Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Urgent Action

TODESSTRAFE / DROHENDE STEINIGUNG

  • Iran
UA-179/2007
Index:
MDE 13/084/2007
09. Juli 2007

Frau Mokarrameh Ebrahimi, 43 Jahre alt

Mokarrameh Ebrahimi ist in Gefahr, wegen Ehebruchs durch Steinigung hingerichtet zu werden. Ja’far Kiani, der Mann, mit dem Mokarrameh Ebrahimi zwei Kinder hat und der wegen desselben Ehebruchs zum Tode verurteilt wurden war, soll am 5. Juli 2007 gesteinigt worden sein.

Mokarrameh Ebrahimi und Ja'far Kiani wurden zum Tod durch Steinigung verurteilt, nachdem man sie vor der Abteilung 1 des Strafgerichts von Takestan des Ehebruchs für schuldig befunden hatte. Auf der Grundlage von § 83 des iranischen Strafgesetzbuches ist die Todesstrafe durch Steinigung beim Straftatbestand des Ehebruchs vorgeschrieben, wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau daran beteiligt waren. Nach iranischem Recht kann der Straftatbestand des Ehebruchs nur dann belegt werden, wenn es Zeugenaussagen gibt (die Anzahl der erforderlichen Zeugen kann je nach Auslegung des Straftatbestands variieren), ein Geständnis vorliegt (welches vier Mal wiederholt werden muss) oder wenn der Richter „Erkenntnisse“ hat. Im vorliegenden Fall waren es „Erkenntnisse“ des Richters, die zu dem Schuldspruch führten.

Der ursprüngliche Hinrichtungstermin für Mokarrameh Ebrahimi und Ja'far Kiani war der 17. Juni 2007 gewesen, nachdem ihr Antrag auf Aufhebung des Todesurteils von der iranischen Amnestie- und Begnadigungskommission abgelehnt worden war. Später wurde das Hinrichtungsdatum auf den 21. Juni 2007 festgesetzt. Die Steinigungen sollten auf dem Friedhof Behesht-e Zahra der Stadt Takestan in der Provinz Qazvin im Nordwesten des Landes in Anwesenheit eines Richters der Abteilung 1 des Strafgerichts stattfinden, welche die Todesurteile verhängt hatte.

Nachdem Mitglieder der iranischen Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe durch Steinigung (Stop Stoning forever) die geplante Steinigung publik gemacht hatten, sah sich die iranische Regierung sowohl mit nationalen als auch internationalen Forderungen – unter anderem von amnesty international – konfrontiert, die Steinigungen zu verhindern. Der öffentliche Druck führte offenbar dazu, dass am 20. Juni 2007 gemeldet wurde, die oberste Justizautorität des Landes, Ayatollah Shahroudi, habe die Justizbehörden von Takestan schriftlich aufgefordert, die Steinigungen vorübergehend auszusetzen. Die gegen Mokarrameh Ebrahimi und Ja'far Kiani verhängten Todesurteile blieben jedoch bestehen. Mokarrameh Ebrahimi befindet sich seit elf Jahren im Gefängnis Choubin in der Provinz Qazvin. Ihre beiden Kinder, von denen eines elf Jahre alt sein soll, leben vorliegenden Informationen zufolge bei ihr in der Haftanstalt.

Am 7. Juli 2007 gab die Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe durch Steinigung bekannt, Ja'far Kiani sei zwei Tage zuvor in Aghche-kand, einem Dorf außerhalb von Takestan, zu Tode gesteinigt worden. Berichten zufolge waren an der Steinigung vornehmlich Vertreter der Lokalregierung und der Justizbehörden, aber auch einige Bewohner des Ortes beteiligt.

Am 8. Juli 2007 berichtete die Zeitung „E’temad-e Melli“, dass einige Bewohner und eine Person mit Verbindungen zu lokalen Parlamentsabgeordneten die Hinrichtung bestätigt hätten. Eine Bestätigung der Justizbehörden liegt jedoch noch nicht vor.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Dezember 2002 hieß es in Berichten, Ayatollah Shahroudi habe als Oberste Justizautorität die Richter des Landes angewiesen, ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung zu verfügen, bis der oberste Religionsführer Ayatollah Ali Khamenei über eine dauerhafte Gesetzesänderung entschieden hat. Im September 2003 wurde jedoch ein Gesetz über die Vollstreckung bestimmter Strafformen, darunter auch die Steinigung, verabschiedet, welches das Moratorium offenbar außer Kraft setzte. Zudem erhielt amnesty international trotz des gemeldeten Moratoriums für Steinigungen weiterhin Berichte über die Verhängung dieser Strafe, wenn auch nach vorliegenden Informationen bis Mai 2006 keine Steinigung vollzogen wurde. Im Mai 2006 erhielt amnesty international dann Kenntnis über die Vollstreckung zweier Todesurteile durch Steinigung. Ein Mann namens Abbas und eine Frau namens Mahboubeh sollen auf dem Friedhof von Mashhad zu Tode gesteinigt worden sein, nachdem man sie des Ehebruchs und der Ermordung von Mahboubehs Ehemann für schuldig befunden hatte. Ein Teil des Friedhofs war für die Öffentlichkeit abgesperrt worden, und über 100 Angehörige der Revolutionsgarden und der Basij-Milizen (paramilitärische Einheiten von Freiwilligen, die den Revolutionsgarden angegliedert sind) sollen das Paar zu Tode gesteinigt haben.

Am 21. November 2006 erklärte der iranische Justizminister Jamal Karimi-Rad, im Iran würden keine Steinigungen vollstreckt. Der Leiter der Justizvollzugsbehörde in Teheran bestätigte diese Angabe am 8. Dezember 2006. Die Initiatorinnen der Anti-Steinigungsinitiative hingegen haben darauf erwidert, dass unwiderlegbare Beweise für die Steinigungen in Mashhad vorlägen.

Mitte des Jahres 2006 leitete eine Gruppe von Menschenrechtsverteidigerinnen, darunter Journalistinnen und Rechtsanwältinnen, eine Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe durch Steinigung ein, nachdem sie in Erfahrung gebracht hatten, dass elf Personen in Gefahr waren, zu Tode gesteinigt zu werden. Seit der Gründung dieser Initiative sind drei Personen vor der Steinigung bewahrt worden: Hajieh Esmailvand (siehe UA 336/04), Parisa und ihr Ehemann Najaf (siehe UA 257/06). In weiteren Fällen sind die Hinrichtungen aufgeschoben worden, in anderen stehen Überprüfungen der Urteile oder Neuverfahren an. Nach Kenntnis von amnesty international sind derzeit gegen sieben Frauen und einen Mann Todesurteile durch Steinigung anhängig.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • fordern, dass die Vollstreckung des gegen Mokarrameh Ebrahimi verhängten Todesurteils durch Steinigung sofort gestoppt wird;
  • die Behörden auffordern, das Todesurteil unverzüglich umzuwandeln;
  • die Behörden auffordern, zu klären, ob Ja’far Kiani am 5. Juli 2007 zu Tode gesteinigt wurde, und darlegen, dass nach Ihrem Wissensstand die oberste Justizautorität des Landes zuvor einen Hinrichtungsstopp verfügt hatte;
  • darlegen, dass Sie die Todesstrafe vorbehaltlos ablehnen, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, des fundamentalsten Menschenrechts, ist;
  • die Abschaffung des Gesetzes fordern, welches die Todesstrafe durch Steinigung im Iran vorsieht;
  • verurteilen, dass nach iranischem Recht der Tod durch Steinigung bei Ehebruch eines verheirateten Mannes oder einer verheirateten Frau vorgeschrieben ist, und deutlich machen, dass die Kriminalisierung von Ehebruch und einvernehmlichem außerehelichem Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt.

APPELLE AN:

His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr, Tehran, IRAN (oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)

Telefax: (00 98) 213 390 4986

Director of Qazvin State Government Office (Regierung der Provinz Qazvin – keine Postanschrift verfügbar)

Telefax: (00 98) 281 368 2941, (00 98) 281 368 2895

KOPIEN AN:

His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Office of the Supreme Leader, Shoahada Street, Qom, Tehran, IRAN (Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)

E-Mail: info@leader.ir; istiftaa@wilayah.org

Botschaft der Islamischen Republik Iran, S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti

Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin

Telefax: 030-8435 3535

E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. August 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Persian, Arabic, English, French or your own language:

- calling for the authorities to halt the execution by stoning of Mokarrameh Ebrahimi immediately;

- calling for the death sentence against Mokarrameh Ebrahimi to be commuted;

- calling on the authorities to immediate clarify whether Ja’far Kiani was stoned to death on 5 July and, if so, whether this was in breach of the stay of execution that had been imposed by the Head of the Judiciary;

- stating your unconditional opposition to the death penalty, as the ultimate cruel, inhuman and degrading punishment and violation of the right to life;

- calling for the abolition in law of execution by stoning in Iran;

- noting that execution by stoning is prescribed for the adultery of a married man or a married woman, and stating that Amnesty International is opposed to the criminalization of consensual adult sexual relations in private.