Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Mitglied werden

Über 100.000 UnterstützerInnen engagieren sich in Deutschland mit Amnesty International für den Schutz der Menschenrechte - weltweit sind es 2,2 Millionen. Menschen wie du und ich. Alle zusammen sind wir eine Bewegung, mit der wir eine Menge erreichen:

Wir

  • retten Menschenleben
  • pfuschen Folterern ins Handwerk
  • finden Verschwundene wieder
  • bieten Flüchtlingen Schutz
  • lassen Diktatoren nicht ungestört walten.

Bei Amnesty International können Sie als Einzelmitglied oder in einer Gruppe mitmachen.
So oder so bieten wir Ihnen

  • ein engagiertes internationales Umfeld,
  • die interessantesten Mitstreiter,
  • die freie Wahl der Zusammenarbeit: Einzelkämpfer, Teamplayer oder Gruppengründer,
  • eine völlig freie Zeiteinteilung,
  • Spielraum für ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld,
  • freie und eigenverantwortliche Gestaltung des Aufgabengebietes.

Sie möchten Einzelmitglied werden?
Dann beteiligen Sie sich an den Amnesty-Aktionen Ihrer Wahl und fördern uns und damit den Einsatz für die Menschenrechte durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Er beträgt mindestens 48 Euro, für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Erwerbslose ermäßigt 24 Euro.

Sie möchten lieber Gruppenmitglied werden?
Amnesty-Gruppen gibt es in großen und kleinen Städten, an Universitäten und Schulen. Es gibt Gruppen, die zu bestimmten Ländern oder Themen arbeiten. Als Gruppenmitglied entscheiden Sie mit, wie Amnesty vor Ort oder in der Region für den Schutz der Menschenrechte eintritt.

Jedes Einzel- und Gruppenmitglied erhält regelmäßig das Amnesty Journal und die Mitgliederzeitung Amnesty intern.

Oder Sie werden Förderin bzw. Förderer.
Als Förderer oder Förderin unterstützen Sie die Menschenrechtsarbeit von Amnesty International mit einem Jahresbeitrag von mindestens 60 Euro. Sie sind kein Mitglied, erhalten aber die Monatszeitschrift Amnesty Journal und können sich bei Interesse an einzelnen Aktionen beteiligen. Sie erhalten für die gesamte Fördersumme jährlich eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.