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Chile

CHILE

Trotz wesentlicher Fortschritte bei der Förderung der Menschenrechte wird auch 16 Jahre nach Ende der Militärherrschaft mit der Aufklärung der Taten und Hintergründe der Diktatur noch immer zögerlich umgegangen. Das größte Hindernis für die Beendigung der Straflosigkeit ist nach wie vor das Amnestiegesetz von 1978. Ein weiterer Anlass zur Sorge sind die Zustände in den Gefängnissen. Nachholbedarf besteht auch bei der Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Insbesondere der Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu angemessener Schulbildung ist für Teile der Bevölkerung nicht gewährleistet. Indigene sind weiterhin in vielen Bereichen benachteiligt. Angehörige der indigenen Gruppe der Mapuche werden oft Opfer von Menschenrechtsverletzungen seitens der Sicherheitskräfte. Am 10. Dezember 2006 starb Augusto Pinochet, bevor er für die zahlreichen ihm vorgeworfenen Menschenrechtsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden konnte. Sein Tod sollte nach der Meinung von ai ein Signal an die chilenischen Behörden und die Regierungen weltweit sein, dass Menschenrechtsverbrechen entschlossen und ohne Verzögerung vor Gericht gebracht werden müssen.

Politische Entwicklungen

Am 16. August 2005 verabschiedete der chilenische Kongress eine Reform der Verfassung. Dem Senat gehören in Zukunft nur noch gewählte Mitglieder an. Die Sitze für ernannte und zum Teil lebenslange Senatoren (z.B. frühere Präsidenten) wurden abgeschafft. Die Ernennung und Entlassung der Oberkommandierenden der Teilstreitkräfte unterliegt jetzt direkt dem Präsidenten bzw. der Präsidentin. Die Zustimmung des Sicherheitsrats, in dem die Oberkommandierenden selbst vertreten sind, ist nicht mehr notwendig.

In der Stichwahl im Januar 2006 wurde die Kandidatin des regierenden Parteien­bündnisses, die Sozialistin Michelle Bachelet, zur Präsidentin gewählt. Mit der Wahl von Bachelet, früher selbst vom Pinochetregime verfolgt, verknüpfte sich die Hoffnung auf einen endgültigen Bruch mit dem Erbe der Militärdiktatur und auf eine umfassende Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit.

Das Amnestiegesetz und die Aufarbeitung der Verbrechen der Militärdiktatur

Das 1978 von der damaligen Regierung per Dekret erlassene Amnestiegesetz schützt die für die Menschenrechtsverletzungen der Zeit zwischen dem 11. September 1973 und 10. März 1978 Verantwortlichen vor strafrechtlicher Verfolgung. Vermutlich entgingen so über 1.500 Täter der Verurteilung, da Militär- und Zivilgerichte regelmäßig Verfahren unter Anwendung des Gesetzes eingestellt haben. Die Annullierung des nach internationalem Recht ungültigen Amnestiegesetzes wurde entgegen Forderungen von Menschenrechtsorganisationen 2005 nicht in die neue Verfassung aufgenommen.

Neuinterpretationen des Gesetzes durch chilenische Gerichte machten es dennoch möglich, dass Verbrechen der Militärdiktatur vor Gericht verhandelt wurden. So wurden Fälle von „Verschwinden­lassen“ als ein noch andauerndes Verbrechen interpretiert. Somit war es trotz des Amnestiegesetzes möglich, Täter dafür zur Verantwortung zu ziehen. In jüngster Zeit wurden diese Entscheidungen jedoch in einigen Fällen wieder rückgängig gemacht. So verurteilte z.B. ein Gericht führende Mitglieder des ehemaligen Geheimdienstes 2004 für das „Verschwindenlassen“ einer Oppositionellen, im Juni 2005 wurden sie in zweiter Instanz unter Anwendung des Gesetzes aber wieder freigesprochen. Das Beispiel zeigt den schleppenden und verwickelten Charakter der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechts­verletzungen in Chile. Im Zusammenhang mit einem am 26. September 2006 ergangenen Urteil forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den Staat Chile auf, das Amnestiegesetz wegen Verstoßes gegen die amerikanische Menschenrechtskonvention abzuschaffen. Die chilenische Regierung erklärte sich nach dem Urteilspruch bereit, diesen umzusetzen. Gegenwärtig werden verschiedene Optionen zur Änderung des Gesetzes in den beiden Kammern des Kongresses diskutiert.

Augusto Pinochet

Am 7. Juni 2005 wurde Augusto Pinochet aufgrund der Anklage wegen Korruption und Steuerhinterziehung während seiner Regierungszeit die Immunität entzogen. Er soll mehrere Millionen US-Dollar auf geheime Konten verschoben haben. Am gleichen Tag entschied das Appellationsgericht von Santiago, dass er im Fall von Menschenrechtsverbrechen im Zusammenhang mit der sogenannten Operación Cóndor aus Gesundheitsgründen nicht prozessfähig sei. Diese Entscheidung war eine Umkehr der Entscheidung des Obersten Gerichts vom 4. Januar 2005, das die Anklageerhebung im Fall Operación Cóndor empfohlen hatte. Im Fall der Steuer­hinterziehung dagegen erklärte ihn ein Ärztegremium Ende 2005 für prozess­fähig und Pinochet wurde unter Hausarrest gestellt. Auch droht ihm eine Anklage im Rahmen der Operación Colombo, bei der über hundert Regimegegner umgebracht worden waren, sowie eine Anklage wegen des „Verschwindenlassens“ von 15 Personen. Im Juli 2006 entzog ihm das Oberste Gericht in Santiago endgültig die Immunität im Fall der Ermordung zweier Oppositioneller im Rahmen der „Todes­karawane“. Bis Ende November 2006 war dem Einundneunzigjährigen die Immunität in insgesamt sechs Fällen abgesprochen worden. Durch seinen Tod am 10. Dezember konnte er nicht mehr vor Gericht gestellt und verurteilt werden.

Die nationale Kommission für politische Haft und Folter

Ende November 2004 legte die sogenannte Valech-Kommission („Nationale Kommission für politische Haft und Folter“ unter dem Vorsitz von Sergio Valech) ihren Bericht vor. Sie hatte sechs Monate lang die Zeugenaussagen von 35.000 überlebenden Folteropfern der Militärregierung (1973-1990) gesammelt. Der Bericht belegt ohne jeden Zweifel, dass die Militärregierung systematisch Folter einsetzte. Den von der Kommission anerkannten 28.000 Opfern wurde eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Entgegen der Empfehlung der Kommission wurde der Bericht nicht zu einer Grundlage, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen: Aufgrund der Entscheidung der Regierung Lagos, den Bericht 50 Jahre unter Verschluss zu halten, werden die Täter anonym bleiben.

Situation in den Gefängnissen

Chile erfüllt nach wie vor nicht alle Verpflichtungen, die es mit Unterzeichnung der UN-Antifolter-Konvention eingegangen ist. Die Situation in den oft überfüllten Gefängnissen entspricht nicht internationalen Standards. In der Haftanstalt Santiago Sur etwa müssen sich 400 Häftlinge die für 76 Insassen vorgesehenen Räumlichkeiten teilen; die medizinische Versorgung und sanitäre Grundausstattung sind nicht ausreichend, bei dem Streit um Schlafplätze wurden Häftlinge verletzt. Eine Trennung minderjähriger Gefangener von Erwachsenen ist nicht sichergestellt.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Von dem im regionalen Vergleich starken Wachstum der chilenischen Wirtschaft profitiert bisher nur ein Teil der Chilenen. Zwar kann Chile Erfolge bei der Bekämpfung der Armut vorweisen, es zählt aber zu den Ländern mit einer besonders ungleichen Einkommensverteilung. Nach Zahlen des UN-Entwicklungsprogramms erhält das reichste Fünftel der Bevölkerung drei Fünftel des Gesamteinkommens, während das ärmste Fünftel nur über 3,3 Prozent verfügt. Auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Bildungseinrichtung ist für arme Bevölkerungsgruppen nicht oder nicht ausreichend gewährleistet. Die Unzufriedenheit mit dieser Situation führte 2006 zu einer Reihe von Protestaktionen und Streiks. So traten im Mai Schüler in einen mehrwöchigen Ausstand. Ihr Protest richtete sich unter anderem gegen ein nach wie vor gültiges Gesetz aus der Diktatur, das zu einer großen Kluft zwischen oft schlecht ausgestatteten öffentlichen Schulen und teuren Privatschulen geführt hat.

Die Indigenen-Problematik

Im Zusammenhang mit Landstreitigkeiten kommt es immer wieder zu Menschenrechts­verletzungen an Angehörigen der indigenen Gruppe der Mapuche. Diese geraten oft in Konflikte bei der Verteidigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gegenüber Forst- und Energieunternehmen, die in ihren traditionellen Siedlungsgebieten tätig sind. Jüngste Ausschreitungen der uniformierten Polizei gegen Angehörige der Mapuche am 24. Juli 2006 geben Anlass zur Besorgnis. Festgenommene gaben an, gefoltert worden zu sein.

amnesty international fordert von der chilenischen Regierung

  • die Annullierung des Amnestiegesetzes No. 2191 von 1978, das mit internationalem Recht unvereinbar ist sowie die unverzügliche Wiederaufnahme der unter dem Amnestiegesetz eingestellten Verfahren gegen ehemalige Beamte der Militärregierung, die der Folter, des "Verschwindenlassens" und des Mordes angeklagt sind;
  • die Zuständigkeit für Menschenrechtsfälle endgültig den Militärgerichten zu entziehen und in die Hände der zivilen Justiz zu legen;
  • die Ratifizierung der Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den Rechten indigener Gruppen und des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs;
  • öffentlich anzuerkennen, dass der Staat bei der Erfüllung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Verzug ist, und einen Zeitplan für die Erfüllung dieser Rechte aufzustellen. Besonders dringlich ist es, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Chilenen und Chileninnen sicherzustellen;
  • das Protokoll von San Salvador über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
  • die Haftbedingungen in den Gefängnissen zu verbessern;
  • die Position einer Ombudsperson („Defensor del Pueblo“) zu schaffen, die sich gegenüber der Regierung für die Einhaltung aller Menschenrechte einsetzt;
  • eine effektive Gesetzgebung gegen Diskriminierung zu entwickeln, die insbesondere Schutz für immigrierte, vertriebene oder nach Chile geflüchtete Personen bietet, die in Chile oft Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind;
  • die Anerkennung und Umsetzung der Deklaration der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger vom 9. Dezember 1998.