Weiterhin Sorge um Raif Badawi

Raif Badawi mit seinen Kindern

Raif Badawi mit seinen Kindern

Die für den 6. und 13. Februar angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi wurden aus unbekannten Gründen ausgesetzt. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr, dass die gegen den inhaftierten Blogger verhängten Stockschläge in den kommenden Wochen vollstreckt werden. Der gewaltlose politische Gefangene ist zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden.

Appell an

KÖNIG
Salman bin Abdul Aziz Al Saud
Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass keine weiteren Stockhiebe gegen Raif Badawi ergehen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Raif Badawi sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Raif Badawi aufgehoben wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to put a stop to any further flogging of Raif Badawi.

  • Calling on them to release him immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience, detained solely for exercising his right to freedom of expression.

  • Calling on them to ensure that his conviction and sentence are quashed.

Sachlage

Aus nicht bekannten Gründen ist Raif Badawi am 6. und 13. Februar nicht wie erwartet öffentlich mit 50 Stockhieben bestraft worden. Er wurde auch diesmal vor den angesetzten Terminen zur Vollstreckung der Prügelstrafe weder aus seiner Zelle geholt noch von einem Gefängnisarzt untersucht.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurde sein Fall am 3. Februar vom Obersten Gerichtshof an das Strafgericht in Dschidda zurückverwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt und es ist unklar, ob die Vollstreckung der Prügelstrafe nun dauerhaft ausgesetzt oder verschoben wird.

Es wird erwartet, dass Raif Badawi bald vor dem Strafgericht erscheinen muss, wo ihm die Entscheidung des Gerichts vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Obersten Gerichtshofs mitgeteilt wird. Ein Datum für diese Anhörung ist jedoch noch nicht bekanntgegeben worden. Der Oberste Gerichtshof könnte den Schuldspruch und das Strafmaß bestätigt haben, er könnte aber auch eine Neuverhandlung angesetzt haben, entweder durch Aufhebung des Urteils oder die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen. Trotz der internationalen Protestwelle haben die saudischen Behörden bisher keine offizielle Stellungnahme zum Fall von Raif Badawi abgegeben.

Solange das Urteil nicht aufgehoben wird, ist Raif Badawi weiterhin in Gefahr, mit Stockhieben bestraft zu werden und zehn Jahre im Gefängnis zu bleiben.

Der Blogger war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurden ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195.000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und wegen "Beleidigung des Islam" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein. Inzwischen liegt er wieder beim Strafgericht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Raif Badawi hatte am 9. Januar 2015 auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Stockschläge erhalten. Am darauffolgenden Freitag hätten weitere 50 Hiebe der insgesamt 1.000 gegen ihn verhängten Stockschläge vollstreckt werden sollen. Er wurde jedoch zuvor von einem Arzt untersucht, der die Aussetzung der Prügelstrafe empfahl, da Badawis Wunden noch nicht hinreichend geheilt seien und er weiteren Stockhieben nicht standhalten könne. Raif Badawi wurde am 21. Januar ins König-Fahd-Krankenhaus in Dschidda gebracht. Dort untersuchte ihn ein achtköpfiges Ärzteteam. Nach einer mehrstündigen Untersuchung kamen die Ärzte zu dem Schluss, dass Raif Badawi unter Bluthochdruck leidet, und empfahlen den Behörden deshalb, die Stockschläge auszusetzen. Am Freitag, den 23. Januar, wurde Raif Badawi jedoch aus seiner Zelle geholt und von einem Arzt untersucht, den er noch nie zuvor gesehen hatte. Der Arzt befand ihn für gesund genug, erneut mit 50 Stockschlägen bestraft zu werden. Daraufhin wurde dem Arzt mitgeteilt, dass ein Ärzteteam zwei Tage zuvor die

Aussetzung der Prügelstrafe empfohlen hatte. Der Arzt entschied dann, Raif Badawi erneut von dem Ärzteteam untersuchen zu lassen und die Empfehlung zur weiteren Vollstreckung der Strafe nicht zu unterzeichnen.

Die saudischen Behörden gehen weiterhin scharf gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit außergerichtlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Am 6. Juli 2014 wurde Raif Badawis Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al Khair, vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15 jährigen Haftstrafe – von denen er zehn Jahre verbüßen muss – und einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt. Die Anklagen gegen ihn lauten "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen". Am 12. Januar 2015 wurde das Urteil gegen ihn vom Sonderstrafgericht in Riad bestätigt. Der Richter ordnete an, dass der Menschenrechtler nun doch die gesamten 15 Jahre verbüßen muss, weil er sich weigert, sich für seine "Straftaten" zu entschuldigen (siehe UA 098/2014-2, unter: www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014-2/haft-gegen-menschenrechtler-…).

Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem allgemeinen Gericht in Dschidda. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) erhoben werden könne. Daher übergab das allgemeine Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Dschidda. Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Dschidda oder einem anderen Gericht, wie dem für Fälle von "Apostasie" zuständigen allgemeinen Gericht in Dschidda, übergeben werden solle. Das Berufungsgericht in Dschidda übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Stockhieben verurteilte. Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Dschidda. Am 25. Dezember 2013 entschied der Richter des Strafgerichts schließlich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen "Apostasie" handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Dschidda überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle. Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Dschidda, das Raif Badawi am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Stockschlägen und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195.000 Euro) verurteilte. Raif Badawi legte daraufhin Rechtsmittel ein. Am 1. September 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Im Dezember 2014 soll der Fall an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet worden sein. Derzeit liegt der Fall wieder beim Strafgericht.