WAFFENHANDEL MIT AFRIKA
Geschäfte mit dem Tod
Weltweit gibt es eine Vielzahl bewaffneter Konflikte, die Gewalt und Tod über unbeteiligte Zivilisten bringen. Die Opfer leiden vor allem unter dem Einsatz von Kleinwaffen. Nicht nur in Kriegen werden solche Rüstungsgüter verwendet. Die Lieferstaaten tragen ein hohes Mass an Mitverantwortung. In Afrika wird dies besonders deutlich.
Ruanda 1994: Nahezu eine Million unbewaffnete Männer, Frauen und Kinder - Tutsi und Hutu - wurden getötet, ohne daß die internationale Gemeinschaft Anstalten machte, einzuschreiten. Ganz im Gegenteil: Lange Zeit erhielten die Mörder Unterstützung von anderen Regierungen, Firmen und Einzelpersonen. Die damalige, von Angehörigen des Hutu-Volkes dominierte Regierung Ruandas häufte schon Jahre vor dem Genozid große Mengen von Waffen an - beispielweise Sturmgewehre, Handgranaten und Macheten -, die dann direkt an die Killertrupps weitergegeben wurden. Die Waffen kamen aus vielen Ländern. In den Arsenalen wurden später Rüstungsgüter aus Frankreich, China, Belgien, Südkorea, Israel und Südafrika gefunden. Insbesondere Frankreich hat auch die ruandischen Sicherheitskräfte ausgebildet, die später an den Massakern beteiligt waren. Selbst nach Beginn des Mordens und der Verhängung des Waffenembargos durch die UNO gelangten weiterhin Waffen nach Ruanda. Bis heute mußten sich jedoch weder die beteiligten Personen noch Firmen verantworten. Vielmehr wurde die Arbeit der UNO-Kommission zur Untersuchung dieser Waffentransfers behindert.
Ruanda ist wieder im Würgegriff des Bürgerkrieges - nun zwischen der Tutsi-dominierten Regierung und aufständischen Hutu. Der Konflikt hat sich auch auf die benachbarte Demokratische Republik Kongo ausgedehnt. Tausende werden wegen ihrer vermuteten ethnischen Zugehörigkeit oder politischen Überzeugungen umgebracht, und wieder werden die Täter von ausländischen Waffenhändlern und Regierungen ausgerüstet.
Unzulängliche Kontrollen
Ähnliche Muster erstrecken sich über den gesamten afrikanischen Kontinent: Staaten wie Angola, Äthiopien, Burundi, Eritrea, Republik Kongo, Liberia, Sierra Leone, Somalia, Sudan und Uganda stellen nur einige der Brennpunkte tödlicher Auswirkungen von Rüstungstransfers und Ausbildungshilfen dar, die untrennbar mit staatlicher Unterdrückung verbunden sind. Insbesondere Kleinwaffen, also Pistolen, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und Landminen, aber auch sogenannte "Sicherheitsausrüstung" bzw. "nicht-tödliche Waffen”, nämlich Elektroschockwaffen, Tränengas und Wasserwerfer sind leicht zugänglich: ein Ergebnis unzulänglicher oder nachlässiger Rüstungsexportkontrollen in den Lieferstaaten. Zu diesen gehören die weltweit größten Waffenlieferanten wie die USA, Rußland, Frankreich, Großbritannien, China und Deutschland, aber auch Länder wie Bulgarien, Israel, Rumänien, Südafrika und die Ukraine. Waffenhändler, Lieferstaaten und Menschenrechtsverletzer sind in einer Kette der Repression verbunden, die von den "killing fields" in Afrika bis in die Geschäftsviertel und Banken europäischer oder amerikanischer Metropolen sowie deren Regierungssitze und Militärhauptquartiere reicht. Und es erscheint wie eine bittere Ironie des Schicksals, daß gerade unter den für diese Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlichen Staaten solche sind, die den vor den Greueln flüchtenden Menschen Asyl verweigern.
Im Kampf um die Macht in der Demokratischen Republik Kongo haben Regierungstruppen und Rebellen schwere Verbrechen zu verantworten. Seit im Sommer 1998 bewaffnete Gruppen mit Hilfe aus Ruanda, Uganda und Burundi versuchen, gewaltsam die Macht in Kinshasa zu übernehmen, setzt sich Präsident Kabila mit allen Mitteln zur Wehr. Dazu gehören militärische Operationen, aber auch Mordaufrufe in Radio und Fernsehen gegen die lokale Tutsi-Bevölkerung durch Vertreter der Regierung.
Nicht nur die kongolesische Regierung, sondern alle Bürgerkriegsparteien führen vorrangig Krieg gegen die Zivilbevölkerung. Tausende wurden ermordet, gefoltert oder "verschwanden". Insbesondere die Regierungsgegner, die Kämpfer des "Rassemblement Congolais pour la Démocratie" (RCD), setzen Vergewaltigungen als Mittel der Kriegsführung ein. Und alle Seiten rekrutieren zunehmend auch Kinder für diesen Krieg; einige dieser "Soldaten" sollen nicht älter als sieben Jahre sein.
Ausländische Beihilfe für Verbrechen
Trotz überwältigender Beweise für die durch beide Seiten begangenen massenhaften Menschenrechtsverletzungen hält die Lieferung von Waffen und sonstige Unterstützung durch befreundete Regierungen und Firmen rund um die Welt an, so daß Kabila und die Rebellen ihre Verbrechen fortsetzen können. Das ganze Ausmaß der ausländischen Beihilfe läßt sich noch nicht absehen. Die folgenden Beispiele können nur einige wenige Maschen des weitestgehend geheimen Netzes von offiziellen und illegalen Rüstungstransfers, von direktem Militäreinsatz anderer Staaten und sonstigen Hilfen offenlegen: So sollen Kampfflugzeuge aus Simbabwe und Angola im Einsatz gegen die Aufständischen wahllos dichtbevölkerte Stadtteile in Kinshasa und anderen Städten bombardiert haben. Die Streitkräfte beider Staaten sollen Truppen der kongolesischen Regierung ausgebildet und auch personell verstärkt haben. Auf der anderen Seite werden die Rebellengruppen vor allem von Uganda, Ruanda und Burundi sowohl mit Ausrüstung als auch mit Soldaten unterstützt. Die Waffen für diese Länder sollen aus der Ukraine oder Nordkorea kommen. Ein enger Verbündeter Ruandas sind die USA, die ruandische Soldaten in großem Umfang ausgebildet haben. Sogar noch nach Ausbruch des neuerlichen Bürgerkrieges im Kongo soll sich US-Personal, im Gegensatz zu den Beteuerungen der Regierung in Washington, weiterhin in Ruanda aufhalten. Eine besondere Rolle in dem undurchsichtigen Netzwerk scheint Bulgarien zu spielen. Seit vielen Jahren sind alle am Konflikt in Zentralafrika Beteiligten Abnehmer bulgarischer Rüstungsgüter.
Landminen: Versteckte Killer
Mindestens eine Viertelmillion Menschen, die meisten von ihnen Zivilisten, müssen mit Verletzungen und Behinderungen leben, die sie durch explodierende Landminen erlitten haben. Die Zahl der Todesopfer ist hoch. Obwohl die internationale Konvention zum Bann der Anti-Personenminen schon 1997 von 122 Staaten unterzeichnet wurde und mittlerweile in Kraft ist, fehlen bis heute die größten Produzenten und Lieferanten in diesem Vertragswerk: die USA, Rußland und China.
Auch die afrikanische Bevölkerung leidet unter dem Einsatz der Minen. So in der Provinz Casamance im Senegal. Schon für drei US-Dollar ist eine Anti-Personenmine russischer, chinesischer oder bulgarischer Herkunft auf den Märkten dieser Region erhältlich. Entsprechend verbreitet ist der Einsatz dieser Waffen: Kriminelle Banden, die bewaffnete Oppositionsgruppe “Mouvement des forces démocratiques de Casamance” - MFDC, aber auch die senegalesische Armee legen weiterhin Minenfelder an; und das, obwohl Senegal die Konvention gegen Anti-Personenminen längst ratifiziert hat. Schätzungen zufolge sind in den letzten Jahren in der Provinz Casamance Hunderte getötet und verstümmelt worden.
Ein weiteres Beispiel ist der wieder aufgeflammte Bürgerkrieg in Angola. Die angolanische Regierung gehörte 1997 ebenfalls zu den Unterzeichnern der Anti-Personenminen-Konvention, was sie jedoch nicht davon abhält, weiterhin systematisch Minenfelder anzulegen. Gleiches gilt für die bewaffneten UNITA-Rebellen. Zu den schätzungsweise rund sechs Millionen Minen in der Erde Angolas aus fast 40 Jahren Bürgerkrieg kommen täglich weitere hinzu.
Die Rolle der Waffenhändler
Private Vermittler spielen eine wichtige Rolle bei Rüstungslieferungen an die Kriegsparteien in Afrika. So waren beispielsweise britische Waffenhändler in die Konflikte in Ruanda, Sierra Leone und Eritrea verwickelt. Geschäfte dieser Art finden unter höchster Geheimhaltung statt und gelangen nur selten und dann eher zufällig an die Öffentlichkeit. So wurden im Herbst 1998 in Antwerpen Tonnen von Rüstungsmaterial und 40 Militär-LKWs beschlagnahmt, darunter Ersatzmotoren für russische T-54/55-Panzer. Das gesamte Rüstungsmaterial soll in Deutschland zusammengekauft und über die Niederlande nach Antwerpen zur Verschiffung gebracht worden sein - getarnt als Ladung von Baumaschinen und Wasserpumpen für Eritrea. Nach den von schweren Menschenrechtsverbrechen begleiteten Kämpfen in der Republik Kongo wurden in den Büros der abgesetzten Regierung in Brazzaville Dokumente gefunden, denen zufolge ein deutscher Waffenhändler den Regierungstruppen von Präsident Pascal Lissouba Rüstungsmaterial im Wert von mehreren Millionen Dollar geliefert hat.
Solche Geschäfte müssen durch internationale Regelungen gestoppt werden. Hier steht auch die Europäische Union in der Pflicht, in der viele Waffenhändler ihre Geschäfte betreiben. Die EU-Staaten müssen endlich einheitliche und umfassende gesetzliche Kontrollen für die Vermittlung von Rüstungslieferungen einführen.
Deutsche Waffen in aller Welt
Auch Deutschland hat eine besondere Verantwortung, sich gegen die internationalen Ströme von Kleinwaffen und Repressionstechnologie einzusetzen. Als Beispiel für die Hypothek der Vergangenheit steht der Kleinwaffenproduzent Heckler & Koch aus Obern-dorf am Neckar, eine Firma, die mittlerweile ein Teil der Rüstungsschmiede Royal Ordnance und damit Be-standteil des britischen Rüstungskonzerns British Aerospace ist. Dank der über lange Jahre großzügigen Genehmigungspraxis der jeweiligen Bundesregierungen ist nach Angaben der Fachliteratur zum Beispiel das Schnellfeuergewehr G3 in rund 50 Staaten im Gebrauch. Auch Berichte von amnesty international dokumentieren deren Einsatz. Gefördert wurde die Verbreitung von G3-Gewehren durch die Vergabe von Lizenzen und den Aufbau ganzer Waffen-fabriken zu deren Produktion. Hiervon profitiert haben die Türkei, Myanmar, der Sudan, Mexiko, Pakistan, der Iran und Saudi-Arabien. Über 40 Staaten sollen Maschinenpistolen vom Typ Heckler & Koch MP5 verwenden. Auch Repressionstechnologie wie Elekroschlagstöcke konnten lange Jahre unkontrolliert aus Deutschland exportiert werden. Erst auf nachdrückliche Forderungen von Nichtregierungsorganisationen wie ai wurde 1997 eine Exportkontrolle für solche Waffen eingeführt. Dies reicht jedoch nicht aus.
amnesty international fordert weltweit verschärfte Kontrolle und maximale Transparenz für Rüstungstransfers in Form verbindlicher gesetzlicher Regelungen, die die Wahrung der Menschenrechte als Kriterium enthalten. Jeder Rüstungstransfer - seien es Waffen, Munition und sonstige Militärgüter oder Unterdrückungstechnologie wie Elektroschockwaffen, Hand- und Fußfesseln, Tränengas sowie Ausbildung, Know-how, logistische oder finanzielle Unterstützung - muß unterbleiben, wenn die Gefahr besteht, daß dieser zu Menschenrechtsverletzungen beitragen kann. Die bestehenden Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene sind nicht ausreichend. Das gilt sowohl für die entsprechenden Gesetze als auch für die rechtlich unverbindliche Neufassung der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten" aus diesem Jahr und dem 1998 verabschiedeten, ebenso rechtlich nicht bindenden "EU-Kodex zu Rüstungstransfers".
Teil einer konsequenten Politik für mehr Kontrolle und Transparenz bei deutschen Rüstungstransfers sollte die Einführung einer Menschenrechtsklausel in die Rüstungsexportgesetzgebung sein. Eine solche Klausel muß Rüstungsgeschäfte verbieten, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, daß sie zu Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland führen. Diesen Nachweis hat die Bundesregierung zu erbringen; schließlich trägt sie die Verantwortung für die Verwendung von Rüstungstransfers, die von ihr initiiert, genehmigt oder geduldet werden. Zusätzlich ist es auch die Aufgabe der Regierung, eine angemessene Kontrolle des Verbleibs zu gewährleisten. Weiter ist es notwendig, daß Rüstungsgeschäfte innerhalb angemessener Frist nach der Antragstellung und vor der Entscheidung über die Exportgenehmigung öffentlich bekannt gemacht und einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden. In diesem Zusammenhang sollte die Regierung auch offenlegen, welche Einschätzung der Menschenrechtssituation im Empfängerland sie für ihre Entscheidung heranzieht.
Trotz wiederholter Absichtserklärungen der zuständigen Ministerien gibt es immer noch keine Menschenrechtsklausel in der deutschen Rüstungsexportgesetzgebung. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse scheinen bei Rüstungstransfers auch heute noch gegenüber den Menschenrechten höherwertige Rechtsgüter zu sein - ein unhaltbarer Zustand. Bundesregierung und Bundestag bleiben also aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Dies kann nur über rechtlich verbindliche Regelungen geschehen.
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Mathias John
Der Autor ist Sprecher des Arbeitskreises “Rüstung, Wirtschaft und Menschenrechte” der deutschen Sektion von ai.