Berlin, 8. Februar 2010. Nach den Präsidentschaftswahlen am 12. Juni 2009 verschärfte sich die Menschenrechtslage im Iran massiv. Um die Informationsweitergabe über die Proteste zu unterdrücken, verletzte die Regierung das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Eingriffe in Handynetze, Telefonleitungen und Internetdienste sowie Publikationsverbote gegen iranische Zeitungen. Die Sicherheitskräfte, allen voran die paramilitärische Basij-Miliz, gingen oft mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstrierende und Oppositionelle vor. Nach offiziellen Angaben wurden mindestens 40 Menschen seit den Wahlen bei Protesten und Demonstrationen getötet. Oppositionelle und Demonstrant/innen wurden willkürlich festgenommen. Folter und Misshandlung in Haft waren weit verbreitet. Vergewaltigungen von Frauen und Männern durch Sicherheitskräfte und Wachpersonal gehörten zu den gängigen und offenbar von höherer Stelle genehmigten Foltermethoden. Die Regierung veranstaltete "Schauprozesse", in denen den Gefangenen kollektiv verschiedene Vergehen gegen die nationale Sicherheit zur Last gelegt wurden. Nach häufig durch Folter erzwungenen Geständnissen wurden bis Dezember 2009 mindestens 81 Personen zu Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt, mindestens zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt. Zwei der im Zusammenhang mit den Protesten nach den Wahlen zum Tode verurteilten Gefangenen wurden im Januar 2010 hingerichtet. Die Regierung war nicht bereit, unabhängige, umfassende und transparente Untersuchungen der schweren Menschenrechtsverletzungen einzuleiten. Ein Parlamentsausschuss sowie ein Komitee der Justiz, beide mit der Untersuchung von Vergewaltigungen und anderen Formen von Folter in Gefängnissen betraut, bestritten den Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe. Statt die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wurden Opfer und Zeugen von Menschenrechtsverletzungen bedroht und verfolgt, um sie davon abzuhalten, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu treten.
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit nahm nach der Präsidentschaftswahl am 12. Juni 2009 erheblich zu. Schon im Vorfeld der Wahl wurden Internetseiten, Weblogs und Textmitteilungen vom Geheimdienst überwacht und der Zugang zu einigen Internetseiten gesperrt. Potentiellen "Störern" der Präsidentschaftswahl wurde mit Verfolgung gedroht.
Während der auf die Wahl folgenden Proteste versuchte die Regierung, die Verbreitung von Informationen über die Demonstrationen durch das Abschalten von Handynetzen, die Unterbrechungen von Telefonleitungen und die Zensur von Internetdiensten zu verhindern.
Mehrere kritische iranische Tageszeitungen, z.B. Farhang-e Ashti und Sarmayeh, erhielten Publikationsverbot und viele Journalist/innen wurden verhaftet, einige sind bis heute ohne Gerichtsverfahren in Haft, andere wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Auch ausländische Journalist/innen wurden in ihrer Bewegung eingeschränkt, einige von ihnen wurden ausgewiesen oder ebenfalls verhaftet. Im November 2009 kündigte der Polizeichef, General Esma'il Ahmadi-Moghaddam, außerdem die Gründung einer polizeilichen Spezialeinheit zur Überwachung von "Internetkriminalität" an.
Willkürliche Inhaftierungen sind im Iran seit Jahrzehnten gängige Praxis. Seit Juni 2009 griff die Regierung verstärkt zu diesem Mittel, um die auf die Präsidentschaftswahlen folgenden Proteste zu unterdrücken. Mehr als 5.000 Anhänger/innen der Opposition, wahrscheinlich aber weit mehr, wurden während der Unruhen Opfer willkürlicher Festnahmen, mindestens 300 von ihnen befinden sich noch immer im Evin Gefängnis. Ziele der Verhaftungen waren insbesondere Politiker/innen, Journalist/innen, Student/innen, Menschenrechtsverteidiger/innen, Frauenrechtsaktivist/innen, Anwält/innen und Personen mit Verbindungen zum Ausland. Zur Einschüchterungspraxis der Regierung gehörte auch die Festnahme von Angehörigen bekannter Geistlicher, Politiker, Menschenrechtsaktivist/innen und Journalist/innen.
So gut wie alle Inhaftierten wurden zunächst ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Oft wurden ihre Familien nicht von der Festnahme ihrer Angehörigen in Kenntnis gesetzt, so dass die Inhaftierungen häufig einem "Verschwindenlassen" gleichkamen. Einige Gefangene wurden wegen einer Reihe vage formulierter Verstöße gegen die staatliche Sicherheit vor Gericht gestellt. Bis Dezember 2009 wurden mindestens 81 Angeklagte zu Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 15 Jahren verurteilt. Bis Ende Januar 2010 wurden mindestens zwölf Angeklagte zum Tode verurteilt.
Unabhängig von ihrer Rolle in den Protesten wurden außerdem Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten, Frauenrechtsaktivist/innen sowie Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften immer wieder Opfer willkürlicher Festnahmen.
Teilnehmer der Demonstrationen nach den Präsidentschaftswahlen berichteten von unverhältnismäßiger Gewalttätigkeit bewaffneter Sicherheitskräfte in Zivil, vermutlich Mitgliedern der Basij-Miliz. Sie gingen selbst gegen friedliche Demonstranten mit Tränengas, Schlagstöcken, Motorrädern und teilweise auch scharfer Munition vor. Augenzeugen berichten, dass Sicherheitskräfte in den Krankenhäusern verletzte Demonstranten verhafteten und abtransportierten.
Nach offiziellen Angaben starben bei den auf die Wahl folgenden Protesten 36 Personen, darunter auch Mitglieder der Basij-Miliz. Die Opposition erklärte, dass bis Anfang September 2009 während der Unruhen 72 Personen getötet wurden. Die tatsächlichen Zahlen sind allerdings aufgrund zahlreicher Vertuschungsversuche von offizieller Seite schwierig zu ermessen. Berichten zufolge wurden 44 Leichen heimlich in anonymen Gräbern begraben. Familien von Opfern wurden unter Druck gesetzt, zum Tod ihrer Angehörigen zu schweigen oder falsche Angaben über die Todesursache zu machen. Die von der Regierung angekündigten Untersuchungen der Todesfälle blieben bisher ergebnislos. Einige Fälle exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte wurden von Augenzeugen mit ihren Handykameras dokumentiert.
Während und nach dem Ashura-Fest am 27. Dezember 2009, das mit dem siebten Trauertag für den regierungskritischen Großayatollah Hossein Ali Montazeri einherging, kam es landesweit erneut zu Massenprotesten, die erneut äußerst brutal von den Sicherheitskräften niedergeschlagen wurden. Nachdem die Behörden zunächst zwischen acht und 15 Tote bestätigten, wurde die offiziell bestätigte Zahl der Todesopfer auf sieben reduziert.
Folter und andere Misshandlungen waren während der Unruhen nach den Wahlen weit verbreitet. Zu den gängigen Foltermethoden gehörten extrem schwere Schläge bis hin zu Knochenbrüchen, Vergewaltigungen, das Einsperren in winzigen Räumen, Kopfüberhängen über lange Zeit und der Entzug von Licht, Wasser und Nahrung sowie die Verweigerung medizinischer Versorgung. Die Häufung von Berichten über Vergewaltigungen von Frauen und Männern in Haft lässt vermuten, dass der sexuelle Missbrauch von Oppositionellen von höherer Stelle genehmigt wurde, um den Willen der Inhaftierten zu brechen. Über Vergewaltigungen von Frauen in Haft wurde bereits in Einzelfällen vor den Unruhen seit Mitte 2009 berichtet. Eine unbekannte Anzahl von Menschen starb an den Folgen der schweren Folter. Die regelmäßige Verweigerung des Zugangs zu einem Anwalt oder zur Außenwelt sowie das Wissen des Sicherheitspersonals um die zu erwartende Straflosigkeit leisteten der Folter Vorschub.
Besonders berüchtigt für Folter war das Haftzentrum Kahrizak. Die Behörden haben bestätigt, dass mindestens drei Gefangene in Kahrizak starben. Ehemalige Gefangene berichteten von extremer Überfüllung und alarmierenden Haftbedingungen. Gefängniswärter sollen, um die Schmerzen der Inhaftierten bei den Schlägen zu intensivieren, die Opfer mit Wasser überschüttet haben. Am 27. Juli 2009 wurde bekannt, dass Revolutionsführer Khamenei die Schließung des Haftzentrums angeordnet hat, weil die Rechte der Gefangenen nicht gewährleistet sind. Es bleibt allerdings unklar, ob das Haftzentrum Kahrizak tatsächlich geschlossen wurde. Am 15. August meldeten die Behörden, dass gegen zwölf Wärter und einen Richter Anklage wegen der Folter eingeleitet worden seien. Am 19. Dezember verkündete ein Militärgericht in Teheran, dass zwölf Personen in Verbindung mit den Misshandlungen unter Anklage stehen, von denen drei wegen Mordes angeklagt sind. Weitere Details über Untersuchungen und Aufklärung der Vorgänge in Kahrizak sind nicht bekannt. Es gibt hingegen Hinweise darauf, dass diejenigen, die über die tatsächlichen Ereignisse in Kahrizak berichten, bedroht und verfolgt werden.
Die widersprüchlichen Aussagen von Regierungsvertretern und Behörden zur Folter von Gefangenen offenbaren die mangelnde Bereitschaft, sich mit von Beamten begangenen Menschenrechtsverletzungen zu befassen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Zunächst bestritten Regierungsvertreter die Tötung von Demonstranten, um später eine geringe Zahl von Todesfällen einzugestehen. Nur im Falle der Misshandlungen und Tötungen im Haftzentrum Kahrizak wurden nach anfänglichen Dementis und Desinformationen zu den Vorfällen in Kahrizak drei Todesfälle bestätigt und gerichtliche Schritte gegen zwölf Gefängniswärter und einen Richter eingeleitet.
Besonders heftig bestritten die Behörden Vergewaltigungen in Haft. Obwohl der Polizeichef, General Esma'il Ahmadi-Moghaddam, den Missbrauch von Gefangenen bestätigt hatte, kamen zwei einberufene Untersuchungskommissionen nach nur kurzer Zeit zu dem Ergebnis, dass die Vergewaltigungsvorwürfe falsch seien.
Zu den Vertuschungsmethoden gehörte es, für einige Tötungen Ausländer/innen oder Oppositionsgruppen verantwortlich zu machen und Personen im Fernsehen auftreten zu lassen, die vorgaben, die Getöteten zu sein. Außerdem wurde versucht, Leichen heimlich zu begraben. Eine daraufhin eingeleitete Untersuchung brachte keine öffentlichen Ergebnisse hervor.
Zeug/innen von Folter wurden selbst Opfer von Verfolgung. Personen, die mit Vergewaltigungsvorwürfen an die Öffentlichkeit traten, wurden Ziel weiterer Menschenrechtsverletzungen. Außerdem wurden Organisationen, die Informationen zum Missbrauch von Gefangenen gesammelt hatten, Ziele von Razzien und Schließungen, darunter auch das von Mehdi Karroubi, Mir Hossein Mousavi und dem ehemaligen Präsidenten Khatami ins Leben gerufene "Komitee zur Nachverfolgung der in den jüngsten Ereignissen Verletzten und Inhaftierten". Auch die von Emadeddin Baghi gegründete Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Gefangenen, die Berichte über Folter und andere Übergriffe gegen Inhaftierte dokumentierte, wurde Anfang September geschlossen. Ihr Gründer, der Menschenrechtsverteidiger Emadeddin Baghi, wurde am 28. Dezember in seinem Haus in Teheran festgenommen und wird im Evin gefangen gehalten.
Am 1. August 2009 begann im Teheraner Revolutionsgericht eine Reihe von "Schauprozessen" gegen etwa 150 Personen, die während der auf die Präsidentschaftswahl folgenden Proteste festgenommen worden waren. Unter ihnen befanden sich auch ehemalige Minister, Oppositionsführer, Journalisten und iranische Angestellte europäischer Botschaften. Sie wurden kollektiv wegen Teilnahme an einem Aufstand, Aktivitäten gegen die Staatssicherheit, Störung der öffentlichen Ordnung, Beschädigung öffentlichen Eigentums sowie Verbindungen zu konterrevolutionären Gruppen angeklagt. Die Anklage wandte sich auch gegen die iranische Zivilgesellschaft und beschuldigte iranische und internationale Menschenrechtsgruppen, eine Studentenorganisation sowie mehrere Abwesende, darunter die Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi, Teil der "samtenen Revolution" zu sein.
Die "Schauprozesse" verstießen gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren, denn an der Verurteilung der Gefangenen bestand nicht der geringste Zweifel. Die Angeklagten trugen erzwungene "Geständnisse", "Entschuldigungen" und Anschuldigungen gegen andere vor. Vor den "Schauprozessen" wurden die meisten Angeklagten ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten. Den Anwälten wurde der Zugang zu den Akten ihrer Mandanten verwehrt, einigen Angeklagten wurden vom Gericht willkürlich Verteidiger zugeteilt. Viele Angeklagte trugen bei den Prozessen deutliche Spuren von Folter. Die Bitte Amnesty Internationals, Beobachter zu den Prozessen entsenden zu dürfen, wurde nicht beantwortet.
Bis Dezember wurden mindestens 81 Angeklagte nach krass unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt.
Im weltweiten Vergleich gehört Iran seit mehreren Jahren zu denjenigen Staaten, die am häufigsten die Todesstrafe vollstrecken. Seit einigen Jahren belegte der Iran Platz zwei hinter China. Im Jahr 2008 wurden mindestens 346 Menschen hingerichtet. Im Jahr 2009 stieg die Zahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen auf mindestens 388, darunter mindestens fünf Straftäter, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, sowie eine Hinrichtung durch Steinigung. Da die Regierung jedoch die Berichterstattung über Hinrichtungen beschränkte, lagen die tatsächlichen Zahlen vermutlich höher.
Das iranische Strafgesetzbuch sieht die Todesstrafe für ein breites Spektrum von Straftaten vor, darunter Mord, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Korruption und außerehelicher sowie homosexueller Geschlechtsverkehr. In der kurzen Periode von 50 Tagen zwischen der umstrittenen Präsidentschaftswahl bis zur Amtseinführung von Präsident Ahmadinedjad Anfang August 2009 hat Amnesty International einen erheblichen Anstieg der vollzogenen Hinrichtungen registriert: 115 Menschen wurden hingerichtet, die Todesurteile basierten auf gewaltsamen kriminellen Vergehen oder Drogendelikten.
Mutmaßliche Mitglieder verbotener bewaffneter Oppositionsgruppen wurden in den vergangenen Jahren unter dem Vorwurf "Moharebeh" (Feindschaft gegen Gott) angeklagt und zum Tode verurteilt. Betroffen waren insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten wie Kurden, Belutschen und Araber. Im Zusammenhang mit den Unruhen nach der umstrittenen Wahl wurden mindestens zwölf Personen unter der Anklage der "Feindschaft gegen Gott" in unfairen Verfahren zum Tode verurteilt, darunter mutmaßliche Mitglieder der monarchistischen Partei Anjoman-e Padshahi Iran (API) und der Volksmujahedin (PMOI). Eines der zwölf Todesurteile, das des Angeklagten Hamed Rouhinejad, wurde im Januar im Berufungsverfahren zu einer Haftstrafe umgewandelt. Zwei Todesurteile wurden vollstreckt.