Fotojournalist erneut in Haft

Ein Berufungsgericht in Bahrain hat die dreimonatige Haftstrafe des Fotojournalisten Ahmad Fardan bestätigt. Er wurde nach der Gerichtsverhandlung sofort inhaftiert, um die Gefängnisstrafe abzuleisten. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Website: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, das Urteil gegen Ahmad Fardan aufzuheben und ihn sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund seiner friedlichen Arbeit als Fotojournalist inhaftiert ist.

  • Bitte leiten Sie eine gründliche, unabhängige und unparteiische Untersuchung zu den Vorwürfen ein, dass Ahmad Fardan in Gewahrsam von Sicherheitskräften gefoltert oder anderweitig misshandelt wurde.

  • Ich bitte Sie eindringlich, ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to quash the conviction against Ahmad Fardan and release him immediately and unconditionally as he is a prison of conscience, imprisoned solely for his peaceful work as a photojournalist.

  • Urging them to order a thorough, independent and impartial investigation into allegations that Ahmad Fardan was tortured or otherwise ill-treated when in the custody of the security forces.

  • Urging them to uphold the rights to freedom of expression, association and assembly, in line with Bahrain’s international human rights obligations.

Sachlage

Am 3. Februar 2016 bestätigte das Berufungsgericht in Manama, der Hauptstadt von Bahrain, die dreimonatige Haftstrafe gegen Ahmad Fardan. Er war am 17. Februar 2015 wegen des "Versuchs der Teilnahme an einer Versammlung" im Zusammenhang mit einer Demonstration vom 16. Dezember 2013 in der Ortschaft Abu Saiba’ westlich von Manama verurteilt worden. Ahmad Fardan hatte vorgehabt, von dieser Demonstration als Fotograf zu berichten. Das Berufungsgericht ordnete außerdem die Konfiszierung all seiner elektronischen Geräte an, darunter sein Computer, seine Kamera und die zugehörigen Objektive. Er wurde vom Gerichtssaal aus in das Jaw-Gefängnis im Südosten von Bahrain gebracht, um dort seine Haftstrafe abzuleisten. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Ahmad Fardan war ursprünglich am 26. Dezember 2013 festgenommen worden. Er gab an, während seines Transports in die Zentrale der Kriminalpolizei in Manama geohrfeigt, geschlagen und am Penis gezogen worden zu sein. Während des Verhörs wurden ihm eigenen Angaben zufolge die Augen verbunden und die Hände hinter dem Rücken gefesselt. Außerdem soll man ihn solange geschlagen haben, bis er das Bewusstsein verlor. Auf Röntgenaufnahmen, die Amnesty International vorgelegt wurden, sind zwei gebrochene Rippen zu sehen. Am 9. Januar 2014 wurde Ahmad Fardan zur Gefängnisverwaltung gebracht, um einen Angehörigen der Sonderermittlungseinheit zu treffen. Von diesem wurde Ahmad Fardan zu seiner mutmaßlichen Folterung und anderen Misshandlungen befragt. Der Ermittler sagte ihm, der Grund für das Treffen sei eine von Amnesty International gestartete Urgent Action vom 7. Januar 2014. Ahmad Fardan berichtete dem Ermittler von seiner erlittenen Folter und wurde am selben Abend gegen Kaution freigelassen. Amnesty International ist nicht bekannt, dass weitere Untersuchungen zu den Foltervorwürfen stattgefunden haben.

Am 14. Januar 2014 veröffentlichte das Innenministerium eine Erklärung, in der bestritten wird, dass Ahmad Fardan gefoltert wurde oder gebrochene Rippen erlitten hat. Das Innenministerium erklärte außerdem, dass Ahmad Fardan in Verbindung mit seiner "Beteiligung an einem Angriff auf die Polizei mit Molotow-Cocktails Anfang des Monats" festgenommen worden sei. Ahmad Fardan erfuhr erst durch die Erklärung von dieser Anklage. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde diese Anklage später jedoch wieder fallengelassen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmad Fardan dokumentiert fotografisch Demonstrationen in Bahrain. 2013 gewann er den jährlichen Freedom-House-Fotowettbewerb, welcher Bilder von Unterdrückung und Freiheit zum Thema hatte. Freedom House ist eine NGO mit Sitz in den USA, die sich für Demokratie, politische Freiheit und Menschenrechte einsetzt. Ahmad Fardan hat als Fotograf bereits für die Agenturen Nur Photo, Demotix und Sipa gearbeitet und kürzlich eine Stelle bei der Nachrichtenagentur Gulf Daily News angetreten.

Ahmad Fardan wurde am 26. Dezember 2013 um 2:30 Uhr morgens bei einer Razzia seines Hauses in der Ortschaft Abu Saibah westlich von Manama von Beamt_innen in Zivil festgenommen, die ihm keinen Haftbefehl vorlegten, und seinen Computer und seine Kameras konfiszierten. Er gab an, während seines Transports in die Zentrale der Kriminalpolizei in Manama geohrfeigt, geschlagen und am Penis gezogen worden zu sein. Vor Ort wurde er eigenen Angaben zufolge ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und während des Verhörs so lange geschlagen, bis er das Bewusstsein verlor. Daraufhin wurde er ins Salmaniya-Krankenhaus gebracht, wo eine Röntgenuntersuchung ergab, dass zwei seiner Rippen gebrochen waren. Nach der Untersuchung wurde Ahmad Fardan zur Kriminalpolizei zurückgebracht und dort zu einer Demonstration am 16. Dezember 2013 in der Nähe seines Hauses befragt. Aus Angst vor weiterer Folter gab er zu, dass er vorgehabt hatte, an der Demonstration teilzunehmen, und unterschrieb – immer noch mit verbundenen Augen – entsprechende Dokumente, die er nicht lesen konnte. Anschließend wurde er der Staatsanwaltschaft vorgeführt und ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistandes verhört, bevor er für eine medizinische Routineuntersuchung ins Krankenhaus des al-Qal'a-Gefängnisses und schließlich in das Dry-Dock-Gefängnis von Manama gebracht wurde. Die dortigen Gefängnisbehörden erhielten jedoch Anweisungen, ihn in das al-Qal'a-Gefängniskrankenhaus zu verlegen, wo er dann bis zum 31. Dezember 2013 blieb. In dieser Zeit durfte er nur zwei Mal kurz mit seiner Familie telefonieren.

Am 1. Januar 2014 erschien Ahmad Fardan erneut vor der Staatsanwaltschaft. Diese ordnete eine 45-tägige Untersuchungshaft wegen "beabsichtigter Teilnahme an einer Versammlung" an. Daraufhin wurde er erneut in das Dry-Dock-Gefängnis in Manama überstellt, wo ihn seine Familie am 5. Januar 2014 zum ersten Mal besuchen durfte.

Am 9. Januar 2014 wurde Ahmad Fardan gegen Kaution freigelassen. Vor seiner Freilassung hatte er Besuch von einem Angehörigen der Sonderermittlungseinheit erhalten, die innerhalb der Staatsanwaltschaft eingerichtet wurde, um bei Verdacht auf Folter und andere Misshandlungen vonseiten der Sicherheitskräfte zu ermitteln.

Am 11. Januar 2014 gab Ahmad Fardan der bahrainischen Zeitung al-Wasat ein Interview, in dem er über seine Folterung und Misshandlung während des Transports in die Zentrale der Kriminalpolizei in Manama im Fahrzeug der Sicherheitskräfte und nach der Ankunft vor Ort berichtete.

Die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter, über freie Meinungsäußerung, über Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten sowie die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung haben am 10. Januar 2014 gemeinsam eine Erklärung zum Fall von Ahmad Fardan an die Regierung von Bahrain herausgegeben.

Das Gerichtsverfahren von Ahmad Fardan wurde am 12. Mai 2014 vor dem erstinstanzlichen Strafgericht in Manama eröffnet. Ahmad Fardan sagte vor Gericht aus, dass er gefoltert wurde, dass er an keiner gesetzeswidrigen Versammlung teilgenommen habe und dass er lediglich Fotos mache. Andere Journalist_innen bezeugten vor Gericht, dass Ahmad Fardan als Fotograf arbeitet und lediglich Fotos macht.