Haft befindet, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat.

  • Gewähren Sie ihm bitte sofort Zugang zu seinem Rechtsbeistand und jeglicher erforderlichen medizinischen Versorgung.

  • Ich fordere Sie höflich auf, im Einklang mit den Verpflichtungen der Regierung aus Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte Gesetze, mit denen die friedliche Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kriminalisiert wird, aufzuheben.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bahraini authorities to release Dr. Sa’eed al-Samahiji immediately and unconditionally, as he is being detained solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.

  • Urging them to grant him immediate access to his lawyer and any medical attention he may require.

  • Urging them to repeal laws that criminalize the peaceful exercise of the right to freedom of expression, in line with Bahrain’s obligations under Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights.

Sachlage

Am 3. Januar gegen 2:30 Uhr nachts wurde der bahrainische Aktivist Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji bei sich zuhause in 'Issa Town, einer Stadt etwa 15 Kilometer südlich der Hauptstadt Manama, festgenommen. Seine Wohnung wurde durchsucht und elektronische Geräte beschlagnahmt. Um fünf Uhr morgens desselben Tages rief Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji seine Familienangehörigen an und erklärte ihnen, dass er bei der Kriminalpolizei festgehalten werde. Dann wurde die Verbindung unterbrochen. Am 4. Januar rief er seine Familie erneut an und sagte, dass man ihn zum Dry-Dock-Gefängnis in Manama gebracht habe, wo seine Angehörigen ihn einen Tag später besuchten. Er berichtete, dass man ihm gesagt habe, dass er für Befragungen festgehalten werde. Dabei solle es um die Verbreitung von Informationen über die Hinrichtung des bekannten saudi-arabischen schiitischen Geistlichen Sheikh Nimr al-Nimr durch die Regierung in Saudi-Arabien und die Beleidigung des Königreichs Saudi-Arabien über Twitter gehen. Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji hat seit seiner Festnahme keinen Zugang zu seinem Rechtsbeistand.

Am 4. Januar veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über die siebentägige Inhaftierung einer Person, der "Missbrauch elektronischer Netzwerke für die Beleidigung eines Bruderlandes und Anstiftung zu nicht-genehmigten Demonstrationen, die zu gewaltsamen Protesten geführt haben" vorgeworfen wird. Zwei Tage zuvor hatte das Innenministerium auf seiner Internetseite bekanntgegeben, dass die Paragrafen 168 und 215 des bahrainischen Strafgesetzbuchs bei rechtlichen Schritten gegen Personen eingesetzt würden, die versuchten, die jüngsten Urteile in Saudi-Arabien zu nutzen, um konfessionelle Spannungen zu erhöhen, oder zu Gewalt anzustiften. Jeder Person, auf die dies zutreffe, "drohen bis zu zwei Jahre Haft und/oder eine Geldstrafe von bis zu 200 Bahrainischen Dinar (etwa 480 Euro)".

Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji war bereits zuvor als gewaltloser politischer Gefangener betrachtet worden, als er wegen einer kurzen Rede festgenommen und strafrechtlich verfolgt wurde, die er bei einer Beerdigung gehalten hatte. Er verbrachte in diesem Zusammenhang ein Jahr in Haft wegen "öffentlicher Beleidigung des Königs von Bahrain" und wurde am 1. Juli 2015 wieder freigelassen.

Die Familie von Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji sagte Amnesty International, dass sie sich um seinen Gesundheitszustand sorgen würde. Verletzungen, die er infolge von Folter und anderweitigen Misshandlungen während einer Festnahme 2011 davongetragen hatte, bereiten ihm noch immer Probleme.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji arbeitet als Augenarzt. Er war bereits zuvor festgenommen worden, nachdem er bei der Beerdigung des 22-jährigen Demonstranten Sadeq Sabt im September 2013 eine kurze Ansprache gehalten hatte, die gefilmt wurde. Sadeq Sabt war einen Monat zuvor in der Salmaniya-Klinik an Verletzungen gestorben, die er am 30. Juli erlitten hatte, als er bei einer Demonstration von einem Polizeifahrzeug überfahren worden war. Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji wurde unter den Paragrafen 92/2 und 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs wegen "öffentlicher Beleidigung des Königs von Bahrain" schuldig gesprochen und im Dezember 2013 zu einem Jahr Haft verurteilt. Um für die Dauer seines Rechtsmittelverfahrens auf freien Fuß bleiben zu können, musste er eine Kaution in Höhe von 200 Bahrainischen Dinar (etwa 480 Euro) hinterlegen. Nachdem das Hohe Berufungsgericht sein Urteil im April 2014 bestätigt hatte, nahm man ihn am 1. Juli 2014 fest und brachte ihn in das Jaw-Gefängnis etwa 30 Kilometer südlich von Manama.

Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji gehörte zudem zu einer Gruppe von Gesundheitsexpert_innen der Salmaniya-Klinik, die Anfang 2011 festgenommen wurden, weil sie sich in Interviews mit ausländischen Journalist_innen offen geäußert und der Regierung die Misshandlung von Demonstrierenden vorgeworfen hatten. Alle wurden über mehrere Wochen in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji wurde wegen "Entführung für terroristische Zwecke", "rechtswidriger Versammlung und Teilnahme an nicht-genehmigten Protestmärschen" und "Anfachens von Hass gegen eine andere Religionsgemeinschaft" zu einem Jahr Haft verurteilt. Das Kassationsgericht in Manama bestätigte seine Verurteilung am 1. Oktober 2012. Am 24. April 2013 wurde Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji aus der Haft entlassen.

Er gab Amnesty International gegenüber an, dass man ihm während seiner Festnahme 2011 Schläge gegen den Kopf, die Beine und in die Nierengegend versetzt habe und er noch immer an gesundheitlichen Problemen leide, die auf seine Folterung und anderweitige Misshandlung zurückgehen.

Nach Überprüfung der gerichtlichen Dokumente und Beweise hat Amnesty International keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass Dr. Sa'eed Mothaher Habib al-Samahiji oder die anderen Gesundheitsexpert_innen während der 2011 stattfindenden Demonstrationen für Reformen Gewalt angewendet oder befürwortet hat. Amnesty International betrachtete die Betroffenen als gewaltlose politische Gefangene, die sich nur in Haft befanden, weil sie von ihren Rechten auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hatten.