Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Syrien

Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos. Die Militärpolizei tötete dem Vernehmen nach mindestens 17 Häftlinge. Menschenrechtsverteidiger wurden schikaniert und strafrechtlich verfolgt. Die Angehörigen der kurdischen Minderheit sahen sich weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Viele von ihnen sind praktisch staatenlos und konnten ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nicht ausüben. Frauen litten weiterhin unter Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt. 16 Zivilisten kamen bei einer Bombenexplosion ums Leben. Die staatlichen Medien machten eine bewaffnete Gruppierung für diesen Anschlag verantwortlich. (Stand: 31.12.2008)


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26.08.2010Urgent Action: FoltergefahrUA-188/2010
17.08.2010Urgent Action: Syrischer Kurde gefoltertUA-222/2009-1
23.07.2010Urgent Action: Bessere HaftbedingungenUA-064/2010-1
09.07.2010Urgent Action: Drohendes "Verschwindenlassen"UA-156/2010
18.06.2010Drei Jahre Haft für syrischen Menschenrechtsverteidiger
27.05.2010Amnesty Report 2010 Syrien
18.05.2010Urgent Action: Kurden weiter in HaftUA-026/2010-1
07.05.2010Urgent Action: FreigelassenUA-327/2009-1
27.04.2010Urgent Action: Syrische Studenten vermisstUA-096/2010
30.03.2010Urgent Action: Kurde zu Haftstrafe verurteiltUA-257/2009-2