Dschibuti
Amtliche Bezeichnung: Republik Dschibuti
Staatsoberhaupt: Ismail Omar Guelleh (löste im Mai Hassan Gouled Aptidon ab)
Regierungschef: Barkat Gourad Hamadou
Hauptstadt: Dschibuti
Einwohner: 600000
Amtssprachen: Französisch, Arabisch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Die Menschenrechtssituation hat sich im Berichtszeitraum kaum verändert. Einige der bekannt gewordenen Verstöße gegen die Menschenrechte standen mit den anhaltenden Kämpfen zwischen Regierungstruppen und dem bewaffneten Flügel der Front für Einheit und Demokratie (Front pour la restauration de l’unité et de la démocratie – FRUD) in Zusammenhang. So sollen in den vom Konflikt betroffenen Gebieten Zivilisten getötet worden sein. In Berichten hieß es ferner, friedliche Aktivisten der Opposition seien Repressalien ausgesetzt gewesen und verdächtige Kriminelle sowie Flüchtlinge gefoltert worden.
Hintergrundinformationen
Der Krieg zwischen Äthiopien und Eritrea hatte zur Folge, dass Dschibuti dem ausschließlich von Land umgebenen Äthiopien den Zugang zum Meer gewährte und beide Staaten engere Beziehungen miteinander knüpften.
Präsidentschaftswahlen
Der frühere Leiter der Sicherheitsdienste, Ismail Omar Guelleh, wurde im April mit drei Viertel der Stimmen zum Präsidenten gewählt und trat sein Amt im Mai an. Er nahm die Stelle seines Onkels Hassan Gouled Aptidon ein, der seit der Erlangung der Unabhängigkeit 1977 Staatspräsident gewesen war. Im Februar wurden ungefähr 200 Mitglieder der Opposition bei einer Wahlveranstaltung vorübergehend festgenommen. Fünf führende Oppositionspolitiker, die sich 1996 wegen ihrer Kritik am Präsidenten sechs Monate in Haft befunden hatten, durften bei der Wahl nicht kandidieren. Unmittelbar nach dem Urnengang wurde der Anführer eines Clans festgenommen, weil er die Wähler aufgerufen hatte, gegen die Regierung zu stimmen. Am Ende des Berichtszeitraums befand er sich noch immer in Haft.
Der bewaffnete Konflikt
Es kam wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen Regierungstruppen und dem bewaffneten Flügel der FRUD. Mehr als 20 Menschen, unter ihnen Zivilisten, wurden von Landminen getötet. Beide Seiten lehnten die Verantwortung dafür ab. Den Regierungstruppen wurde zudem angelastet, Zivilisten getötet zu haben.
Gewaltlose politische Gefangene und unfaire Gerichtsverfahren
Es wurden weiterhin Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Unter ihnen befanden sich ein Menschenrechtsaktivist und Journalisten.
Der Menschenrechtsanwalt und gewaltlose politische Gefangene Aref Mohamed Aref wurde im Februar nach einem unfairen Prozess wegen Unterschlagung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, weiteren 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Er verlor sein Berufungsverfahren nach einer kurzen und unfairen Verhandlung, wurde aber im Mai vom neuen Präsidenten zusammen mit über 40 verurteilten Straftätern amnestiert. Im November musste er sich gegenüber der Polizei zu einer Verleumdungsklage äußern, die nach einem Fernsehinterview mit einem französischen Journalisten gegen ihn erhoben worden war. Der Journalist hatte kurz nach dem Interview auf Weisung der Behörden das Land verlassen müssen. Ende 1999 war es Aref Mohamed Aref immer noch verboten, seinen Anwaltsberuf auszuüben. Auch hatte er seinen Reisepaß noch nicht wiederbekommen.
In den Monaten September und Oktober wurden drei Journalisten verhaftet, weil sie in Artikeln geschrieben hatten, dass die Ursache für den Absturz eines Militärhubschraubers ein Angriff der FRUD gewesen sei. Die Regierung dementierte dies. Daher Ahmed Farah, Vorsitzender der Partei der Demokratischen Erneuerung und Herausgeber der Parteizeitung Le Renouveau, wurde der Verbreitung falscher Informationen, die geeignet sind, die Moral der Streitkräfte zu untergraben, für schuldig befunden und zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, das Strafmaß im Berufungsverfahren allerdings auf sechs Monate Haft und eine Geldstrafe reduziert. Die Zeitung musste ihr Erscheinen einstellen. Ali Meidal Wais, General im Ruhestand und Herausgeber von Le Temps, dem Parteiorgan der Vereinigten Opposition Dschibutis (Opposition djiboutienne unifiée – ODU), bekam die gleiche Strafe. Der Parlamentsabgeordnete Moussa Ahmed Idriss, der aus der Regierungspartei ausgeschieden und bei den Präsidentschaftswahlen als Kandidat der ODU angetreten war, wurde im Oktober wegen desselben Vergehens verhaftet. Während seiner Festnahme hat die Polizei einen Menschen getötet und mehrere andere verletzt. Moussa Ahmed Idriss und 19 seiner Verwandten wurden unter der Anschuldigung, sich gewaltsam ihrer Festnahme widersetzt zu haben, vier Monate lang in Haft gehalten. Die Interparlamentarische Union kritisierte im Oktober die Verhaftung und den Prozess gegen den Politiker. Alle drei genannten Personen kamen im Dezember im Zuge einer Amnestie des Präsidenten wieder auf freien Fuß.
Haftbedingungen
43 der Mitgliedschaft in der FRUD verdächtigte Personen, die in der Haftanstalt Gabode in der Hauptstadt Dschibuti festgehalten wurden, traten von Februar bis Mai in einen Hungerstreik, um gegen die Verweigerung ärztlicher Versorgung und den Tod zweier Mitgefangener zu protestieren. Die 43 befanden sich seit ihrer Abschiebung aus Äthiopien 1997 in Haft. Bis Ende des Berichtszeitraums wurde keiner von ihnen vor Gericht gestellt. Im März erlaubte die Regierung dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und im Mai einem internationalen Ärzteteam, die Gefangenen zu besuchen.
Flüchtlinge
In Dschibuti lebten immer noch Zehntausende von Flüchtlingen aus Äthiopien und Somalia. Bei Razzien, die sich gegen angeblich illegal in Dschibuti lebende Ausländer richteten, wurden in der Hauptstadt Hunderte von Äthiopiern verhaftet, gefoltert und misshandelt. Berichten zufolge wurden Frauen, die sich in Polizeigewahrsam befanden, vergewaltigt.
Der Sprecher der Flüchtlingsgemeinschaft der Volksgruppe der Oromo, Ibrahim Mohamed Osman, wurde im Mai wegen angeblicher Verbindungen zur Oromo-Befreiungsfront, die gegen die Regierung Äthiopiens kämpft, festgenommen. Ende des Berichtszeitraums befand er sich noch immer ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.