Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004
GHANA
| Amtliche Bezeichnung: Republik Ghana Staats- und Regierungschef: John Agyekum Kufuor Todesstrafe: nicht abgeschafft Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet |
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Die Todesstrafe blieb zwar gesetzlich verankert, doch wurden im Berichtszeitraum weder Todesurteile verhängt noch vollstreckt. Die Nationale Versöhnungskommission legte einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen vor, die seit 1957 in jenen Zeiten begangen worden waren, in denen sich in Ghana eine verfassungswidrige Regierung an der Macht befunden hatte. Eine Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie an Mädchen die Genitalverstümmelung vorgenommen hatte.
Hintergrundinformationen
Im Dezember fanden Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Staatschef Kufuor im Amt bestätigt wurde.
Die Nationale Versöhnungskommission
Die Nationale Versöhnungskommission schloss ihre Anhörungen im Juli ab. Sie war 2002 von der Regierung mit dem zunächst auf ein Jahr befristeten Auftrag eingesetzt worden, einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen zu erstellen, die seit der Unabhängigkeit des Landes von britischer Kolonialherrschaft im Jahr 1957 in jenen Zeiten begangen worden waren, in denen in Ghana eine verfassungswidrige Regierung die Macht innegehabt hatte. Ein weiterer Auftrag der Kommission bestand darin, Empfehlungen für Entschädigungsleistungen und Reformvorschläge zu erarbeiten. Bei den Menschen, die vor der Versöhnungskommission aussagten, handelte es sich überwiegend um die Opfer der Repression unter den Regierungen des ehemaligen Präsidenten J. J. Rawlings. Viele der mehr als 2000 einvernommenen Zeugen berichteten über summarische Gerichtsverfahren, über Folterungen und Misshandlungen sowie über Fälle von »Verschwindenlassen«.
Am 12. Oktober unterbreitete die Versöhnungskommission Präsident Kufuor ihren Abschlussbericht nebst Empfehlungen. Der Öffentlichkeit waren ihre Erkenntnisse hingegen bis Ende 2004 nicht zugänglich gemacht worden. Zu den Empfehlungen gehörten nach vorliegenden Meldungen die Zahlung von Entschädigungsleistungen an rund 3000 Opfer von Menschenrechtsverletzungen sowie institutionelle Reformen innerhalb der Sicherheitsdienste.
Frauenrechte
Obwohl die Genitalverstümmelung von Frauen bereits 1994 gesetzlich verboten wurde, fand sie vor allem im Norden des Landes weiterhin Anwendung. Im Januar wurde eine 70 Jahre alte Frau aus Koloko in der Region Upper East zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie an sieben Mädchen die Genitalverstümmelung vorgenommen hatte.
Bis Ende des Berichtsjahres war der Entwurf für ein Gesetz gegen familiäre Gewalt immer noch nicht ins Parlament eingebracht worden. Die Gesetzesinitiative, die bei Frauenorganisationen und anderen Gruppen der Zivilgesellschaft breite Unterstützung fand, zielte darauf ab, ein verstärktes Tätigwerden der Behörden im Zusammenhang mit Beschwerden über Gewalt gegen Frauen herbeizuführen und den Gerichten mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, den Opfern Wiedergutmachung zuzusprechen.