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Flüchtlinge brauchen Schutz!

Themenberichte

Sie fliehen vor politischer und religiöser Verfolgung, vor Übergriffen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft: Rund 18 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, weil ihnen in ihrer Heimat Haft, Misshandlung oder Folter drohen. Doch wer sich in ein anderes Land retten kann, ist nicht unbedingt in Sicherheit.

Aus Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und zu genießen. Außerdem ist der Schutz vor Abschiebung in die Verfolgung ein Menschenrecht. Jeder Staat muss Personen Schutz gewähren, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht. Doch viele Regierungen kommen dieser Verpflichtung nicht nach, obwohl sie in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben ist. Menschen, die in der Europäischen Union Schutz suchen wollen, haben kaum noch die Möglichkeit, das Territorium der EU zu erreichen. Militärisch abgesicherte Grenzen sorgen dafür, dass die Schutzsuchenden erst gar nicht einreisen können. So wird den Flüchtlingen der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt. Dies widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention.

Außerdem darf niemand abgeschoben werden, dem im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben, Folter oder erniedrigende unmenschliche Behandlung droht. Dies ergibt sich unter anderem aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Amnesty International unterstützt Flüchtlinge, die in ihr Herkunftsland abgeschoben werden sollen und dadurch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erleiden könnten. Für diese Personen fordert Amnesty einen rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus. Wir bieten in verschiedenen deutschen Städten Beratung für Flüchtlinge an und informieren über die Menschenrechtssituation in den betreffenden Staaten. Verwaltungsgerichte ziehen Amnesty als unabhängige Gutachterin heran, um die Menschenrechtslage in den Herkunftsländern zu bewerten.

Amnesty fordert die Regierungen auf, Flüchtlingen den Zugang zu einem fairen, unparteiischen und umfassenden Verfahren zu ermöglichen. Keine Asylsuchenden dürfen ohne umfassende Prüfung ihrer Asylbegehren ausgewiesen werden. Es muss den Asylsuchenden möglich sein, gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Die Flüchtlingsarbeit von Amnesty International

Staatenlosigkeit und Asyl


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