Pressemitteilung Deutschland 15. Juli 2014

Stellungnahme zum Referentenentwurf Asylbewerberleistungsgesetz

BERLIN, 15.07.2014 - 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Menschenwürde verletzt, weil die Leistungen unterhalb des Existenzminimums liegen. Es hat den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nunmehr einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Entscheidung des BVerfG umsetzen soll. Es ist bereits der zweite Referentenentwurf. Der erste Entwurf wurde in der letzten Legislaturperiode in der Ressortabstimmung abgelehnt.

Nach Auffassung von Amnesty International ist auch der aktuelle Gesetzesentwurf mit menschenrechtlichen Bestimmungen unvereinbar. Trotz einiger Verbesserungen, wie die geringfügige Anhebung der Leistungssätze, erhalten Betroffene nach wie vor deutlich weniger Geld als nach dem Sozialgesetzbuch. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.

Amnesty International fordert daher die Abschaffung des AsylbLG. Die betroffenen Personen müssen in das allgemeine Absicherungssystem nach dem SGB eingegliedert werden.

Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier

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