Ramin Jahanbegloo, Geisteswissenschaftler
Der Geisteswissenschaftler Ramin Jahanbegloo, der sowohl die iranische als auch die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde am 30. August 2006 nach vier Monaten Haft gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen. Während seiner Haft in der Abteilung 209 im Teheraner Evin-Gefängnis hatte Ramin Jahanbegloo Berichten zufolge keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt.
Am Abend seiner Freilassung gab der Geisteswissenschaftler der studentischen iranischen Nachrichtenagentur ISNA ein umfassendes Interview, das auf Persisch auf der Internetseite www.isna.ir/Main/NewsView.aspx?ID=News-780366 nachzulesen ist. Gegenüber ISNA gab er an, man habe ihn zwar nicht der Spionage, aber Handlungen gegen die nationale Sicherheit beschuldigt und ihm Kontakte zu ausländischen Staatsbürgern vorgeworfen. Auf die Frage, ob er die Anklage, gegen die nationale Sicherheit des Iran verstoßen zu haben, letztlich akzeptiert habe, erklärte er: „Ich habe die Anklage in dem Sinne akzeptiert, dass ich erklärt habe, Kontakte zu den Ausländern gehabt zu haben und dass ich diesem Zirkel angehörte. Bis zu einem gewissen Grad habe ich eingeräumt, gegen die nationale Sicherheit agiert zu haben, aber mit der Einschränkung, dass ich nicht wusste, dass ich gegen die nationale Sicherheit handelte“. Laut Angaben von Ramin Jahanbegloo sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Er wisse nicht, ob Anklage gegen ihn erhoben werde. Auch die Höhe der Kautionssumme sei ihm nicht bekannt, aber als Sicherheit hätten die Besitzurkunden von zwei Häusern hinterlegt werden müssen.
Ramin Jahanbegloo gab an, in der Haft weder physisch noch psychisch unter Druck gesetzt worden zu sein. Der erste Monat im Gefängnis sei schwierig gewesen, weil er nicht an die Umgebung gewöhnt war und keine Besuche empfangen durfte. Danach hätten sich die Haftbedingungen allerdings gebessert. „In den darauf folgenden drei Monaten war ich in einer Einzelzelle inhaftiert, in der es einen Fernseher und Zeitungen gab und wo ich von Familienangehörigen besucht werden und telefonieren konnte. Ich weiß nicht, ob diese Sonderbedingungen nur mir zur Verfügung standen. Ich hatte auf jeden Fall bevorzugte Haftbedingungen, die andere Gefangene, die in [solchen Zellen] waren, nicht hatten“.
In dem Interview sprach Ramin Jahanbegloo über seine akademische Arbeit und seine Kontakte zu ausländischen Organisationen. Er geht davon aus, dass man ihn benutzt hatte, um politische Arbeit für US-amerikanische Organisationen zu leisten. Er erklärte: „Ich habe ein Konzept für den Marshall Fund [eine sich als unabhängig bezeichnende amerikanische Stiftung, die eine stärkere Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den USA und Europa fördert] verfasst. Im Rahmen dieses Projekts habe ich eine vergleichende Studie zwischen osteuropäischen und iranischen Intellektuellen erstellt. Darin habe ich Themen aufgegriffen wie die Stärkung der Zivilgesellschaft und den Sturz [von Regierungen] ... Ich hielt das nicht für eine politische Tätigkeit. Für mich war das eine intellektuelle Betätigung. Der Plan war völlig abstrakt. Es handelte sich nicht um einen Plan für eine politische Gruppierung, aber jetzt sehe ich, dass daraus etwas anderes gemacht wurde, als ich gehofft hatte. Mit anderen Worten, als Person, die einen eindeutigen, unpolitischen, sozialen und intellektuellen Hintergrund auf internationaler Ebene hat, erkenne ich, dass meine Arbeit für politische Zwecke missbraucht wurde“.
amnesty international befürchtet, dass Ramin Jahanbegloo allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit inhaftiert wurde und ihm die vage formulierte und weit gefasste Anklage der „Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ droht. Sollte er schuldig befunden und allein auf der Grundlage dieser Anklagen inhaftiert werden, würde amnesty international ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten und seine sofortige und bedingungslose Freilassung fordern. Obwohl Ramin Jahanbegloo erklärt hat, in der Haft nicht physisch oder psychisch unter Druck gesetzt worden zu sein, befürchtet amnesty international, dass er während der Verhöre genötigt wurde, sich schuldig zu bekennen und dabei menschenrechtliche Schutzmechanismen – wie das Recht auf einen Anwalt – nicht eingehalten wurden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der Geisteswissenschaftler Ramin Jahanbegloo war im April 2006 am Teheraner Mehrabad-Flughafen festgenommen worden. Er ist Leiter der Abteilung für Gegenwartsstudien der privaten Forschungsstelle für Kulturstudien in Teheran. Er hat über 20 Bücher über Philosophie und aktuelle politische Themen im Iran auf Persisch, Englisch und Französisch verfasst. Darüber hinaus hat er sich häufig in Beiträgen für internationale Zeitungen und Zeitschriften zur gegenwärtigen Lage im Iran geäußert. Am 7. Mai 2006 gab der iranische Geheimdienstminister Gholam Hussein Mohseni Ejeie bekannt, dass Ramin Jahanbegloo aufgrund seiner „Kontakte zu Ausländern“ festgenommen worden sei. In einer am 3. Juli dieses Jahres von ISNA veröffentlichten Stellungnahme hieß es: „Ramin Jahanbegloo war eine der Personen, die im Zusammenhang mit den Bemühungen der USA festgenommen wurden, eine ‚samtene Revolution’ im Iran einzuleiten ... Die USA planten eine ‚samtene Revolution’ im Iran, und Ramin Jahanbegloo spielte dabei eine Rolle“. Am 15. Juli 2006 hieß es in einem Artikel der iranischen Zeitung „Resalat“, es läge ein auf Video aufgezeichnetes „Geständnis“ von Ramin Jahanbegloo vor, welches in einigen „kulturellen Zirkeln“ im Iran gezeigt worden sei. Im Iran werden häufig „Video-Geständnisse“ im Fernsehen ausgestrahlt. In vorherigen Fällen haben Personen, die derartige „Geständnisse“ abgelegt hatten, hinterher erklärt, sie seien durch Misshandlungen und Folterungen dazu gezwungen worden.
Der Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. In dessen Artikel 14.3 (g) heißt es, dass niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen. Auch im Grundsatzkatalog der Vereinten Nationen für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen ist in Grundsatz 21 festgeschrieben, dass die Situation des Inhaftierten oder Strafgefangenen nicht ausgenutzt werden darf, um ihn zu einem Geständnis oder zu einer Belastung seiner selbst zu zwingen.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
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His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Office of the Supreme Leader, Shoahada Street, Qom, IRAN (Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)
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E-Mail: dr-ahmadinejad@president.ir oder über www.president.ir/email
His Excellency Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami, Imam Khomeini Avenue, Tehran, IRAN (Parlamentssprecher)
E-Mail: hadadadel@majlis.ir
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. November 2006 keine Appelle mehr zu verschicken.
- welcoming the release on bail of Ramin Jahanbegloo;
- seeking information concerning any charges and the nature of the evidence against him;
- asking to be informed of the date of any trial sessions which may take place;
- urging the authorities to drop any charges against him which relate solely to his peaceful exercise of his internationally recognized right to freedom of expression and association;
- stating that if Ramin Jahanbegloo were to be convicted and imprisoned solely on the basis of such charges, Amnesty International would consider him to be a prisoner of conscience, and would call for his immediate and unconditional release.
| Urgent Action: DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLU ... | UA-123/2006 | |
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