Bei der Festnahme von Verdächtigen, die unter Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia - ICTY) standen, waren Fortschritte zu verzeichnen. Das galt auch für die Verfolgung von Kriegsverbrechen vor serbischen Gerichten. Sowohl in Serbien als auch im Kosovo wurden Minderheiten weiterhin diskriminiert, und es herrschte Straflosigkeit für Gewalttaten zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen. Die UN-Mission im Kosovo (UNMIK) versäumte es, gegen die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen durch die internationale Gemeinschaft und für Kriegsverbrechen im Kosovo vorzugehen, darunter auch Fälle von "Verschwindenlassen" und Entführungen. Nur wenige Flüchtlinge kehrten freiwillig in den Kosovo zurück. (Stand: 31.12.2008)
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