CHILE
Colonia Dignidad: amnesty gewinnt vor Gericht
Nach mehr als 20 Jahren hat die Colonia Dignidad endlich den Prozeß gegen amnesty international um eine ai-Broschüre von 1977 verloren. Jetzt darf ai bekräftigen: In der Colonia Dignidad wurden unter Pinochet politische Gefangene gefoltert. Auf den Gerichtskosten von über 160.000 Mark dürfte amnesty international aber sitzenbleiben. Spenden sollen jetzt helfen, daß die Opfer von heute nicht darunter leiden müssen.
Endlich darf amnesty international bekräftigen, was sie schon 1977 festgestellt hat und längst alle - nicht zuletzt dank des Prozesses - wissen und sagen: Die südchilenische Deutschensiedlung "Colonia Dignidad" diente dem chilenischen Geheimdienst DINA als Folter- und Folterausbildungslager. Nur weil die Menschenrechtsorganisation dies schon 1977 behauptet hatte, als es noch nicht zum Allgemeinwissen gehörte, war die Kolonie gegen ai juristisch vorgegangen. Neben amnesty international wurde auch die Illustrierte "Stern" von der Colonia Dignidad verklagt - sie hatte ebenfalls im März 1977 über Folter auf dem Gelände berichtet. Wer aber in jüngster Zeit die amnesty-Recherchen wiedergab, brauchte juristisch schon lange nichts mehr zu fürchten.
Die politische Klärung, daß die Colonia Dignidad ein Ort der Folter war, ist spätestens seit 1991 abgeschlossen, als die chilenische Regierungskommission "Wahrheit und Versöhnung", die die Menschenrechtsverbrechen der Pinochet-Diktatur aufarbeiten sollte, in ihrem Abschlußbericht feststellte: "Daher muß die Kommission zumindest zu der Schlußfolgerung gelangen, daß eine gewisse Anzahl von durch die DINA festgenommenen Personen tatsächlich in die Colonia Dignidad verbracht und dort zeitweilig festgehalten wurde und einige von ihnen gefoltert wurden."
Nach dem Machtwechsel in Chile gingen immer mehr Opfer an die Öffentlichkeit. Ihre in chilenischen Zeitungen dokumentierten Aussagen, in der Colonia Dignidad gefoltert worden zu sein, waren nie Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Offenbar hatte die Colonia-Führung begriffen, daß die Folter auf ihrem Gelände nicht mehr zu leugnen war.
Auch deutsche Medien nehmen schon lange kein Blatt mehr vor den Mund. Aussagen wie: "In der Colonia Dignidad wurden während der chilenischen Militärherrschaft Oppositionelle von der DINA gefoltert" finden sich in fast jedem Agentur- und Zeitungsbericht, der sich mit Paul Schäfer und seinem Landgut beschäftigt. Unterlassungsklagen der Colonia Dignidad dagegen gibt es nicht.
Vor diesem Hintergrund hatte das Verfahren - einer der längsten Zivilprozesse der Bundesrepublik Deutschland - zuletzt etwas Absurdes. Seit 1991 hat sich inhaltlich nichts mehr bewegt. Die Klägerseite schaffte es erfolgreich, den Prozeß immer wieder zu verschleppen. Übersetzungen der Ermittlungsakten aus Chile wurden angezweifelt, angemahnte Schriftsätze nicht erstellt, Fristen überschritten. Ein 1994 angesetzter Gerichtstermin, der die Ergebnisse der monatelangen Ermittlungen in Chile von Ende der 80er Jahre und zahlreiche neue Beweisanträge untersuchen sollte, platzte schließlich, weil dem Trägerverein der Colonia Dignidad vom chilenischen Präsidenten Patricio Aylwin die Rechtsfähigkeit entzogen worden war - das höchste Gericht hatte diesen Entscheid endgültig bekräftigt.
Fortan ging es den Juristen nicht mehr um Folter, sondern nur noch um chilenisches und deutsches Vereinsrecht. Denn auch der zweite Kläger, die "Private Sociale Mission", ein in Siegburg ansässiger Unterstützerverein der Colonia Dignidad, existierte offensichtlich nicht mehr. Längst hatten alle Mitglieder Deutschland in Richtung Chile verlassen. Als dann 1995 klar war, daß auch deutsche Gerichte den chilenischen Verein nicht mehr als rechtskräftig ansahen - das Kölner Oberlandesgericht hatte in einer anderen Sache gegen die Colonia Dignidad entschieden - löste sich auch die "Private Sociale Mission" still und heimlich auf. Das passierte zwar schon im August 1995, bekannt wurde es aber erst im Frühjahr 1997.
Somit erging am 18. November 1997 vor dem Bonner Landgericht kein Spruch in der Sache, sondern ein formales Urteil. Die Klägerinnen existieren nicht mehr, deshalb ist die Klage gegen amnesty international unzulässig, entschieden die Richter. Dabei liegt ai eine Mitgliederliste der "Privaten Socialen Mission" aus früheren Zeiten vor. Fast alle der rund 250 Menschen, die dort namentlich zu finden sind, leben heute auf dem Gelände der Kolonie. Doch keiner von ihnen ist bereit, den Prozeß gegen amnesty international fortzuführen - was angesichts der längst gefallenen politischen Klärung der Sachlage, aber auch vor dem Hintergrund der erdrückenden Beweislast, die amnesty international in den Prozeß eingebracht hat, nicht überrascht. Rechtsanwalt Helmut Neumann, der ai seit 1977 in dieser Sache vertritt, betont, daß jeder Verein in einem zivilrechtlichen Verfahren eine inhaltliche Entscheidung durch Auflösung verhindern kann. amnesty international ist sicher, daß es auch in diesem Fall so war.
Denn seitdem im April 1977 die Colonia Dignidad eine Einstweilige Verfügung gegen die ai-Broschüre "Colonia Dignidad: Deutsches Mustergut in Chile - Ein Folterlager der DINA" erwirkt hatte, hatte die Menschenrechtsorganisation Indiz um Indiz gesammelt. Über Jahre hatte amnesty international dem Gericht zahlreiche Zeugen und Beweise für die Behauptungen vorgelegt. Sogar in Chile fanden Ermittlungen und ein Ortstermin der Colonia Dignidad für das Bonner Verfahren statt (ai-Journal, 10/97). Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die mit verbundenen Augen transportierten Folteropfer in die Colonia Dignidad gebracht wurden oder nicht. Viele der von den Folteropfern beschriebenen Details der Wegstrecke haben sich 1988 - mehr als elf Jahre nach Prozeßbeginn - bewahrheitet. Andere Spuren hatte die Colonia Dignidad beseitigen lassen - manche aber so, daß die Eingriffe noch deutlich sichtbar waren. Schließlich hatten auch Aussteiger der Kolonie wichtige Hinweise geben können. All das wurde aber nur noch schriftlich ins Verfahren eingebracht. Vor dem Bonner Landgericht wurde darüber nie verhandelt.
Eine neue inhaltliche Aufnahme des Prozesses hätte die Vernehmung von mindestens 20 bereits benannten weiteren Zeugen erforderlich gemacht, die in allen Teilen der Welt leben. Manche von ihnen sind vermutlich nicht mehr vernehmungsfähig, bei anderen müßte der genaue Wohnsitz erst wieder recherchiert werden. Vor diesem Hintergrund erscheint amnesty international das Ende des Verfahrens auf diesem Weg als annehmbare Lösung. Das inhaltliche Urteil hat die Geschichte längst gesprochen. "Wir freuen uns über den späten Sieg der Wahrheit", sagte ai-Generalsekretär Volkmar Deile nach dem Urteisspruch und bezeichnete ihn auch als "Zeichen gegen Vergessen und Straflosigkeit." Um weitere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, dürften die Verbrechen des Militärregimes unter General Pinochet nicht ungenannt, die Täter nicht straflos bleiben.
Ein Triumph ist der Gerichtserfolg für amnesty international aber nicht. Der aufgezwungene Prozeß hat ein Loch von mehr als 160.000 Mark allein an Sachkosten in die ai-Kassen gerissen. Das Geld mußte für das Einfliegen von Zeugen, für Übersetzungen und Anwaltskosten in Chile vorgestreckt werden. Trotz des Sieges vor Gericht mit entsprechender Kostenentscheidung ist davon auszugehen, daß die sich nur über Spenden finanzierende Organisation auf den Kosten sitzenbleiben wird. Schließlich existieren die beiden Klägervereine nicht mehr. amnesty international hat deshalb einen Spendenaufruf gestartet, um die Prozeßkosten auf diesem Weg erstattet zu bekommen: "Das Geld fehlt amnesty international beim Einsatz zugunsten jener Menschen, deren Rechte heute mit Füßen getreten werden", sagt Volkmar Deile. Großzügige Spender werden mit einer Originalbroschüre aus dem Jahre 1977 belohnt - solange der Vorrat reicht.
Harald Gesterkamp