Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Urgent Action

GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE / DROHENDE TODESSTRAFE

  • Kongo (Demokratische Republik)
UA-319/2006-3
Index:
AFR 62/009/2007
01. Mai 2007

Marie-Thérèse Nlandu Mpolo-Nene, Rechtsanwältin und Politikerin

Bienvenu Tungu Mukumbu, Fahrer (Name korrigiert)

Charles Félix Kianza Bata, Journalist und Pressereferent von Marie-Thérèse

Nlandu Mpolo-Nene (Name korrigiert)

José Lifumba Botumbele (“José Inonga”), Kirchenführer und politischer

Weggefährte von Marie-Thérèse Nlandu Mpolo-Nene

André (“Gauthier”) Lusiladio Mavambu, Leibwächter(Name korrigiert)

Bona Kongbo Nzingaba, Leibwächter von Marie-Thérèse Nlandu Mpolo-Nene

Claude Gayo Tenvo, Leibwächter von Marie-Thérèse Nlandu Mpolo-Nene

Gbala Kukambisa (Haushaltsangestellter von Marie-Thérèse Nlandu)

Ruffin Edjanga Fataki, Soldat

Basisa Inondo, Soldat

Nach über fünf Monaten Haft als gewaltlose politische Gefangene kamen Marie-Thérèse Nlandu und ihre neun Mitangeklagten am 30. April 2007 frei, nachdem sie das Militärgericht von Kinshasa freigesprochen hat. Die Familie von Marie-Thérèse Nlandu dankte allen Mitgliedern von amnesty international für ihre Unterstützung „während dieser dunklen Monate“.

Marie-Thérèse Nlandu Mpolo-Nene und ihre neun Mitangeklagten standen unter Anklage, eine Aufstandsbewegung („un mouvement insurrectionnel“) gegründet bzw. sich daran beteiligt zu haben. Zudem wurde ihnen der Besitz beziehungsweise der Kauf von Schusswaffen oder Munition vorgeworfen. Das Verfahren vor dem Militärgericht in Kinshasa, das gegen internationale Standards für einen fairen Prozess verstieß, war am 22. Dezember 2006 eröffnet und anschließend mehrfach vertagt worden. Nach Ansicht von amnesty international war Marie-Thérèse Nlandu allein wegen ihrer Anwaltstätigkeit und ihrer friedlichen politischen Aktivitäten in Haft genommen und ange-klagt worden.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. amnesty international setzt sich weiter dafür ein, dass alle Verfahren gegen Zivilisten vor Militärgerichten in der DR Kongo eingestellt und alle diesbezüglichen Folter- und Misshandlungsvorwürfe untersucht werden. Weitere Schritte von Seiten der Teilnehmer am Eilaktionsnetz sind nicht erforderlich.