Das Oberste Gericht der USA erlaubt den Guantánamo-Gefangenen gegen ihre
Haft zu klagen. John McCain nennt das "eine der schlimmsten Entscheidungen
in der Geschichte des Landes". Dabei hat das Gericht nur eines der ältesten Rechte überhaupt verteidigt. Von Baher Azmy
Zum vierten Mal in vier Jahren rügte der Oberste Gerichtshof die Bush-Regierung scharf für ihre Politik der Inhaftierung sogenannter "feindlicher Kombattanten". Im Fall Boumediene gegen Bush sprachen die Richter den Guantánamo-Häftlingen das Recht zu, die tatsächlichen und gesetzlichen Gründe für ihre Haft anzufechten. Das Gesetz, den sogenannten Military Commmissions Act von 2006, der den Gefangenen dieses grundlegende Recht weitgehend entzogen hatte, erklärten sie für verfassungswidrig.
Auch wenn die praktischen Konsequenzen des Urteils noch unklar sind und die Kritiker wie der Präsidentschaftskandidat McCain aufstöhnen: Es sieht so aus, als könnten die Gefangenen endlich mit Hilfe ihrer inzwischen über 500 Anwälte ihre Inhaftierung anfechten. Wenn sie ihre Unschuld beweisen, können sie auf rechtlichem Weg aus Guantánamo entlassen werden.
Schon 2004, im Fall Rasul gegen Bush, stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass die US-Gerichte zuständig sind und auch für die Gefangenen das Recht auf Haftprüfung, festgehalten im sogenannten Habeas Corpus Statut, gilt. Habeas Corpus ist ein altes Instrument des englischen Gewohnheitsrechts und ist schon in der Magna Charta festgehalten. Demnach steht einer Person, die durch den König oder Regierungsbeamte festgenommen wurde, das Recht auf Haftprüfung zu.
Die Regierung versuchte durch zwei Maßnahmen diese Entscheidungen auszuhebeln. Zum einen ließ sie anstelle von ordentlichen Verfahren vor US-Gerichten militärische Schnellverfahren in Guantánamo abhalten. Die Gefangenen konnten sich dabei weder von einem Anwalt vertreten lassen, noch die gegen sie vorgelegten Beweise ernsthaft überprüfen. Die Combatant Status Review Tribunals (CSRT - Militärtribunale zur Überprüfung des Status als Kombattant) waren schlicht und einfach dazu geschaffen, die Einschätzung des Präsidenten zu bestätigen, wonach alle Inhaftierungen rechtmäßig sind.
Zudem überredete die Regierung den ihr ergebenen US-Kongress, den sogenannten Military Commissions Act 2006 zu verabschieden. Dieses Gesetz verkehrte die im Fall Rasul vom Obersten Gerichtshof getroffene Entscheidung in ihr Gegenteil und entzog den Gerichten die Zuständigkeit für Haftprüfungsklagen der Guantánamo-Gefangenen. Das Recht auf ein vollständiges Habeas Corpus-Verfahren wurde ihnen genommen, stattdessen konnten die Gefangenen nur noch von einer Instanz die vom CSRT getroffene Einstufung als feindlicher Kombattant auf Formfehler prüfen lassen.
Die Anwälte der Gefangenen zogen wieder vor den Obersten Gerichtshof und argumentierten, dass diese Verfahrensweise ihren Mandanten die wesentlichen Schutzfunktionen des Habeas Corpus vorenthalte und einen Machtmissbrauch durch die Regierung und den Kongress darstelle. Im Fall Boumediene folgte der Oberste Gerichtshof nun den Argumenten der Anwälte. Der Oberste Richter Kennedy schrieb die Urteilsbegründung für die mit fünf zu vier Stimmen knappe Entscheidung. Er fand zwar keinen Fall aus der Vergangenheit, der entweder die Auffassung der Regierung oder der Anwälte eindeutig stützte. So berief sich Richter Kennedy auf den grundlegenden Zweck des Habeas Corpus: Die Gerichte müssen demnach über die Möglichkeit verfügen, einen potenziellen Missbrauch der Exekutivgewalt zu überprüfen. "Von Anfang an wurde es so verstanden, dass auch der König dem Gesetz untersteht." Das Gericht unterstrich, dass die Verfassung darauf ausgelegt ist, Habeas Corpus "vor dem immer wiederkehrenden Missbrauch durch die Exekutive oder Legislative zu schützen". Die Autoren der Verfassung, so das Gericht, "sahen den Schutz vor unrechtmäßiger Verhaftung als fundamentales Freiheitsprinzip". Ein zentraler Punkt beim Schutz dieser Freiheit sei es, dass "die Judikative die Pflicht und das Recht hat, den Kerkermeister zur Verantwortung zu ziehen". Die Beachtung dieser Gewaltenteilung bildete die Grundlage für die Urteilsfindung des Gerichts.
Der Gerichtshof kritisierte den Präsidenten wie den Kongress auch für ihren Versuch, den Gefangenen Rechte wieder zu entziehen, die das Gericht ihnen mit der Entscheidung 2004 schon zugesprochen hatte. Sehr deutlich wandte sich das Gericht gegen diesen willkürlichen Umgang mit der Rechtsprechung: "Zu vertreten, die politischen Arme der Staatsgewalt könnten nach ihrem Willen die Verfassung an- oder abschalten, würde zu einem Regime führen, bei dem nicht mehr dieser Gerichtshof, sondern diese darüber entscheiden, was rechtmäßig ist." Das vom Kongress verabschiedete eingeschränkte Alternativverfahren stellt nach Auffassung des Gerichtshofs keinen "angemessenen Ersatz" für eine Haftprüfung dar.
In seiner Urteilsbegründung hob der Gerichtshof auch die lange Inhaftierung ohne Verfahren hervor. Die Fälle seien nicht nur wegen der Frage der Gewaltenteilung von herausragender Bedeutung, sondern auch "weil den Gefangenen seit mehreren Jahren jeder wirkungsvolle Zugang zu einem juristischen Verfahren verwehrt wurde". Der Gerichtshof weigerte sich, weitere Verzögerungen hinzunehmen und setzte somit den lang ersehnten Schlusspunkt in dieser langwierigen Angelegenheit: "Den Gefangenen steht das Recht auf unverzügliche Haftprüfung zu."
Dieses wichtige Urteil zur Verteidigung der Freiheit in den USA bedeutet noch nicht, dass unschuldig Eingesperrte schnell freikommen. Auch die Haftprüfungsverfahren können sich wieder lange hinziehen. Der schnellste Weg, Häftlinge aus der Unmenschlichkeit Guantánamos zu befreien, bleibt politischer Druck und die Bereitschaft, die Freigelassenen aufzunehmen. Etwa 70 Gefangene sind inzwischen zur Entlassung vorgesehen, können aber nicht in ihre Heimatländer, weil ihnen dort Folter droht. Hier sind auch die europäischen Staaten gefragt, mit den USA gemeinsam eine Lösung zu finden.
Baher Azmy
Azmy studierte amerikanische Geschichte und internationale Politik. Danach promovierte er an der Rechtsfakultät der Universität New York. Er lehrt an der Seton Hall Law School in New Jersey Zivil- und Staatsrecht und führt eine Anwaltskanzlei in New York City. Unter anderem vertrat er Murat Kurnaz, den einzigen Häftling aus Deutschland, der in Guantánamo saß.